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BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 339/66 |
Zitiervorschläge
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Kugelsichere Trennwände
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 PBefG, BOKraft, Art. 12, 80 Abs. 1 Satz 2 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 Satz 2
Verfassungsmäßigkeit der BOKraft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 21, 72
- DB 1967, 40
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 339/66
Es handelt sich um eine Regelung der Berufsausübung, die durch "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" (BVerfGE 7, 377 [405]) gerechtfertigt wird und weder offensichtlich ungeeignet ist noch die Betroffenen übermäßig belastet.
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vorher Berufsregelungen auch durch nachkonstitutionelle, auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verordnungen, also durch Gesetze in materiellem Sinn, für zulässig erachtet (BVerfGE 20, 283 [295]; 21, 72; ebenso BVerwGE 21, 203 ). - BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, inwiefern der Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum Zweck der Renditeerzielung, entweder zur Spekulation oder als Kapitalanlage, die Versagung der Genehmigung begründen kann (vgl. dazu BVerfGE 21, 72, 86 f.), kommt es daher nicht an. - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
In dem Beschluß vom 18. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 283 [295]) ging jedoch auch das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß eine nachkonstitutionelle Verordnung eine zulässige Regelung der Berufsausübung enthalten könne (vgl. auch BVerfGE 21, 72 f.). - BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75
Bebauungsplan ohne Begründung
Insoweit kommt in den durch § 1 Abs. 4 BBauG gesetzten Maßstäben auch der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zur Geltung, der bei der Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) neben dem grundlegenden Gehalt der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den übrigen Verfassungsnormen zu beachten ist (BVerfGE 21, 72, 82; 18, 121, 132; 14, 263, 278). - BVerwG, 11.04.1969 - VII B 86.68
Rechtsmittel
Die Frage, ob die in § 19 Abs. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (BGBl. I S. 554), geändert durch Verordnung vom 6. Januar 1966 (BGBl. I S. 61) - BOKraft - vorgesehene Ausrüstung von Mietwagen mit einer kugelsicheren Trennwand zwischen den Vordersitzen und den Rücksitzen mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, bedarf keiner Klärung, weil das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 21. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 72) diese Frage bejaht und ausgeführt hat, es handele sich um eine Regelung der Berufsausübung, die durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt wende und weder offensichtlich ungeeignet sei noch die Betroffenen übermäßig belaste.Dem Hinweis der.