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   BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,173
BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66 (https://dejure.org/1967,173)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1967 - 1 BvL 29/66 (https://dejure.org/1967,173)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1967 - 1 BvL 29/66 (https://dejure.org/1967,173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für die Einzelkinder Verheirateter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 100
  • NJW 1967, 1901
  • DÖV 1967, 577
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
    Für eine solche gewährende Staatstätigkeit, mit der der Staat auf Grund seiner freien Entschließung durch finanzielle Zuwendungen die wirtschaftliche Lage gewisser Gruppen seiner Bürger erleichtern und ein bestimmtes Verhalten dieser Gruppen fördern will, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit (z. B. BVerfGE 17, 210 (216)).

    Indes bedeutet es noch nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG , wenn der Gesetzgeber in den Fällen, in denen der Staat lediglich hilft oder fördert, den Unverheirateten aus bestimmten, typischerweise nur bei ihnen vorliegenden sachlichen Gründen eine Begünstigung gewährt, die Eheleute nicht erhalten (BVerfGE 14, 34 (39 f.); 17, 210 (220)).

  • BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57

    Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
    Indes bedeutet es noch nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 oder Art. 3 Abs. 1 GG , wenn der Gesetzgeber in den Fällen, in denen der Staat lediglich hilft oder fördert, den Unverheirateten aus bestimmten, typischerweise nur bei ihnen vorliegenden sachlichen Gründen eine Begünstigung gewährt, die Eheleute nicht erhalten (BVerfGE 14, 34 (39 f.); 17, 210 (220)).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Eine solche Absenkung der Regelleistung aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftens in häuslicher Gemeinschaft ist als Orientierung von Sozialleistungen an der Bedürftigkeit auch im Sinne des sozialen Rechtsstaats gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 22, 100 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen jedoch dem Gesetzgeber in sehr weitem Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 22, 100 ).
  • SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20

    Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für

    Eine solche Absenkung der Regelleistung aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftens in häuslicher Gemeinschaft ist als Orientierung von Sozialleistungen an der Bedürftigkeit auch im Sinne des sozialen Rechtsstaats gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 9, 20 (35); 22, 100 (105); BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 -, BVerfGE 142, 353-388, Rn. 53).
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