Rechtsprechung
| BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Entziehung der Verteidigungsbefugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfasungsrechtliche Prüfung des Ausschlusses eines Verteidigers
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Friedrich Karl Kaul
Verfahrensgang
- BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60
- BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 22, 114
- NJW 1967, 2051
Wird zitiert von ... (48)
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Als Gewohnheitsrecht wird solches Recht bezeichnet, "das nicht durch förmliche Setzung, sondern durch längere tatsächliche Übung entstanden ist ... und von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird" (BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 1967 2 BvR 143/61, BVerfGE 22, 114, 121, m.w.N.). - BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
cc) Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst auch die Strafverteidigung, die zu den wesentlichen Berufsaufgaben eines Rechtsanwalts zählt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 22, 114 ; 34, 293 ; 39, 238 ; vgl. auch § 3 BRAO und § 138 Abs. 1 StPO). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.).Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 28, 21 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Da die Befugnis des Beschwerdeführers, als Strafverteidiger aufzutreten, durch die von ihm beanstandete Maßnahme eingeschränkt wird, muß hierfür nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eine Regelung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes getroffen sein (BVerfGE 15, 226 [231]; 22, 114 [120]).Diese Bestim mungen enthalten aber - wie das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat (BVerfGE 22, 114 [120]) - keinen Eingriffstatbestand für den Fall, daß ein Anwalt ihrem Leitbild nicht entspricht.
§ 146 Abs. 1 StPO selbst besagt aber - was das Bundesverfassungsgericht ebenfalls schon zum Ausdruck gebracht hat (BVerfGE 22, 114 [121]) - über die Befugnisse des mit der Sache befaßten Strafrichters nichts.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt anerkannt, daß auch eine solche Rechtsnorm geeignet ist, die anwaltliche Berufsausübung wirksam zu regeln (BVerfGE 15, 226 [233]; 16, 214 [218]; 22, 114 [121]; 28, 21 [28]).
Zuletzt hat es deshalb die Frage ausdrücklich dahingestellt bleiben lassen (BVerfGE 22, 114 [122]).
Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (BVerfGE 22, 114 [121]; 28, 21 [28 f.]).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
Das gilt nicht nur für Regelungen über die Ausübung dieses Berufs und das anwaltliche Standesrecht (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 16, 214; 22, 114 und 34, 293 zum Verteidigerausschluß; 36, 212 - Master of Law; 37, 67 - geschäftsunfähiger Anwalt; 38, 105 - Vertretung von Zeugen; 39, 156 - Ergänzungsgesetz; 39, 238 - Entpflichtung eines Verteidigers; 48, 300 - Vertretungsverbot; 50, 16 - Mißbilligung; 54, 251 - Berufsvormund; 57, 121 - Fachanwalt); vielmehr greift Art. 12 Abs. 1 GG erst recht ein, wenn durch Vorschriften über Ausschließung und vorläufiges Berufsverbot (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292) oder über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Freiheit der Berufswahl beschränkt wird.In mehreren dieser Entscheidungen haben beide Senate des Bundesverfassungsgerichts bereits die fundamentale objektive Bedeutung der seit einem Jahrhundert durchgesetzten "freien Advokatur" hervorgehoben (BVerfGE 15, 226 (234); 22, 114 (122); 34, 293 (302); 37, 67 (78); 50, 16 (29)).
Auch in dieser Entscheidung wird ebenso wie in allen anderen als maßgeblicher verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab Art. 12 Abs. 1 GG angewendet und nicht von der vorangegangenen Rechtsprechung abgewichen, daß die Einordnung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege keinen Eingriffstatbestand für Fälle enthält, in denen der Anwalt dem Leitbild nicht entspricht (BVerfGE 22, 114 (120); 34, 293 (299 f.)).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Die deklaratorische Feststellung einer vorhandenen communis opinio kann -- ebensowenig wie nachkonstitutionelles Gewohnheitsrecht (vgl. BVerfGE 22, 114 [121]) -- keine Regelung in diesem Sinne sein, und zwar um so weniger, wenn dabei lediglich auf die Meinung angesehener und erfahrener Standesgenossen abgestellt wird. - BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Legt ein anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter für seine Auftraggeber, die sich durch seinen Ausschluß von der Beratung und Vertretung in ihren Rechten betroffen fühlen, Rechtsmittel ein, kann er davon ausgehen, daß seine Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und sein Recht, als der "berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ... vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten ..." (§ 3 Abs. 1 und 2 BRAO; vgl. auch BVerfGE 15, 226 [231]; 22, 114 [119 f.]; 34, 293 [299]), bei der Prüfung und Entscheidung berücksichtigt wird.Insoweit hat es Teil am Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG (für den Rechtsanwalt als Verteidiger BVerfGE 15, 226 [231]; 22, 114 [119 f.]; 34, 293 [299]).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
bb) Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine sein muss und von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (BVerfG 28. Juni 1967 - 2 BvR 143/61 - BVerfGE 22, 114, 121). - BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69
Robenstreit
Auch solches Recht kommt als Grundlage für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit in Betracht (BVerfGE 22, 114 [121]).Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 GG sind offensichtlich nicht verletzt; Art. 2 Abs. 1 GG ist, soweit es sich um die Zurückweisung als Prozeßbevollmächtigter handelt, nicht Prüfungsmaßstab (BVerfGE 22, 114 [120 mit weiteren Nachweisen]).
- BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
In einem derartigen Fall gebietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfGE 8, 274 [310]; 22, 114 [123]; 23, 127 [133]), daß es der einzelnen betroffenen Gemeinde offensteht, sich freiwillig mit anderen Gemeinden zu einem leistungsfähigen Schulträger zusammenzuschließen. - BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren
- BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90
Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht; …
- BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91
"GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Grundrechtsverletzung durch die Einrichtung einer Betreuung für eine psychisch …
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75
Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten …
- BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 218/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 217/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 219/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 10 S 101/93
Ausschluss von Abbruchunternehmer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BVerfG, 16.03.2004 - 2 BvR 172/01
Umfang des rechtlichen Gehörs im Asylverfahren
- BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
Vereinbarkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen ungebührlichen Benehmens …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 220/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2002 - 2 L 158/01
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 4 S 2191/00
Beamtenversorgung - Gesetzesvorbehalt - Frankenversorgung
- BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender schriftlicher und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 11 SF 126/12
Rentenversicherung
- LSG Hessen, 23.01.2007 - L 9 SO 97/06
Zügige Bearbeitung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - gesteigerte …
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots …
- BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81
BVerfGG § 31; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 …
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2597/08
- FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 2 K 3023/03
Lohnsteuerhilfeverein; Eintragung; Beratungsstelle; Zuverlässigkeit; Leiter der …
- BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10
Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Fehlen einer Gelegenheit zur …
- VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 1322/93
Kirchenbaulast
- VG Münster, 16.08.2006 - 4 L 471/06
Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11
Sonstige Angelegenheiten
- LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99
- BVerwG, 08.06.1971 - I C 36.69
- LG Baden-Baden, 13.05.1996 - 4 T 1/96
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