Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Prüfung des Ausschlusses eines Verteidigers

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Friedrich Karl Kaul

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 22, 114
  • NJW 1967, 2051



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04  

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Als Gewohnheitsrecht wird solches Recht bezeichnet, "das nicht durch förmliche Setzung, sondern durch längere tatsächliche Übung entstanden ist ... und von den beteiligten Rechtsgenossen als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird" (BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 1967 2 BvR 143/61, BVerfGE 22, 114, 121, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01  

    Geldwäsche

    cc) Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst auch die Strafverteidigung, die zu den wesentlichen Berufsaufgaben eines Rechtsanwalts zählt (vgl. BVerfGE 15, 226 ; 22, 114 ; 34, 293 ; 39, 238 ; vgl. auch § 3 BRAO und § 138 Abs. 1 StPO).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07  

    Rügeverkümmerung

    Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114, 121; 28, 21, 28 f.).

    Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird (vgl. BVerfGE 22, 114 ; 28, 21 ).

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