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   BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64   

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https://dejure.org/1967,86
BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64 (https://dejure.org/1967,86)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1967 - 1 BvL 23/64 (https://dejure.org/1967,86)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 1 BvL 23/64 (https://dejure.org/1967,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Anspruch des Stiefvaters auf Zweitkindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 163
  • NJW 1967, 2003
  • DB 1967, 1508
  • DÖV 1968, 664
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
    Diese Verfassungsvorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (BVerfGE 8, 210 [216 f.]; 17, 148 [153]).

    Der Stiefvater eines unehelichen Kindes wird in der freiwillig übernommenen Pflicht, an diesem Kinde Vaterstelle zu vertreten und sich insbesondere um seine Erziehung und Ausbildung zu kümmern, moralisch bestärkt, wenn er für die übernommene Last wenigstens einen gewissen finanziellen Ausgleich erhält (vgl. BVerfGE 17, 148 [153 ff.]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
    Für eine gewährende Staatstätigkeit nach Art der Kindergeldregelung ist dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen, insbesondere darf er bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisieren (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 20. Juni 1967 - 1 BvL 29/66 - BVerfGE 17, 1 [23]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
    Für eine gewährende Staatstätigkeit nach Art der Kindergeldregelung ist dem Gesetzgeber eine weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen, insbesondere darf er bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisieren (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 20. Juni 1967 - 1 BvL 29/66 - BVerfGE 17, 1 [23]).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
    Diese Verfassungsvorschrift enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die der Gesetzgeber auch im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (BVerfGE 8, 210 [216 f.]; 17, 148 [153]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
    a) Die Kindergeldgesetze dienen allgemein dem sozialpolitischen Zweck eines "Familienlastenausgleichs" (vgl. BVerfGE 11, 105 [115 ff.]).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Es war dazu bestimmt, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 29, 71 (79) zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I S. 265); ebenso BVerfGE 11, 105 (115) und 23, 258 (263) zum Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl I S. 333) sowie BVerfGE 22, 163 (168) zum Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1001)).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Für diese ist sie, abgesehen von der Legitimation durch nachfolgende Ehe, ein besonders geeignetes Mittel zu einer der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG entsprechenden Eingliederung in eine vollständige Familie (vgl. BVerfGE 22, 163 [173]).

    Schon daraus folgt, daß der Staat bei dauerndem Versagen der Eltern sowohl im Interesse des Kindes wie der Allgemeinheit in erster Linie bestrebt sein muß, das Kind in einer anderen Familie unterzubringen, die freiwillig die Funktion des natürlichen Verbandes übernimmt (vgl. BVerfGE 22, 163 [173]).

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Sowohl im Hinblick auf die konkrete Auslegung des Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 17, 280 ; 22, 163 ; 25, 167 ; 26, 44 ; 44, 1 ; 96, 56 ) als auch auf die allgemeine Frage der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Auslegung des innerstaatlichen deutschen Rechts (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) werfen die vorliegenden Verfassungsbeschwerden keine Fragen auf, die noch nicht durch das Verfassungsgericht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden sind.

    Die in Art. 6 Abs. 5 GG enthaltene Wertentscheidung kann auch dann verfehlt werden, wenn die gesetzliche Regelung einzelne Gruppen nichtehelicher Kinder im Verhältnis zu anderen Gruppen schlechter stellt (vgl. BVerfGE 22, 163 ).

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