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   BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66, 2 BvR 567/66, 2 BvR 79/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,146
BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66, 2 BvR 567/66, 2 BvR 79/67 (https://dejure.org/1967,146)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1967 - 2 BvR 566/66, 2 BvR 567/66, 2 BvR 79/67 (https://dejure.org/1967,146)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 2 BvR 566/66, 2 BvR 567/66, 2 BvR 79/67 (https://dejure.org/1967,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - Kriegsdienstverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollstreckung - Einstweilige Anordnung - Nicht wieder gutzumachender Nachteil - ErsatzdienstG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 178
  • NJW 1967, 1657
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
    Würden die Strafen trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel jetzt vollstreckt und die Verurteilungen nachträglich aufgehoben, so wäre den Beschwerdeführern ein schwerer nicht wieder gutzumachender Nachteil entstanden (BVerfGE 15, 223 (226); 18, 146 (147)).
  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
    Würden die Strafen trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel jetzt vollstreckt und die Verurteilungen nachträglich aufgehoben, so wäre den Beschwerdeführern ein schwerer nicht wieder gutzumachender Nachteil entstanden (BVerfGE 15, 223 (226); 18, 146 (147)).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
    Zu den Sachfragen hat er in dem Parallelverfahren 2 BvR 171/67 noch eine umfassende Stellungnahme angekündigt.
  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

    a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 10.12.2019 - 2 BvR 2061/19

    Einstweilige Anordnung eines Vollstreckungsaufschubs bei einer Freiheitsstrafe

    Damit wäre ein erheblicher, nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ), sowie gegebenenfalls ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden.
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
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