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   BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62   

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https://dejure.org/1967,125
BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62 (https://dejure.org/1967,125)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1967 - 2 BvC 4/62 (https://dejure.org/1967,125)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1967 - 2 BvC 4/62 (https://dejure.org/1967,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 277
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Das Bekenntnis zur kommunistischen Weltanschauung falle nicht unter das KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff.).

    a) Gegen den Beschwerdeführer hat die Große Strafkammer III des Landgerichts Oldenburg mit Beschluß vom 26. März 1962 - 2 KLs 1/61 - ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85 ff.) und wegen Gründung einer verfassungswidrigen Vereinigung eröffnet.

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 27. Juni 1962 (BVerfGE 14, 154 f.) als unzulässig verworfen, weil es wegen der Ablehnung eines Wahlvorschlages im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Bundestag angerufen werden könne (Art. 41 Abs. 2 GG , §§ 13 Nr. 3 und 48 BVerfGG ).

    Denn die Verfolgung subjektiver Rechte Einzelner muß zurücktreten gegenüber der Notwendigkeit, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 14, 154 (155)).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führen Verletzungen subjektiver Rechte bei der Wahl dann nicht zu einem Eingriff der Wahlprüfungsinstanzen, wenn sie die gesetzmäßige Zusammensetzung des Bundestages nicht berühren (BVerfGE 1, 430 (433)).

    Daß die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 41 Abs. 2 GG nicht ein Rechtsweg im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG ist, ergibt sich im übrigen auch aus § 48 BVerfGG , nach dem die Zulässigkeit der Wahlbeschwerde vom Beitritt weiterer einhundert Wahlberechtigter abhängig ist (BVerfGE 1, 430 (432)).

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Wahlprüfungsverfahren dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 4, 370 (372); Beschluß vom 15. Februar 1967 - 2 BvC 1/66 -).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvC 2/62

    Umfang des Parteienprivilegs - Verfassungswidrigkeit der KPD

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Da der Erfolg der Wahlbeschwerde davon abhing, ob die Kandidatur des Beschwerdeführers einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 enthielt (vgl. BVerfGE 16, 4 ff.), war im Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde beabsichtigt, zu dieser Frage Beweis zu erheben.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Wahlprüfungsverfahren dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 4, 370 (372); Beschluß vom 15. Februar 1967 - 2 BvC 1/66 -).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Der Ablauf einer Legislaturperiode führt jedenfalls dann zur Erledigung einer anhängigen Wahlprüfungsbeschwerde, wenn diese vorrangig auf die Feststellung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Bundestages gerichtet ist (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 201 ; 122, 304 ).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    (2) Die damit einhergehende Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten ist mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 22, 277 ; 28, 214 ; 34, 81 ; 66, 232 ; 74, 96 ).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Vor diesem Hintergrund erscheint es für den Verfassungsraum des Bundes grundsätzlich hinnehmbar, dass der "speziellere" Art. 41 GG die Korrektur etwaiger Wahlfehler, einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 14. März 1984, BVerfGE 66, 232 [234]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; st. Rspr., bestätigt nochmals nach Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c GG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 26. April 2019 - 2 BvC 26/19 - juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als außerordentlichen Rechtsbehelf, nicht als einen von Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Rechtsweg betrachtet (BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1952, BVerfGE 1, 332 [344]; st. Rspr.) und die Wahlprüfungsbeschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG als dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen ansieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 14. März 1984, BVerfGE 66, 232 [234]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris).

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