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   BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64   

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https://dejure.org/1967,29
BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64 (https://dejure.org/1967,29)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1967 - 1 BvR 760/64 (https://dejure.org/1967,29)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1967 - 1 BvR 760/64 (https://dejure.org/1967,29)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Betheldiener

  • opinioiuris.de

    Betheldiener

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; ErsDiG § 53; WPflG §§ 32 ff.
    Rechtswegerschöpfung in Strafsachen durch Insanspruchnahme des Verwaltungsrechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ErsatzdienstG - Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Strafgerichtliche Verurteilung - Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Verfassungswidriger Hoheitsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 287
  • NJW 1968, 31
  • DÖV 1968, 666
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 8, 222 [225 f.]; 10, 274 [281]; 16, 1 [2]).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
    Dieser Entscheidung steht der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135 ff.) nicht entgegen.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 8, 222 [225 f.]; 10, 274 [281]; 16, 1 [2]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 8, 222 [225 f.]; 10, 274 [281]; 16, 1 [2]).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (vgl. BVerfGE 5, 9 [10]; 8, 222 [225 f.]; 10, 274 [281]; 16, 1 [2]).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Zwar gebietet der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass der Beschwerdeführer die Beseitigung des vermeintlich verfassungswidrigen Hoheitsakts zunächst mit allen anderen, gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen versucht (BVerfGE 22, 287 ; stRspr.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet zwar, im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit der Verfassungsverstoß beseitigt oder verhindert wird (vgl. BVerfGE 22, 287 (290 f.) [BVerfG 17.10.1967 - 1 BvR 760/64]).
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Denn der Beschwerdeführer hat die Frage des Drittschutzes des § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG im Hinblick auf terroristische Anschläge nicht zum Gegenstand seiner Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gemacht und damit die ihm zur Verfügung stehenden fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausgeschöpft (vgl. hierzu BVerfGE 1, 13 ; 22, 287 ; 54, 53 ; 81, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -, [...] Rn. 15; stRspr).
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