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   BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 1 BvR 216/67   

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BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 1 BvR 216/67 (https://dejure.org/1967,118)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 1 BvR 216/67 (https://dejure.org/1967,118)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 1967 - 1 BvR 248/63, 1 BvR 216/67 (https://dejure.org/1967,118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    EWG-Verordnungen

  • opinioiuris.de

    EWG-Verordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen EG-Verordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • kj-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EuGH, EGMR und BVerfG. Die dritte Gewalt im transnationalen Mehrebenensystem (Felix Ekardt, Verena Lessmann; Kritische Justiz 2006, 382)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 293
  • NJW 1968, 1036 (Ls.)
  • NJW 1968, 348
  • MDR 1968, 116
  • WM 1967, 1196
  • DVBl 1968, 466
  • BB 1967, 1350
  • DB 1967, 2066
  • DÖV 1967, 823
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).

    Daß der internationale Charakter eines Organs durch die Mitwirkung der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland an seiner Errichtung nicht beseitigt wird, ist bereits in BVerfGE 6, 15 (18) - für das Oberste Rückerstattungsgericht - ausgesprochen.

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67

    Rückerstattungsgerichtsbarkeit in Berlin und Bundesverfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
    Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Der Senat hält - insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - an seiner Rechtsprechung fest, daß das Gemeinschaftsrecht weder Bestandteil der nationalen Rechtsordnung noch Völkerrecht ist, sondern eine eigenständige Rechtsordnung bildet, die aus einer autonomen Rechtsquelle fließt (BVerfGE 22, 293 [296]; 31, 145 [173 f.]); denn die Gemeinschaft ist kein Staat, insbesondere kein Bundesstaat, sondern "eine im Prozeß fortschreitender Integration stehende Gemeinschaft eigener Art", eine "zwischenstaatliche Einrichtung" im Sinne des Art. 24 Abs. 1 GG.

    Deshalb hält das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar gegen eine Verordnung der Gemeinschaft für unzulässig (BVerfGE 22, 293 [297]).

    In der Entscheidung vom 18. Oktober 1967 (BVerfGE 22, 293) wird schließlich, wie schon bemerkt, eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als unzulässig verworfen, weil sie sich nicht gegen einen Akt der deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt richtet.

    Wie auch in dem Beschluß des Senats anerkannt wird, können Maßnahmen einer nicht deutschen öffentlichen Gewalt vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft werden (vgl. BVerfGE 1, 10 [11]; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).

    Gleichzeitig bestätigt der Senat die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Vorschriften des sekundären Gemeinschaftsrechts als Normen einer eigenständigen Rechtsordnung, die aus einer autonomen Rechtsquelle fließen (vgl. BVerfGE 22, 293 [296]; 29, 198 [210]; 31, 145 [173 f.]), nicht Akte der deutschen staatlichen Gewalt sind (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]).

    Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Hüter der Verfassung zu sein, kann auch bei Vorliegen eines noch so dringenden rechtspolitischen Bedürfnisses nicht zu einer Erweiterung der Zuständigkeit führen (vgl. BVerfGE 1, 396 [408 f.]; 3, 368 [376 f.]; 13, 54 [96]; 22, 293 [298]).

    Vielmehr wird in dem Beschluß, der eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen in Verordnungen des Rates und der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaften für unzulässig erklärte, erneut festgestellt, daß die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht abschließend geregelt ist (BVerfGE 22, 293 [298]).

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Seine Geltung und Anwendung in Deutschland beruhen - in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG - auf dem mit dem Zustimmungsgesetz zu den Verträgen erteilten Rechtsanwendungsbefehl, dem selbst keine Verfassungsqualität zukommt (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 31, 145 ; 37, 271 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Sie verfolgt damit eine schon in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erkennbare problematische Tendenz weiter, das demokratisch begründete nationale Letztentscheidungsrecht über die Anwendung von Hoheitsgewalt im eigenen Territorium und die damit einhergehende Verantwortung auch für die Einhaltung der an die Union verliehenen Kompetenzen nur noch auf dem Papier zu behaupten und vor deren praktisch wirksamer Vollziehung zurückzuschrecken: Hatte das Bundesverfassungsgericht zunächst offen gelassen, ob Gemeinschaftsrecht am Grundgesetz gemessen werden könne (BVerfGE 22, 293 ), so hatte es die Frage sodann in der Solange I-Entscheidung im Hinblick auf eine Grundrechtskontrolle bejaht (BVerfGE 37, 271 ), um eben diese Prüfungskompetenz zwölf Jahre später (zur Zwischenzeit siehe BVerfGE 52, 187 ) im Hinblick auf die gewachsene Grundrechtsjudikatur des Gerichtshofs zu suspendieren (Solange II, BVerfGE 73, 339 ).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Das Verhalten von Organen und sonstigen Einrichtungen der Union unterliegt, davon geht auch der Senat aus, nicht unmittelbar der Jurisdiktion des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 58, 1 ; 118, 79 ; 129, 124 ), sondern wird nur mittelbar insofern Prüfungsgegenstand, als Übergriffe Konsequenzen für die Befugnisse und Pflichten deutscher Organe haben können (Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Die Frage, ob und welche Modifikationen sich aus einer durch die Präambel des Grundgesetzes und Art. 24 Abs. 1 GG ausdrücklich zugelassenen Bindung der Bundesrepublik an supranationale Gemeinschaften ergeben könnten (vgl. BVerfGE 22, 293 [298 f.]), kann außer Betracht bleiben.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Grundsätzlich gilt das Grundgesetz allerdings nur für die von ihm verfaßte Staatsgewalt, begrenzt auf das "Gefüge der deutschen Staatsorganisation" (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß als Akte der "öffentlichen Gewalt" im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (nunmehr auch des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG ) nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt anzusehen sind (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine unmittelbar gegen eine Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gerichtete Verfassungsbeschwerde für unzulässig gehalten (BVerfGE 22, 293 [295 ff.]; an dieser Rechtsauffassung wurde auch in BVerfGE 37, 271 [283, 285 f.] festgehalten).

    Durch sie könnte die Funktionsfähigkeit der zwischenstaatlichen Einrichtung beeinträchtigt werden, zumal sie die Gefahr ungleichmäßigen Rechtsschutzes in den einzelnen Mitgliedsstaaten beschwörte (vgl. BVerfGE 22, 293 [298]).

    Wollte man jede Art. von supranationaler oder internationaler öffentlicher Gewalt, die auf dem Wege über Art. 24 Abs. 1 GG begründet worden ist, zufolge dieser Mitwirkung als deutsche öffentliche Gewalt ansehen, so ginge der für die Zuständigkeit der deutschen Gerichte entscheidende Unterschied zwischen "deutscher" und "nichtdeutscher" öffentlicher Gewalt weithin verloren, da supranationale Gewalt oder internationale Gewalt, von Sonderlagen, wie Besatzungsverhältnissen, abgesehen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne irgendeine Mitbeteiligung, zumindest nicht ohne Duldung seitens der deutschen Staatsgewalt tätig werden darf (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]; ferner BVerfGE 6, 15 [18]).

    Nach Art. 19 Abs. 4 GG ist insbesondere auch nicht eine internationale "Auffangzuständigkeit" deutscher Gerichte gewährleistet, falls der Rechtsschutz gegen Handlungen der zwischenstaatlichen Einrichtung gemessen an innerstaatlichen Anforderungen unzulänglich sein sollte (vgl. auch BVerfGE 22, 293 [298]; ebenso Thieme, VVDStLR 18 [1960], S. 76; Ipsen, ebd, S. 87 f.).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der unmittelbaren Anfechtung einer EWG-Verordnung ausgeführt, es gehe nicht an, das Rechtsschutzsystem der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als unzulänglich anzusehen und deshalb auf dem Weg über die deutsche Gerichtsbarkeit zu ergänzen oder zu verbessern; dies hätte auch eine Verwischung der Grenzen zwischen nationaler und supranationaler Gerichtsbarkeit zur Folge (BVerfGE 22, 293 [298]).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Das Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich gehindert, über die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, da es sich hierbei nicht um einen Akt deutscher Staatsgewalt handelt (vgl. BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ).

    Diese von der Senatsrechtsprechung bisher nur in Bezug auf Verordnungen (vgl. BVerfGE 22, 293; 37, 271; 73, 339; 102, 147) getroffenen Aussagen gelten auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 GG auch für Richtlinien.

  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

    Seine Geltung und Anwendung in Deutschland beruhen - in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 1 GG - vielmehr auf dem mit dem Zustimmungsgesetz zu den Verträgen erteilten Rechtsanwendungsbefehl, dem selbst keine Verfassungsqualität zukommt (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GG; vgl. BVerfGE 22, 293 ; 31, 145 ; 37, 271 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 123, 267 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Denn durch die Ratifizierung des EWG-Vertrages (vgl. Art. 1 des Gesetzes vom 27. Juli 1957 - BGBl. II S. 753 -) ist in Übereinstimmung mit Art. 24 Abs. 1 GG eine eigenständige Rechtsordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entstanden, die in die innerstaatliche Rechtsordnung hineinwirkt und von den deutschen Gerichten anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 22, 293 [296]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Sie soll an der europäischen Integration mitwirken, sich kollektiven Sicherheitssystemen anschließen, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts achten sowie eine auf die Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens gerichtete Politik betreiben (vgl. Präambel und Art. 23 bis 26, Art. 88 Satz 2, Art. 109 Abs. 2 GG; BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 123, 267 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

  • BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13

    Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvR 1848/07

    Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren -

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2253/06

    Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) im

  • BFH, 10.07.1968 - VII 198/63

    Rechtswirkungen einer vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 12 B 11.14

    Umweltinformationen; internationale Beziehungen; nachteilige Auswirkungen;

  • BVerfG, 05.03.2021 - 2 BvR 2454/18

    Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen des Gerichtshofs und des Gerichts der

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

  • BVerwG, 04.05.1973 - VII C 26.71

    Gleichheit im Unrecht - Qualifizierung einer Frist als rechtsmissbräuchlich

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00

    "Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem

  • BGH, 25.09.1986 - III ZR 231/85

    Prüfungspflicht des Bundesministers der Justiz bei Erteilung der

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 21.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der Revision -

  • BVerwG, 21.04.1999 - 1 B 23.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis einer konkreten

  • BVerfG, 25.05.1992 - 1 BvR 1914/91

    Verfassungsbeschwerde gegen Hoheitsakt der DDR - Subsidiarität der

  • BFH, 25.04.1985 - V R 5/84

    Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zur Anrufbarkeit

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 42/81

    Rentenversicherungsträger; Invalidenrente; Einbehaltungsbefugnis; Befriedigung

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 21.67

    Ablehnung eines Beweisantrages - Anspruch auf Schadloshaltung

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