Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch Strafverfügung abgeschlossener Verfahren

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart, 27.01.1965 - B 18 Cs (P) 4077/64
  • LG Stuttgart, 19.01.1966 - V Qs 16/66
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 22, 322
  • NJW 1968, 147
  • MDR 1968, 208



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07  

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Die Bindung der Gerichte ist hier von besonderer Bedeutung, weil der materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen auch wesentliche rechtsstaatliche Funktionen zukommt, indem sie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herstellt (vgl. BVerfGE 22, 322 ; 47, 146 ).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95  

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, daß die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (vgl. BVerfGE 7, 89, 92; 194, 196; 22, 322, 329; 35, 41, 47; 74, 129, 152).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76  

    Bestimmtheitsgebot

    Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die sich daraus ergebende Lage bestehen lassen oder ob er die Regelung durch eine bessere ersetzen will (vgl. auch BVerfGE 22, 322 [329]).

    Auch im Bereich des Strafrechts kann dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, daß eine andere Regelung möglicherweise zweckmäßiger oder gerechter wäre; ein Verstoß gegen Art. 3 I GG kann nur angenommen werden, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich ein leuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 4, 352 [355 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 322 [329]).

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