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| BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64 |
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Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuerrecht
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.10.1964 - III 521/64
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 23, 1
- NJW 1968, 291
- DB 1968, 20
- DÖV 1968, 664
- BStBl II 1968, 70
Wird zitiert von ... (47)
- BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1).Über die Veranlagung wird die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen hergestellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).
Ziel auch der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).
- BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern muss sich zur Wahrung der Gleichheit vor dem Steuergesetz auf die Punkte beschränken, in denen eine abweichende Regelung durch die Besonderheiten des Veranlagungsverfahrens oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens hinreichend sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG-Beschlüsse vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231; vom 25. April 1972 1 BvL 38/69, 25/70 und 20/71, BVerfGE 33, 90, und vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1).Über die Veranlagung wird die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen hergestellt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).
Ziel auch der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 23, 1).
- BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten …
Dem Gesetzgeber stehen nämlich mehrere Wege offen, die von der Verfassung geforderte Gleichheit herzustellen (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (10 f.); 25, 101 (110 ff.)).Der Ausgang des Rechtsstreits ist solange ungewiß, als der Gesetzgeber nicht entschieden hat, in welcher Weise er dem Gleichheitsgebot Rechnung tragen will (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (11); 25, 101 (111 f.)).
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 30/70
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im …
»Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 27. Lebensjahr vollendet haben, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1967 (BVerfGE 23, 1 ) habe dem Gesetzgeber für die Anpassung an die neue Rechtslage auch eine gewisse Zeit zugestanden werden müssen.
Nachdem der Gesetzgeber die zwischen dem Lohnsteuerverfahren und dem Veranlagungsverfahren bestehenden Divergenzen im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 1 ) durch das Steueränderungsgesetz 1968 mit Wirkung vom Jahre 1970 ab beseitigt habe, müsse bis dahin die verschiedene Behandlung zwischen Lohnsteuerpflichtigen und Einkommensteuerpflichtigen in Kauf genommen werden.
Die steuerlichen Auswirkungen werden oft gleich hoch sein wie in dem bereits vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (BVerfGE 23, 1 ), in dem das Kind innerhalb der ersten vier Monate des Besteuerungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet hatte.
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in dem vergleichbaren Fall entschieden, daß das Kind im Veranlagungszeitraum das 18. Lebensjahr erreicht (BVerfGE 23, 1 ff.).
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Das Bundesverfassungsgericht ist in den Entscheidungen, die sich mit den früher gewährten Kinderfreibeträgen befaßten, von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Höhe nach ausgegangen, obwohl die Freibeträge den Unterhaltsbedarf nicht deckten (vgl. BVerfGE 18, 97 [109]; 23, 1; 33, 90 [103]; 36, 126). - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Dies ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde - hätte er den Verfassungsverstoß erkannt - die Regelung auf alle zu berücksichtigenden Gruppen erstreckt haben, oder wenn es verfassungsrechtlich geboten ist, den Verstoß gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 18, 288 [301 f.]; 22, 349 [360 ff.]; 23, 1 [10] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Zwar gibt es Grenzen dieser Rechtfertigung, die sich aus dem Verhältnis des Gewichts der je in Rede stehenden Differenzierung zu dem Maß der verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ergeben dürften (vgl. BVerfGE 23, 1 [9]). - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Das Bundesverwaltungsgericht kann seine neue Entscheidung erst nach Ergänzung der Regelung der Wahlkampfkostenerstattung treffen (vgl. BVerfGE 23, 1 [11 f.]). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im …
»Es war mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, daß das EStG 1965 und 1967 die Gewährung von Freibeträgen für Kinder, die innerhalb der letzten vier Monate des Besteuerungszeitraums geboren worden sind, für Lohnsteuerpflichtige und veranlagte Einkommensteuerpflichtige verschieden regelte (Ergänzung zu BVerfGE 23, 1 ).«.Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 13. Dezember 1967 - 1 BvR 679/64 - (BVerfGE 23, 1 ) die Verfassungswidrigkeit der verschiedenen Regelungen über Kinderfreibeträge für Kinder festgestellt hatte, die in den ersten vier Monaten des Kalenderjahrs das 18. Lebensjahr vollendeten, hat der Gesetzgeber für diesen Fall durch das Steueränderungsgesetz 1968 auch im Einkommensteuerrecht das zuvor nur im Lohnsteuerrecht gültige Stichtagsprinzip mit Rückwirkung für die nicht erledigten Fälle und in gewissem Umfang für erledigte Veranlagungen eingeführt.
Davon ist auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 23, 1 ff.) bei der Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 1 EStG ausgegangen, der ebenfalls nur eine Bestimmung über Eintragungen in Lohnsteuerkarten enthält.
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat (BVerfGE 23, 1 (7)), ist die Lohnsteuer keine selbständige Steuer, sondern lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
- BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte …
- BFH, 21.09.2006 - VI R 52/04
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die …
- BFH, 21.09.2006 - VI R 47/05
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die …
- BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92
Zeitlicher Umfang einer Außenprüfung
- BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76
Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus …
- BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77
EStG (1969 bis 1974) § 26c; EStG (1975) § 26 Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. …
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 14/71
Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von …
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim …
- BFH, 22.05.2006 - VI R 15/05
Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die (weitere) Durchführung des …
- BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67
Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung …
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- BFH, 22.05.2006 - VI R 50/04
Ermittlung der Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte in § 46 Abs. …
- FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 6227/04
Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 55j Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. …
- FG Köln, 23.01.2008 - 10 K 6227/04
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung einer Klage auf …
- BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis …
- BFH, 22.12.1969 - V B 115/69
- LG Karlsruhe, 17.11.2005 - 5 O 10/02
Architekten & Ingenieure - Verjährungsbeginn des Honorars auch ohne Rechnung!
- BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67
FGO § 102; FGO § 78
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht
- FG Köln, 03.12.2008 - 11 K 4917/07
Berechnung der Festsetzungsfrist für Einkommenssteuererklärungen
- BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
- BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69
AO § 223
- BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 19.97
- BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97
- FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
Zur Anwendung der Neuregelung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
- BFH, 22.09.1978 - VI R 221/75
KonjZG § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 Satz 3 Hs. 2
- BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 26.96
- FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 1853/07
- BFH, 23.10.1970 - VI R 286/67
- BFH, 10.11.1972 - VI R 40/71
- BFH, 26.10.1973 - VI R 10/73
BerlinFG § 14 Abs.; EStG § 40 Abs. 1, Abs. 3; EStG § 40 Abs. 2
- FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 10 K 3092/08
Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer - …
- BVerwG, 05.02.1971 - VII B 45.69
- BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
- FG Sachsen, 23.03.2010 - 6 K 2168/08
Beginn der Festsetzungsfrist im Falle einer Antragsveranlagung
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