Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,556
BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66 (https://dejure.org/1968,556)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1968 - 2 BvL 9/66 (https://dejure.org/1968,556)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1968 - 2 BvL 9/66 (https://dejure.org/1968,556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine richtervorlnage nach Rt. 100 Abs. 1 GG bei vorkonstitutionellem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorkonstitutionelles Recht - Änderung vorkonstitutionellen Rechts - Unzulässigkeit nach Art. 100 Abs. 1 GG

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 272
  • NJW 1968, 1772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66
    Da die übrigen Änderungen des Strafgesetzbuches keinen Anhalt dafür bieten, daß § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB nachkonstitutionelles Recht geworden sein könnte, gelten die allgemeinen Grundsätze für die Prüfung vorkonstitutioneller Normen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]) aufgestellt hat.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvL 9/66
    Eine vorkonstitutionelle Norm ist in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nur dann aufgenommen, wenn sich ein Bestätigungswille aus dem Inhalt des Gesetzes selbst oder - bei Gesetzesänderungen - auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen erschließen läßt (BVerfGE 11, 126 [131]).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

    Die Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers setzt voraus, daß dieser seinen konkreten Bestätigungswillen im Gesetz selbst zu erkennen gibt oder daß sich ein solcher Wille aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 (129 ff.) m. w. Nachw.; 18, 216 (219 f.); 23, 272 (274); 26, 321 (324); 32, 296 (299)).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Dies setzt voraus, daß sich ein Wille zur Bestätigung der Norm aus dem Inhalt des nachkonstitutionellen Gesetzes selbst oder aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen objektiv erschließen läßt (vgl. BVerfGE 11, 126 [129 ff. m. weit. Nachw.]; 18, 216 [219 f.]; 23, 272 [274]; 26, 321 [324]).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts

    Eine vorkonstitutionelle Norm kann deshalb nur dann als in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers aufgenommen gelten, wenn sich der Bestätigungswille aus dem Inhalt des Gesetzes selbst oder - bei Gesetzesänderungen - auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unverändert gebliebenen und geänderten Normen ergibt (BVerfGE 11, 126 (131); 23, 272 (274)).

    Dagegen sprechen schon die Bezeichnung des Gesetzes sowie die allgemein gehaltene Überschrift des Art. 7 (vgl. BVerfGE 23, 272 (275)).

  • BVerfG, 11.06.1968 - 1 BvL 6/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG bei

    Dies setzt bei vorkonstitutionellen Normen voraus, daß sich ein Bestätigungswille aus dem Inhalt eines Gesetzes selbst oder - bei Gesetzesänderungen - auch aus dem engen sachlichen Zusammenhang zwischen unveränderten und geänderten Normen erschließen läßt (BVerfGE 11, 126 (131); Beschluß vom 7. Mai 1968 - 2 BvL 9/66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht