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   BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67   

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https://dejure.org/1968,574
BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67 (https://dejure.org/1968,574)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1968 - 2 BvR 738/67 (https://dejure.org/1968,574)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1968 - 2 BvR 738/67 (https://dejure.org/1968,574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 286
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67
    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 20, 347 [350]; 20, 280 [282)) beruht die angegriffene Entscheidung auch auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67
    Dazu war das Landgericht aber verpflichtet, nachdem es dem Beschwerdeführer eine Frist gewährt hatte, innerhalb derer er einen Schriftsatz nachreichen konnte, ohne daß es darauf ankommt, ob die prozessualen Voraussetzungen für die Gewährung einer Frist nach § 272a ZPO vorlagen oder nicht (BVerfGE 18, 380 [384]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67
    Nach den von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 20, 347 [350]; 20, 280 [282)) beruht die angegriffene Entscheidung auch auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG .
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    a) Das Gericht belegt die für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG genügenden Zweifel (vgl. BVerfGE 23, 286 [316, 319]) am Bestehen eines völkerrechtlichen Grundsatzes der "Exklusivität" mit Stimmen in der Literatur (vgl. etwa Féaux de la Croix, Schadensersatzansprüche ausländischer Zwangsarbeiter im Lichte des Londoner Schuldenabkommens, NJW 1960, S. 2268 [2269]; Dolzer, in: Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, a.a.O., S. 199) und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 1963, S. 492 [493]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Bei dieser Sachlage war der Richter, auch wenn er seine Ansicht über die Entscheidungsreife der Sache mittlerweile geändert haben sollte, verpflichtet, die neu eröffnete, von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten, um dem Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG Genüge zu tun (vgl BVerfGE 12, 110 (113)), und zwar sogar unabhängig davon, ob dem Beschwerdeführer von Rechts wegen ein Anspruch auf die weitere Frist von zehn Tagen zustand oder nicht (vgl BVerfGE 18, 380 (384); 23, 286 (288)).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 1 BvR 1646/02

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines innerhalb einer

    Dies folgt, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 18, 380 ; 23, 286 ; 34, 344 ; 42, 243 ), aus Art. 103 Abs. 1 GG.
  • BFH, 07.10.2005 - II B 94/04

    Rechtliches Gehör: Schriftsatznachlass, Entscheidung vor Fristablauf

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Schriftsätze anzuwenden, die einem Beteiligten in der mündlichen Verhandlung nach § 283 der Zivilprozessordnung (ZPO) nachgelassen werden (BVerfG-Urteil vom 10. Juli 1984 1 BvR 608/84, BVerfGE 67, 199), und zwar selbst dann, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift --wofür im vorliegenden Fall einiges spricht, da der Anwendungsbereich des § 283 ZPO nur Erklärungen zu Tatsachen, nicht aber ergänzende Rechtsausführungen umfasst (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2002 X ZB 22/02, BGHZ 152, 304, unter II.b bb; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, Kommentar, 25. Aufl. 2005, § 283 Rn. 5; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl. 2005, § 283 Rn. 4)-- gar nicht gegeben sind (BVerfG-Beschlüsse vom 16. Februar 1965 2 BvR 114/60, BVerfGE 18, 380, und vom 7. Mai 1968 2 BvR 738/67, BVerfGE 23, 286).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Im vorliegenden Fall war eine Anhörungsrüge gegen den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss des Landgerichts nicht aussichtslos, da das Gericht eine Entscheidung vor Ablauf der von ihm selbst gesetzten Frist zur Stellungnahme auf den Hinweisbeschluss vom 14. Januar 2014 getroffen hatte (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 18, 380 ; 23, 286 ; 42, 243 ; 64, 224 ).
  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

    Da Ungarn der Satzung der Schiedskommission für Güter, Rechte und Interessen in Deutschland nicht beigetreten ist (BVerfGE 18, 441; 23, 288), [BVerfG 07.05.1968 - 2 BvR 738/67]kann auch dahingestellt bleiben, ob Art. 17 Abs. 2 dieser Satzung den beigetretenen Staaten materiell die Stellung eines den Vereinten Nationen im Sinne des Art. 3 des Zehnten Teils ÜblV angehörenden Staates verliehen hat.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    2. Daß die Gerichte selbstgesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247); Beschluß vom 8. November 1977 - 1 BvR 98/77 -).
  • BVerfG, 29.07.1992 - 2 BvR 1224/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei unzulässig erfolgter richterlicher

    Hat ein Gericht einer Partei - und sei es auch unzulässigerweise - eine Äußerungsfrist eingeräumt, muß es einen innerhalb dieser Frist eingegangenen Schriftsatz bei seiner Entscheidung in Erwägung ziehen (vgl. BVerfGE 18, 380 [384]; 23, 286 [288]; 42, 243 [247]; 53, 219 [222]; 61, 78 [81]).
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvR 98/77

    Voraussetzungen für die Nichtannanhme einer Verfahrensbeschwerde

    Dies folgt, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerfGE 12, 110 (113); 18, 380 (384); 23, 286 (288); 34, 344 (346); 42, 243 (247)), aus Art. 103 Abs. 1 GG .
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