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   BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65   

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https://dejure.org/1967,18
BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65 (https://dejure.org/1967,18)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1967 - 2 BvL 4/65 (https://dejure.org/1967,18)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - 2 BvL 4/65 (https://dejure.org/1967,18)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 12
  • NJW 1968, 739
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 14, 221 [238]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bei der Prüfung des Fremdrentengesetzes in seiner Entscheidung vom 24. Juli 1962 (BVerfGE 14, 221 ff.) entsprechende Gesichtspunkte dargelegt (aaO 238 ff.).

    Die Auferlegung solcher Zwangsbeiträge enthalt aber keine Verletzung des Eigentums, es sei denn, daß die Beiträge jedes Maß übersteigen (BVerfGE 14, 221 [242]; 10, 354 [371]).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Ordnet der Gesetzgeber einen solchen Ausgleich an, so ist er an die Voraussetzungen, die die Reichsversicherungsordnung etwa in § 739 -- dafür aufstellt, naturgemäß nicht gebunden, vorausgesetzt, daß die "wesentlichen Strukturelemente" (BVerfGE 11, 105 [112]) gewahrt bleiben.

    Sie benachteiligt zwar die lohnintensiven Betriebe; aber auch andere Maßstäbe sind für gewisse Betriebe günstig, für andere ungünstig (BVerfGE 11, 105 [119 f.]).

    Daß die Zugrundelegung der Lohnsummen bei der Berechnung der Beiträge zu großen, nicht mehr vertretbaren, nur durch die verwaltungstechnische Anknüpfung bedingten Unterschieden in der Belastung der einzelnen Betriebe führen würde, kann nach dem oben angeführten Zahlenmaterial nicht angenommen werden (vgl. dazu BVerfGE 11, 105[119]).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Zwar können sich Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich ihrer öffentlichen Aufgaben nicht auf Art. 3 Abs. 1 GG als Grundrecht berufen (BVerfGE 21, 362 [369]).

    In Art. 3 Abs. 1 GG kommt jedoch zugleich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, der bereits aus dem Wesen des Rechtsstaats, dem Prinzip der allgemeinen Gerechtigkeit folgt; insofern beansprucht der Gleichheitssatz auch Geltung für die Beziehungen innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus (BVerfGE 21, 362 [372]).

    Soweit die Berufsgenossenschaften durch Art. 3 UVNG belastet werden, kommt ein Verstoß gegen Art. 14 GG schon deshalb nicht in Betracht, weil Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich ihrer öffentlichen Aufgaben den Schutz des Art. 14 GG nicht genießen (BVerfGE 21, 362 [369 ff.]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Aus dem Gebot der Rechtssicherheit und des daraus folgenden Vertrauensschutzes ergeben sich allerdings sachliche Grenzen auch für solche Gesetze, die ihre Wirkung auf Tatbestände erstrecken, deren Verwirklichung begonnen hat (BVerfGE 13, 274 [278]; 13, 279 [283]).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Die Auferlegung solcher Zwangsbeiträge enthalt aber keine Verletzung des Eigentums, es sei denn, daß die Beiträge jedes Maß übersteigen (BVerfGE 14, 221 [242]; 10, 354 [371]).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz "nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift" (BVerfGE 11, 139 [145 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz wurde bereits am 6. März 1963 vom Bundestag beschlossen; von diesem Zeitpunkt der Beschlußfassung im Bundestag an kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Vertrauen auf früheres Recht nicht mehr in Betracht (BVerfGE 14, 288 [298]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Aus dem Gebot der Rechtssicherheit und des daraus folgenden Vertrauensschutzes ergeben sich allerdings sachliche Grenzen auch für solche Gesetze, die ihre Wirkung auf Tatbestände erstrecken, deren Verwirklichung begonnen hat (BVerfGE 13, 274 [278]; 13, 279 [283]).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind belastende Gesetze, die sich echte Rückwirkung beilegen, regelmäßig "unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet" (BVerfGE 18, 429 [439]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
    2 Abs. 1 GG gewährleistet nicht nur natürlichen Personen, sondern auch Handelsgesellschaften und juristischen Personen des privaten Rechts eine allgemeine Handlungsfreiheit (BVerfGE 10, 89 [99]; 20, 323 [336]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Das heißt: Nachprüfbar ist erst die Einhaltung äußerster Grenzen, deren Überschreitung im Wege der Verfassungsbeschwerde dann gerügt werden kann, wenn der Träger des jeweiligen Grundrechts dadurch unmittelbar betroffen ist (vgl. dazu etwa BVerfGE 9, 334 (337); 18, 121 (124); 23, 12 (24 f.) sowie 22, 180 (204); 27, 253 (283)).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Geschützt werden natürliche und juristische Personen sowie Personenmehrheiten (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 23, 12 ).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Eine echte Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) sieht die Regelung nicht vor; das Gesetz greift nicht nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, in der Vergangenheit liegende Tatbestände ein (BVerfGE 11, 139, 145 f; 23, 12, 32 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG).
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