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   BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67   

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https://dejure.org/1968,133
BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67 (https://dejure.org/1968,133)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1968 - 2 BvE 4/67 (https://dejure.org/1968,133)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1968 - 2 BvE 4/67 (https://dejure.org/1968,133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Politische Partei

  • opinioiuris.de

    Politische Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1; PartG § 2 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit des Parteiengesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 260
  • DVBl 1969, 510
  • DÖV 1969, 60
  • JR 1969, 395
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Denn eine echte Rückwirkung, d. h. ein gesetzlicher Eingriff in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände (BVerfGE 11, 139 [145 f.]), liegt nicht vor, da § 2 Abs. 2 PartG erst von seinem Inkrafttreten an gilt.

    Insofern könnte es sich um eine unechte (retrospektive) Rückwirkung handeln, weil auf Rechtsbeziehungen eingewirkt wird, die in der Vergangenheit begründet wurden und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfGE 11, 139 [146]).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Sie sind durch Art. 21 Abs. 1 GG in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben worden (BVerfGE 11, 266 [273]; 20, 56 [100]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Teilnahme an den Wahlen immer wieder als das Kernstück ihrer Tätigkeit bezeichnet (z. B. BVerfGE 20, 56 [108]).

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Sie sind durch Art. 21 Abs. 1 GG in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben worden (BVerfGE 11, 266 [273]; 20, 56 [100]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Auch bei einer solchen Rückwirkung ergeben sich aus dem Vertrauensschutz bestimmte Grenzen, die der Gesetzgeber zu respektieren hat (BVerfGE 22, 241 [248]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Wenn diese um Rechte kämpfen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben, muß ihnen das Organstreitverfahren offenstehen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 13, 54 [81]; 20, 119 [130]; 20, 134 [140]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    In dieser Auslegung verstößt er nicht gegen das verfassungsmäßig garantierte Verbot der Rückwirkung, das aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes herzuleiten ist (BVerfGE 13, 261 [271]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, einen Eingriff vorzunehmen, mit dem die Betroffenen nicht rechnen und den sie daher bei ihren Dispositionen nicht berücksichtigen konnten (BVerfGE 14, 288 [297 f.]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Wenn diese um Rechte kämpfen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben, muß ihnen das Organstreitverfahren offenstehen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 13, 54 [81]; 20, 119 [130]; 20, 134 [140]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Wenn diese um Rechte kämpfen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben, muß ihnen das Organstreitverfahren offenstehen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 13, 54 [81]; 20, 119 [130]; 20, 134 [140]).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
    Wenn diese um Rechte kämpfen, die sich aus ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status ergeben, muß ihnen das Organstreitverfahren offenstehen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 13, 54 [81]; 20, 119 [130]; 20, 134 [140]).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Die politischen Parteien sind deshalb insbesondere berechtigt, eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 27 [30f]; vgl. ferner BVerfGE 11, 239 [241f]; 14, 121 [129]; 20, 18 [22]; 24, 260 [263]; 24, 300 [329]).

    Sie sind in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben und als politische Handlungseinheiten anerkannt, deren die Demokratie heute bedarf, um die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so überhaupt erst einen wirksamen Einfluß auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen (BVerfGE 11, 266 [273]; 24, 260 [264]).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, soweit sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 14, 121 ; 20, 18 ; 24, 260 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; stRspr).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    So ist es dem Gesetzgeber verwehrt, einen Eingriff vorzunehmen, mit dem die Betroffenen nicht rechnen und den sie daher bei ihren Dispositionen nicht berücksichtigen konnten (BVerfG-Urteil vom 17. Oktober 1968 2 BvE 4/67, BVerfGE 24, 260, 266).
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