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   BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67   

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BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 (https://dejure.org/1968,194)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 (https://dejure.org/1968,194)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 (https://dejure.org/1968,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 268
  • DVBl 1969, 149
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    aa) Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung (vgl. bereits BVerfGE 24, 268 sowie im Anschluss daran BGHZ 85, 319 ).
  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

    Wenn auch die in der Niederschrift über die Sitzung des Richterwahlausschusses vom 16.12.1985 aufgenommenen Ablehnungsgründe weder den Anforderungen der §§ 36, 39, 41 HVwVfG noch des § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses entsprochen hätten, habe die Entscheidung des Richterwahlausschusses nicht bereits aus diesem Grunde aufgehoben werden können, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 24, 268, 277) und -- ihm folgend -- des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 29.6.1978 (a.a.O.) die Entscheidungen des Richterwahlausschusses die Form einer Wahl hätten und es in der Natur der Sache liege, daß in eine Wahlentscheidung die unterschiedlichsten Vorstellungen und Motive eingingen, die in ihrem Ergebnis keiner oder nur einer sehr unzureichenden Begründung zugänglich seien.

    Diese gemeinsame Entscheidungsbefugnis führt jedoch -- wovon das Verwaltungsgericht im Ansatz zu Recht ausgegangen ist -- nicht zu einer Einschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die "Mitentscheidung" des Richterwahlausschusses; auch seine Entscheidung kann im Rahmen des § 114 VwGO von den Verwaltungsgerichten hin überprüft werden (so BVerfG, Beschluß vom 22.10.1968, BVerfGE 24, 268, 277; Hess. VGH, Urteil vom 29.6.1978, a.a.O. unter Hinweis auf StGH Hessen, Urteil vom 19.5.1976, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15.11.1984 -- 2 C 29.83 --, BVerwGE 70, 270 = DVBl. 1985, 452 = NJW 1985, 1093 = DRiZ 1985, 218 = DÖD 1985, 1959).

    Unabhängig davon, daß es sich um ein Fehlzitat handelt (der Kommentar bezieht sich offensichtlich auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1968, BVerfGE 24, 268 ff.), kann diesem Beschluß nicht die Auffassung entnommen werden, daß es sich bei der negativen Entscheidung des Richterwahlausschusses um einen Verwaltungsakt handele.

    Unabhängig von der Frage, ob § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom 14.4.1965 (a.a.O.) einen normativen und damit auch für die Gerichte bindenden verfahrensrechtlichen Charakter hat und ob die ablehnende Entscheidung des Richterwahlausschusses, die den Kläger als nicht geeignet für das Richteramt ansah, als Wahlentscheidung eines vielköpfigen Gremiums überhaupt näher begründet werden konnte, worauf das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1968 (a.a.O.) und auf das Urteil des Hess. VGH vom 29.6.1978 (a.a.O.) hingewiesen hat, bleibt festzuhalten, wie das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung hervorgehoben hat, daß dieser Umstand die Gerichte nicht hindert, die Entscheidung nach den "Indizien und Anhaltspunkten" auf Ermessensfehler nachzuprüfen, die der Fall im einzelnen bieten mag.

    Sie ist rechtsirrig, weil nach dem bereits zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1968 (a.a.O., S. 277) und nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1984 (a.a.O.), das hierauf Bezug nimmt, die Entscheidung des Richterwahlausschusses -- auch ohne Begründung -- nach den Indizien und Anhaltspunkten, die der jeweilige Fall im einzelnen zu bieten vermag, auf Fehler nachzuprüfen ist.

    Wie der Staatsgerichtshofs des Landes Hessen in seinem Urteil vom 19.5.1976 (a.a.O.) und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.11.1984 (a.a.O.) jeweils unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.1968 (a.a.O.) dargelegt haben, gehen in eine Wahlentscheidung die unterschiedlichsten Vorstellungen und Motive ein.

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Jedenfalls gelten nicht die Einschränkungen, die sich ergeben, wenn Ämter durch Wahlen besetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 - BVerfGE 24, 268 ; Kammerbeschluss vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 - NJW 1998, 2592; BVerwG, Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 ).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 1370/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als

    Danach ist das Ergebnis der Entscheidung eines Wahlausschusses in der Regel nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 24, 268 und zur Bundesrichterwahl inzwischen auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht

    Zwar ist die Wahl geheim und entzieht sich als Entscheidung eines vielköpfigen Gremiums, in die unterschiedlichste Bewertungen der einzelnen Mitglieder einfließen, von der Natur der Sache her einer näheren Begründung (siehe auch BVerfGE 24, 268, 276 f.; BVerfG, NJW 1998, 2592; BVerwGE 70, 270, 275; jeweils zum Richterwahlausschuss; BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982, 1 BvR 278/75, 913/78, 897/80, Umdruck S. 4 = BeckRS 2007, 21620; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1975 - AnwZ 7/75, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Eine Begründung ist weder zur Wahrung effektiver Rechtsschutzmöglichkeiten durch einen von der Abstimmung Betroffenen geboten noch hindert deren Fehlen das Gericht, die Entscheidung auf Ermessensfehler nachzuprüfen (vgl. zur Beschlussfassung in einem Richterwahlausschuss BVerfGE 24, 268 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1998 - 2 BvR 159/97 -, NJW 1998, 2592).
  • BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Das ist bei einer geheimen Wahl, wie sie hier vorgeschrieben ist, kaum möglich und darüber hinaus auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 24, 268, 276 zur Richterwahl in Hamburg).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Das Bundesverfassungsgericht hat es als in der Natur der Sache liegend angesehen, dass Wahlentscheidungen eines vielköpfigen Gremiums nicht näher begründbar sind; dass die Entscheidungen des Richterwahlausschusses sich einer Begründung entzögen, sei eine Erscheinung, die mit der vom Grundgesetz anerkannten Richterwahl verbunden sei (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 -, juris Rn. 29f.).

    Ein solches Procedere schließt Art. 33 Abs. 2 GG als verbindlichen Entscheidungsmaßstab für die einzelnen Ausschussmitglieder nicht aus, schränkt aber eine gerichtliche Nachprüfung am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG erheblich ein (Heusch, a. a. O., Art. 95 Rn. 25; Jachmann, a. a. O., Art. 95 Rn. 134); dem Gericht wird die Beantwortung der Frage, ob eine Entscheidung des Richterwahlausschusses auf rechtswidrigen Gründen beruht, durch den Mangel der Begründung zwar nicht unmöglich gemacht, aber durchaus erschwert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1968, a. a. O., Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, a. a. O., Rn. 54; Urteil vom 19.6.1997, a. a. O., Rn. 19; Hamb. OVG, Beschluss vom 14.9.2012, a. a. O., Rn. 19).

    Denn das Verwaltungsgericht kann die Entscheidung lediglich nach Indizien und Anhaltspunkten, die der Fall im Einzelnen bieten mag, auf Beurteilungsfehler nachprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1968, a. a. O., Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, a. a. O., Rn. 54; Hamb. OVG, Beschluss vom 14.9.2012, a. a. O., Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

    vgl. zu einer ähnlichen Problemstellung bei der Begründung der Wahlentscheidung von Richterwahlausschüssen: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 -, BVerfGE 24, 268 = DVBl. 1969, 149; BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 -, BVerwGE 105, 89 = Buchholz 236.2 § 9 Nr. 4 = DÖD 1998, 88 = DVBl. 1998, 196 = Schütz/Maiwald, BeamtR ES A II 1.5 Nr. 35.

    vgl. auch hier zu vergleichbaren Fragen im Zusammenhang mit Richterwahlausschüssen: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1968 - 2 BvL 16/67 -, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 6. November 1997 - 2 C 21.94 -, BVerwGE 99, 371 = Buchholz 236.2 § 9 Nr. 2 = DÖV 1996, 559 = DVBl. 1996, 515 = Schütz/Maiwald, BeamtR ES A II 1.5 Nr. 27, und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 -, a.a.O.

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3328/18

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

    Dementsprechend ist auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bislang unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Oktober 1968 (BVerfGE 24, 268) davon ausgegangen, auch der Richterwahlausschuss sei "bei seiner Entscheidung, welchen Bewerber um ein Beförderungsamt er dem Senat vorschlägt, an Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 59 Abs. 1 HV gebunden" (Beschl. v. 14.09.2012, 5 Bs 176/12, juris Rn. 12).

    Denn die Berücksichtigung "persönlichkeitsbedingter" Kriterien, die insbesondere auch über die Vorgaben des Art. 63 Abs. 2 Satz 2 HV hinausgehen können, ist gerade auch bei der Richterwahl nach Hamburgischen Landesrecht vorgesehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968, BVerfGE 24, 268 (275)).

    Denn das Fehlen einer Begründung ergibt sich aus dem zulässigen Umstand der nach § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses geheimen Abstimmung im Richterwahlausschuss und führt nicht dazu, dass die Ernennung nicht mehr gerichtlich überprüfbar wäre, sondern lediglich zu einem Erschwernis einer solchen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1997, 2 C 24/96, juris Rn. 19 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968, 2 BvL 16/67 zum Richterwahlausschuss in Hamburg; kritisch Gärditz, ZBR 2011, S. 109 (117)).

  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 1/23

    Zulässigkeit der Versetzung eines Arbeitsrichters; Beschwerde beim Dienstgericht;

  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 2/23

    Versetzung eines Arbeitsrichters mit Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

  • VG Hamburg, 14.08.2018 - 14 E 3444/18

    Erfolglose Eilanträge gegen die Besetzung der Präsidentenstelle am Landgericht

  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

  • BGH, 14.05.1975 - AnwZ 7/75
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 159/97

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gerichtsentscheidungen, mit denen die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice,

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

  • BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82

    Zur Entlassung eines Richters auf Probe

  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 4 S 24.20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens durch den Richterwahlausschuss

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 2.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

  • OVG Brandenburg, 26.10.1995 - 2 A 54/95

    Einstellung in den richterlichen Dienst; Entscheidung über die Einstellung als

  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 33.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

  • VG Schleswig, 30.05.2018 - 12 B 63/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Richterwahl

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG

  • VG Schleswig, 30.05.2018 - 12 B 59/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Richterwahl

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 37/82

    Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH -

  • StGH Bremen, 07.01.1977 - St 2/75

    Zum Verfahren, das die Bürgerschaft bei der Wahl der Mitglieder des

  • BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74

    Ablehnung von Beweisanträgen als Verfahrensfehler - Sinn und Zweck des § 86 Abs.

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