Rechtsprechung
BVerfG, 09.07.1968 - 2 BvL 5/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schicksal einer Richtervorlage nach Entscheidung des BVerfG über die zur Prüfung vorgelegte Norm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.02.1966 - 3 K 606/65
- BVerfG, 09.07.1968 - 2 BvL 5/66
Papierfundstellen
- BVerfGE 24, 63
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG
Auszug aus BVerfG, 09.07.1968 - 2 BvL 5/66
Es ist deshalb davon auszugehen, daß nur Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des 3. ÄndGMFG zur verfassungsrechtlichen Prüfung unterbreitet werden sollte (vgl. BVerfGE 22, 330 (341 f.)).Das Bundesverfassungsgericht hat bereits durch Beschluß vom 15. November 1967 (BVerfGE 22, 330 ff.) auf eine frühere Vorlage des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen entschieden, daß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des 3. ÄndGMFG mit dem Grundgesetz vereinbar war.
- BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03
Völkerrechtliche Notstandseinrede
Die in dieser Weise zu begründende Entscheidungserheblichkeit muss - dies ist ständige Rechtsprechung zu Art. 100 Abs. 1 GG, die angesichts gleichlautender gesetzlicher Zulässigkeitsvoraussetzungen (siehe § 84 i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) bislang regelmäßig auch für Vorlagen nach Art. 100 Abs. 2 GG übernommen worden ist - nicht nur zum Zeitpunkt der Vorlage, sondern noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 24, 63 ; 85, 191 ; 108, 186 ). - BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der …
Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.In derartigen Fällen geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer Verpflichtung, mindestens aber einer Befugnis des vorlegenden Gerichts zur Aufhebung seiner Vorlage aus (vgl. BVerfGE 24, 63 >67<; 29, 325 >326<; 49, 217 >219<; 51, 161 >165<).
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93
Durch Beantwortung der Vorlagefrage in anderem verfassungsgerichtlichen Verfahren …
Die Vorlagefrage ist nicht mehr entscheidungserheblich, da sie durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 165) beantwortet ist (vgl. BVerfGE 24, 63 [67];… Ulsamer in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Kommentar, § 80 Rn. 321 [Bearbeitungsstand 1985]). - BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 19/87
Gegenstandsloswerden einer Vorlagefrage
Die Vorlage ist damit gegenstandslos geworden, da die vorgelegte Frage durch die genannte Entscheidung beantwortet ist (vgl. BVerfGE 24, 63 [67]).