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   BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67   

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https://dejure.org/1969,25
BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67 (https://dejure.org/1969,25)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1969 - 2 BvR 326/67 (https://dejure.org/1969,25)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - 2 BvR 326/67 (https://dejure.org/1969,25)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 137
  • MDR 1969, 545
 
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Wird zitiert von ... (258)

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar ergibt, dass das Gericht den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 34, 344 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2018 - 2 BvR 2026/17 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; stRspr).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen läßt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 25, 137, 140; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; 65, 293, 295 f; 69, 233, 246; 70, 288, 293; 85, 386, 404; 88, 366, 375 f; BVerfG, NJW 1994, 2279; NVwZ 1995, 1096; NJW 1998, 2583, 2584; NJW-RR 2002, 68, 69).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Besondere Umstände, die deutlich machten, dass der Bundesgerichtshof seiner Pflicht aus Art. 103 Abs. 1 GG, das entsprechende Vorbringen der Revision zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, bereits nicht nachgekommen ist (vgl. hierzu nur BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ), zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht auf.
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