Rechtsprechung
| BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66 |
Nichtehelichkeit
Art. 6 Abs. 5 GG unmittelbar anwendbar geworden wegen Zeitablaufs
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Nichtehelichkeit
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Nichtehelichenrechts
Verfahrensgang
- LG Kiel, 16.12.1965 - 3 S 65/65
- BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 25, 167
- NJW 1969, 597
- MDR 1969, 453
- FamRZ 1969, 196
- DB 1969, 524
- DÖV 1969, 345
- Rpfleger 1969, 123
Wird zitiert von ... (56)
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Bei der Reform des Nichtehelichenrechts, die dem Gesetzgeber durch Art. 6 Abs. 5 GG bindend aufgegeben war (vgl. BVerfGE 25, 167 m. weit. Nachw.), bestand im wesentlichen Einigkeit darüber, daß die gebotene Angleichung an die Stellung der ehelichen Kinder auch eine Verbesserung der erbrechtlichen Position der nichtehelichen Kinder im Verhältnis zur väterlichen Familie erforderte; jedoch waren Art und Umfang der zu gewährenden Erbansprüche oder an deren Stelle tretender Ausgleichsforderungen sehr umstritten.Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 29. Januar 1969 entschieden hatte, die dem Gesetzgeber zuzubilligende Frist zur Erfüllung des Verfassungsauftrags laufe mit den Ende der Legislaturperiode (Ende September 1969) aus, und zugleich zum Ausdruck gebracht hatte, die Verwirklichung des Art. 6 Abs. 5 GG fordere auch eine angemessene Beteiligung des unehelichen Kindes am väterlichen Nachlaß (BVerfGE 25, 167 [188, 174]), wurde das eingangs bezeichnete Nichtehelichengesetz im Sommer 1969 verabschiedet.
Die Regelung widerspreche ferner der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1969 (BVerfGE 25, 167); darin sei an keiner Stelle die Rede davon, daß für bestimmte Altersgruppen von unehelichen Kindern eine Übergangslösung zulässig oder geboten sei.
Wenn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 25, 167 der bis zum Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes bestehende Zustand als verfassungsgemäß hingenommen werden müsse, dann sei der Gesetzgeber grundsätzlich nur verpflichtet gewesen, den Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG erst für die Zukunft zu erfüllen.
Die Übergangsregelung sei auch mit Art. 6 Abs. 5 GG und der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 210; 25, 167) nicht vereinbar.
Das Gesetz gehe nicht von der Auffassung aus, der nichteheliche Abkömmling scheide aus dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 5 GG aus, sobald er dem Kindesalter oder Jugendalter entwachsen sei; dagegen spreche auch die Entstehungsgeschichte der Verfassungsnorm und der Hinweis in BVerfGE 25, 167 (174).
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, war es einerseits mit dieser Verfassungsnorm vereinbar, daß bis zu dieser Reform nach dem alten Recht keinerlei erbrechtliche Ansprüche zwischen dem nichtehelichen Kinde und dem Vater bestanden; andererseits war der Gesetzgeber verpflichtet, in die Reform auch eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlaß einzuschließen (vgl. BVerfGE 25, 167 [188, 174]).
Jedoch ist das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG als eine besondere Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen; es enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Wertentscheidung, die der Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 17, 280 [283]; 25, 167 [173]).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1969 waren die Regelungen, die das nichteheliche Kind von jedem Erbrecht und Pflichtteilsrecht nach seinem Vater ausschlossen, mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar; das aus dieser Verfassungsnorm erwachsende Gebot, dem nichtehelichen Kinde eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlaß in Form eines Erbrechts oder eines Geldanspruchs zuzuerkennen, hätte am Ende der Legislaturperiode des fünften Bundestages unmittelbar derogierende Kraft erlangt, falls der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag zur Reform des Nichtehelichenrechts auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts nicht bis zu diesem Zeitpunkt verwirklicht hätte (BVerfGE 25, 167 [Leitsatz 1; 174, 184 ff.]).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
Ein Kind darf wegen seiner nichtehelichen Geburt nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfGE 25, 167 ). - BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Diese Verfassungsnorm gebietet es, dem nichtehelichen Kind eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlass in Form eines Erbrechts oder jedenfalls eines Geldanspruchs zuzuerkennen (vgl. BVerfGE 25, 167 ; 44, 1 ).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Homologe Insemination
Daher konnte der Gesetzgeber in § 27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V die Leistung vom Bestehen einer Ehe abhängig machen, ohne gegen den Grundsatz zu verstoßen, dass die unterschiedlichen Formen der Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG im Verhältnis zueinander verfassungsrechtlich als gleichwertig anzusehen sind (vgl. dazu BVerfGE 25, 167 ; 106, 166 ). - BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04
Familienrecht - Befrist. Unterhaltsanspruch nichtehel. Mutter verfassungswidrig?
Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung darf daher die einzelne Regelung nicht isoliert gesehen werden; vielmehr sind die soziale Lage des nichtehelichen Kindes und seine gesamte Rechtsstellung zu würdigen (BVerfGE 25, 167, 197; 58, 377, 390). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Die Ehe ist die rechtliche Form umfassender Bindung zwischen Mann und Frau; sie ist alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft und als solche Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern (vgl. BVerfGE 25, 167 [196]). - BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in einer Reihe von Fällen, in welchen eine verfassungsrechtlich ursprünglich unbedenkliche Maßnahme aufgrund einer gewandelten Rechtsauffassung oder völlig veränderter tatsächlicher Umstände, die der bisherigen gesetzlichen Regelung zugrunde lagen, verfassungsrechtlich bedenklich geworden ist, die Notwendigkeit von Übergangsfristen anerkannt, in welchen der Gesetzgeber die Gelegenheit einer verfassungsmäßigen (Neuregelung) Regelung haben sollte (vgl. BVerfGE 21, 12 [40 ff.]; 23, 242 [257]; 25, 167 [179 f.]; 33, 1 [12 f.]; 33, 303 [348]; 40, 276 [283]; 41, 251 [266 f.]).Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedentlich darauf abgestellt, daß eine gesetzliche Regelung jedenfalls bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Parlaments erfolgen müsse (so BVerfGE 33, 1 [13] für ein Strafvollzugsgesetz ; später wurde diese Frist verlängert bis 1. Januar 1977, BVerfGE 40, 276 [284]; 16, 130 [142] für die Änderung der Wahlkreiseinteilung; 25, 167 [188] für die Neuregelung des Nichtehelichen-Rechts).
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
b) Auch die analoge Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 25, 167, 183). - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Selbst wenn er dabei im Interesse des Kindeswohls und in Übereinstimmung mit der Verfassung (vgl. BVerfGE 25, 167 [196]) die Wahrnehmung der Elternverantwortung in einer auf Ehe beruhenden Gemeinschaft für die beste Lösung hält, gebietet es Art. 2 Abs. 1 GG , daß er die Entscheidung der Eltern akzeptiert, keine Ehe miteinander eingehen zu wollen. - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
- BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für …
- BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 1365/84
Verfassungswidrigkeit des § 1934c Abs. 1 Satz 1 BGB
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R
Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für …
- BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69
Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
- BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85
Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80
Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 188/03
Grundrechtlicher Schutz des Pflichtteils; Maßstäbe für Pflichtteilsentziehung
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10
Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
Mutterschutz
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78
Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …
- BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 125/60
Sonderbedarf des nichtehelichen Kindes
- BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher …
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10
Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft
- BFH, 19.12.1969 - VI R 220/69
- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
BauGB § 133 Abs. 3 S. 3, 4
- BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84
Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater; …
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73
Vaterschaftsfeststellung bei ausländischem Unterhaltsstatut
- KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem …
- LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
- BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der analogen Anwendung des § 564b …
- BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95
- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 18-II-93
- BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
BVFG § 1 Abs. 3, § 8
- BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.1994 - 1 S 209/94
1.2. Landesverfassungsrecht; 2.11 Antragsbefugnis; 2.4.2. Naturschutzrecht - …
- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 64.91
- BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70
- LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 113/08
Bescheidungsurteil bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage im Bereich …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 LW 5/08
Halbwaisenrente - Rentenhöhe
- BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87
- BVerwG, 11.06.1979 - 7 B 135.78
- OLG Hamm, 11.09.1979 - 15 W 69/79
- BVerwG, 20.01.1970 - I B 1.70
- BFH, 24.07.1970 - III R 4/68
- ArbG Hamburg, 20.05.1996 - 6 BV 21/95
Mitbestimmung bei arbeitskampfbedingter Einstellung oder Versetzung
