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   BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66   

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https://dejure.org/1969,242
BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66 (https://dejure.org/1969,242)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.1969 - 1 BvR 512/66 (https://dejure.org/1969,242)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 1969 - 1 BvR 512/66 (https://dejure.org/1969,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlustabzug - Vermögenslose Kapitalgesellschaft - Mantelkauf - Teilnahme am Wirtschaftsleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 309
  • BStBl II 1969, 331
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Seine Prüfung beschränkt sich darauf, ob das angefochtene Urteil des BFH die geltend gemachten Grundrechte verletzt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruht, insbesondere ob das Auslegungsergebnis des BFH unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder den in dieser Vorschrift verbürgten Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [92]; 21, 209 [216]; 25, 28 [35]).

    Eine solche, die Besonderheiten der tatsächlichen Gestaltung und den Zweck der Steuernorm beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 1 Abs. 2 und 3 StAnpG) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 318 [326]; 18, 224 [233 f.]), zumal die in § 10d EStG verwendeten Begriffe des Steuerpflichtigen, der Verluste aus Gewerbebetrieb und des Abzugs wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuerrechtliche Begriffe und keine Begriffe des bürgerlichen Rechts darstellen (vgl. BVerfGE 25, 28 [35]).

    Die angegriffene Rechtsprechung hält sich somit in den Grenzen, die dem Richter von der Verfassung her bei der Auslegung von Gesetzen gezogen sind und stellt deshalb auch keine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dar (BVerfGE 19, 175 [176]; 25, 28 [35]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Seine Prüfung beschränkt sich darauf, ob das angefochtene Urteil des BFH die geltend gemachten Grundrechte verletzt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruht, insbesondere ob das Auslegungsergebnis des BFH unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder den in dieser Vorschrift verbürgten Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [92]; 21, 209 [216]; 25, 28 [35]).

    Eine solche, die Besonderheiten der tatsächlichen Gestaltung und den Zweck der Steuernorm beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 1 Abs. 2 und 3 StAnpG) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 318 [326]; 18, 224 [233 f.]), zumal die in § 10d EStG verwendeten Begriffe des Steuerpflichtigen, der Verluste aus Gewerbebetrieb und des Abzugs wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuerrechtliche Begriffe und keine Begriffe des bürgerlichen Rechts darstellen (vgl. BVerfGE 25, 28 [35]).

  • RG, 09.03.1928 - II 489/27

    Grundstücks-Gesellschaft m. b. H.; Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    In Fällen dieser Art hat es die Rechtsprechung zum Privatrecht schon immer für zulässig angesehen, die äußere Rechtsform zugunsten des wirtschaftlich erstrebten Erfolgs zu durchbrechen (vgl. RGZ 120, 283 [287]; 122, 378 [381]; 150, 397 [401]; BGH, DB 1956, S. 278; WM 1969, S. 67).
  • RG, 05.12.1928 - I 111/28

    Grundstücks-Aktiengesellschaft; Gewährleistung; Ausgleichsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    In Fällen dieser Art hat es die Rechtsprechung zum Privatrecht schon immer für zulässig angesehen, die äußere Rechtsform zugunsten des wirtschaftlich erstrebten Erfolgs zu durchbrechen (vgl. RGZ 120, 283 [287]; 122, 378 [381]; 150, 397 [401]; BGH, DB 1956, S. 278; WM 1969, S. 67).
  • BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67

    Verfassungsmäßigkeit der Kommanditistenhaftung für Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts ist der Gesetzgeber nicht gehalten, bei der Regelung des Verlustabzuges durchgängig an die bürgerlich-rechtliche Ordnung anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 13, 331 [339 f.]; 24, 112 [117 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Seine Prüfung beschränkt sich darauf, ob das angefochtene Urteil des BFH die geltend gemachten Grundrechte verletzt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruht, insbesondere ob das Auslegungsergebnis des BFH unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder den in dieser Vorschrift verbürgten Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [92]; 21, 209 [216]; 25, 28 [35]).
  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    In Fällen dieser Art hat es die Rechtsprechung zum Privatrecht schon immer für zulässig angesehen, die äußere Rechtsform zugunsten des wirtschaftlich erstrebten Erfolgs zu durchbrechen (vgl. RGZ 120, 283 [287]; 122, 378 [381]; 150, 397 [401]; BGH, DB 1956, S. 278; WM 1969, S. 67).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts ist der Gesetzgeber nicht gehalten, bei der Regelung des Verlustabzuges durchgängig an die bürgerlich-rechtliche Ordnung anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 13, 331 [339 f.]; 24, 112 [117 f.]).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Eine solche, die Besonderheiten der tatsächlichen Gestaltung und den Zweck der Steuernorm beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 1 Abs. 2 und 3 StAnpG) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 318 [326]; 18, 224 [233 f.]), zumal die in § 10d EStG verwendeten Begriffe des Steuerpflichtigen, der Verluste aus Gewerbebetrieb und des Abzugs wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte steuerrechtliche Begriffe und keine Begriffe des bürgerlichen Rechts darstellen (vgl. BVerfGE 25, 28 [35]).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
    Seine Prüfung beschränkt sich darauf, ob das angefochtene Urteil des BFH die geltend gemachten Grundrechte verletzt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruht, insbesondere ob das Auslegungsergebnis des BFH unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder den in dieser Vorschrift verbürgten Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [92]; 21, 209 [216]; 25, 28 [35]).
  • RG, 20.03.1936 - V 191/35

    Haftet bei Abtretung des Rechts aus dem Meistgebot der Meistbietende dem Ersteher

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Das Anknüpfen an die persönliche und sachliche Struktur der Körperschaft sei durchaus zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 512/66) zur früheren Mantelkaufregelung entschieden habe.

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe das Erfordernis der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit dem Verlustabzug in BVerfGE 25, 309 (312 ff.) als verfassungskonform bestätigt.

    Das Bundesverfassungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Erfordernis der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft beim Verlustabzug in einer Entscheidung aus dem Jahr 1969 (BVerfGE 25, 309) gebilligt und es damit im Ergebnis für verfassungskonform befunden, sich im Steuerrecht und speziell im Rahmen des steuerlichen Verlustabzugs bei Körperschaften von der bürgerlich-rechtlichen Sichtweise zu lösen und maßgeblich auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen.

    Es habe gerade in seiner grundlegenden Entscheidung zum Verlustabzug nach § 10d EStG (BVerfGE 25, 309 ) die Befugnis des Gesetzgebers bestätigt, sich im Steuerrecht maßgeblich an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu orientieren.

    Sie berücksichtigt die Besonderheiten der tatsächlichen Gestaltung und den Zweck der Steuernorm und ist vom Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG ausdrücklich gebilligt worden (BVerfGE 25, 309 ).

    (a) Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 29. Oktober 1986 - I R 318/83, I R 319/83, I R 318-319/83 -, juris, Rn. 21 ff. = BFHE 148, 158 ), die zum Erlass von § 8 Abs. 4 KStG geführt hat, auf die Identität des persönlichen und des sachlichen Substrats der Kapitalgesellschaft im Jahre des Entstehens und des Abzugs des Verlustes abgestellt (vgl. BVerfGE 25, 309 ).

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Sie berücksichtigt die Besonderheiten der tatsächlichen Gestaltung und den Zweck der Steuernorm und ist vom BVerfG vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG ausdrücklich gebilligt worden (BVerfG Beschluss vom 26. März 1969, 1 BvR 512/66, BStBl II 1969, 331).
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Das Anknüpfen an die persönliche und sachliche Struktur der Körperschaft sei durchaus zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur früheren Mantelkaufregelung entschieden habe (1 BvR 512/66).

    Mit Beschluss vom 26.03.1969 (1 BvR 512/66, BStBl II 1969, 331) bestätigte das BVerfG diese auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise beruhende Rechtsprechung.

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Sie stellt eine Durchbrechung des allgemeinen Grundsatzes der Rechtsprechung von BFH und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dar, dass nur derjenige Steuerpflichtige Aufwendungen und Verluste steuermindernd geltend machen kann, der sie getragen hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. März 1969 1 BvR 512/66, BStBl II 1969, 331).

    cc) Der Verlustvortrag ist nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden übertragbar (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 I R 74-75/90, BFHE 165, 82, BStBl II 1991, 899; BVerfG-Beschluss vom 26. März 1969 1 BvR 512/66, BVerfGE 25, 309, 313 f.; Schmidt/ Heinicke, a.a.O., § 10d Rz. 4), und zwar nicht einmal auf den die Verlustquelle fortführenden zukünftigen Erben, auch nicht im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge.

    Auch das BVerfG hat es jedoch ausdrücklich als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet, dass die Rechtsprechung von der Unübertragbarkeit des Rechts auf Verlustabzug ausgeht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 25, 309, 313 f.).

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Der Bundesfinanzhof ging in seiner früheren Rechtsprechung (BFHE 85, 217 = BStBl III 1966, S. 289; BFHE 86, 369 = BStBl III 1966, S. 513; vgl. auch BVerfGE 25, 309 ) davon aus, dass die für den Verlustabzug erforderliche Personenidentität bei Kapitalgesellschaften neben der rechtlichen auch wirtschaftliche Identität voraussetzt.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Für das in den Bereich der Eingriffsverwaltung fallende Abgabenrecht verbürgt der allgemeine Gleichheitssatz den Grundsatz der "Steuergerechtigkeit": Da Steuergesetze einen empfindlichen Eingriff in die Vermögens- und Rechtssphäre der Steuerpflichtigen enthalten, müssen sowohl die Vorschriften wie deren Anwendung dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen besonders sorgfältig Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 [27]; 25, 309 [312]; 26, 302 [310]).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    9) BStBl 1969 II S. 331.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Besonders bei den sogenannten sachlichen Billigkeitstatbeständen, um die es in diesem Verfahren geht, wird die Wertung als unbillig von den Intentionen des betreffenden Steuergesetzes und letztlich von dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [70]; 13, 181 [202]; 13, 331 [338]; 25, 309 [312]; 26, 302 [310]), bestimmt.
  • FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 2094/22

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

    Während das Steuerrecht in erster Linie fiskalischen Zwecken dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.03.1969 - 1 BvR 512/66, BVerfGE 25, 309), regelt das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 K 358/00

    Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG i.d.F. v.

  • VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75

    Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche

  • FG Münster, 07.10.1996 - 9 K 3204/93
  • FG Düsseldorf, 21.04.1998 - 6 K 981/95

    Anforderungen an die Durchführung des Verlustabzugs ; Anspruch auf die Abänderung

  • BGH, 13.04.1972 - III ZR 206/70

    Zahlung rückständiger Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung -

  • SG München, 16.01.1997 - S 2 KR 103/96

    Feststellung einer Versicherungspflicht eines Künstlers; Durchführung eines

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