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   BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66   

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https://dejure.org/1969,563
BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,563)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1969 - 1 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,563)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - 1 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und § 90a Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinsgesetz - Beschränkung der Verfassungsbeschwerde - In Tateinheit begangenes Delikt - Teilakte einer fortgesetzten Handlung - Tatbestandsalternative des "Unterstützens" - Meinungsäußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 79
  • NJW 1969, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66
    Der Senat halte an seiner früheren schon zu §§ 42, 47 BVerfGG entwickelten Rechtsprechung (BGHSt 18, 296 ff.) fest, daß auch ein Außenstehender strafbar sei, der die verbotene Partei mit einem entsprechenden Förderungswillen unterstütze und daß eine solche Bestrafung verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht widerspreche.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66

    Verfassungsfeindliche Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66
    Gleiches gilt für die weitere Begrenzung auf einzelne Teilakte des fortgesetzten Vergehens der Unterstützung der verbotenen Partei (vgl. Beschluß des BVerfG vom 14. Januar 1969 - 1 BvR 176/66 -, S. 8 f.) dadurch, daß der Beschwerdeführer nur die Verurteilung wegen seiner schriftlichen und mündlichen Äußerungen beanstandet.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66
    Die Vorschrift läßt angesichts der Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur die Bestrafung solcher Meinungsäußerungen eines Außenstehenden zu, die einen unmittelbaren Bezug auf die verbotene Organisation haben (Beschluß des BVerfG vom 14. Januar 1969 - 1 BvR 553/64 - S. 18 ff.).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Die Beschränkung der Verfassungsbeschwerde auf ein in Tateinheit begangenes Delikt ist möglich (BVerfGE 25, 79 ).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    So führte das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 15.01.1969 - 1 BvR 323/66 = NJW 1969, 737) bereits zu § 90a Abs. 2 StGB a.F., der Vorgängervorschrift des § 84 Abs. 2 StGB, aus:.

    Wie bereits dargelegt ist ein unmittelbarer Bezug auf die Tätigkeit der verbotenen Vereinigung erforderlich (Organisationsbezogenheit, so schon BVerfG, Beschl. v. 15.01.1969 - 1 BvR 323/66; aktualisiert: BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.04.1990 - 3 A 243/86

    Molkerei; Bescheinigung; Milchmenge; Referenzmenge; Garantiemenge; Baumaßnahme;

    Solche rückwirkenden Begünstigungen sind in jedem Fall möglich (BVerfGE 25, 85 ff., 93) [BVerfG 15.01.1969 - 1 BvR 323/66] .
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