Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66, 2 BvR 295/66, 2 BvR 659/66, 2 BvR 660/66, 2 BvR 678/66, 2 BvR 729/66, 2 BvR 736/66, 2 BvR 735/66   

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https://dejure.org/1969,117
BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66, 2 BvR 295/66, 2 BvR 659/66, 2 BvR 660/66, 2 BvR 678/66, 2 BvR 729/66, 2 BvR 736/66, 2 BvR 735/66 (https://dejure.org/1969,117)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1969 - 2 BvR 173/66, 2 BvR 295/66, 2 BvR 659/66, 2 BvR 660/66, 2 BvR 678/66, 2 BvR 729/66, 2 BvR 736/66, 2 BvR 735/66 (https://dejure.org/1969,117)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - 2 BvR 173/66, 2 BvR 295/66, 2 BvR 659/66, 2 BvR 660/66, 2 BvR 678/66, 2 BvR 729/66, 2 BvR 736/66, 2 BvR 735/66 (https://dejure.org/1969,117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Besoldungsgesetz

  • opinioiuris.de

    Besoldungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 116
  • NJW 1969, 1806
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG - 2 BvR 659/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    b) Die Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 659/66 (Eis... u. a) tragen zusätzlich vor:.

    Der Ministerpräsident des Landes Hessen äußert zunächst Bedenken gegen die Zulässigkeit des Antrags im Verfahren 2 BvR 659/66 (Eis.... u.a.), der auf eine Entscheidung über die besoldungsrechtliche Einstufung der Beschwerdeführer abziele.

    Im übrigen hält der Ministerpräsident die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 659/66 und 660/66 (Eis.... u.a., Wi....) im wesentlichen aus den Erwägungen für unbegründet, die auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetragen haben.

  • BVerfG - 2 BvR 678/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    Verfahren 2 BvR 678/66 (Fu.):.

    d) Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 678/66 (Fu....) weist noch darauf hin, daß nach der Durchstufung der Finanzrichter von BesGr.

    Zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 678/66 (Fu. ...) haben sich der Bayerische Ministerpräsident für die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Senat und der Bayerische Landtag geäußert.

  • BVerfG - 2 BvR 735/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    Verfahren 2 BvR 735/66 (Pi.):.

    f) Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 735/66 (Pi....) ergänzt die oben wiedergegebenen rechtlichen Argumente zur Verfassungswidrigkeit der Besoldungsregelung für die Richter der Finanzgerichtsbarkeit durch rechtspolitische Überlegungen.

    Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hält in ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 735/66 (Pi....) die im Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung getroffene besoldungsrechtliche Regelung, derzufolge zwar die Finanzgerichtsräte, nicht aber die Senatspräsidenten am Finanzgericht in die gleiche Besoldungsgruppe wie die entsprechenden Richter der anderen oberen Landesgerichte eingestuft wurden, deshalb für verfassungsrechtlich unbedenklich, weil eine stärkere Heraushebung der Senatspräsidenten am Finanzgericht dem nach dem Aufbau und der Besetzung des Gerichts vorbezeichneten Besoldungsgefälle vom Präsidenten zum Finanzgerichtsrat nicht mehr entsprochen hätte.

  • BVerfG - 2 BvR 660/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    c) Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 660/66 (Wi....) fühlt sich außerdem beschwert, weil das Land Hessen dem zum ständigen Vertreter des Finanzgerichtspräsidenten bestellten Senatspräsidenten nicht wie bei den anderen oberen Landesgerichten die von der Finanzgerichtsordnung ausdrücklich vorgesehene Amtsbezeichnung "Vizepräsident" zuerkenne.

    c) Die bisherigen Ausführungen treffen auch auf die Verfassungsbeschwerde des zum ständigen Vertreter des Finanzgerichtspräsidenten in Kassel bestellten Beschwerdeführers Wi. ... zu (2 BvR 660/66).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    d) Daß die besoldungsrechtlichen Regelungen für die Richter am Finanzgericht nicht ihre Unabhängigkeit gefährden und deshalb nicht unvereinbar mit Art. 97 Abs. 1 GG sind, ist bereits im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1968 (BVerfGE 23, 321 [325]) entschieden.
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    Von Willkür im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG aber kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich hier in Rücksicht auf die Freiheit des Gesetzgebers besondere Zurückhaltung auferlegen muß (BVerfGE 12, 326 [333]), nur dann gesprochen werden, wenn sich keine sachlich vertretbaren Gründe für die beanstandeten Regelungen finden lassen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    Nicht diese bestimmt also den Rang eines Gerichts; sein Rang ergibt sich vielmehr aus der dem Gericht durch das Gerichtsverfassungs- und -verfahrensrecht zugewiesenen Stellung, die sich dann im Hinblick darauf, daß dem Richter ein seinem Amt und seiner damit verbundenen Verantwortung angemessener Lebensunterhalt zu gewähren ist (BVerfGE 8, 1 [14]), auch in der Besoldung widerspiegeln soll.
  • BVerfG - 2 BvR 736/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    e) Die Beschwerdeführer in den Verfahren 2 BvR 729/66 (Dr. Se....) und 2 BvR 736/66 (Ro....) beanstanden insbesondere, daß das Land Niedersachsen trotz ausdrücklicher Anerkennung seiner Pflicht, die Besoldung der Richter an den Finanzgerichten neu zu regeln, diese Aufgabe nicht unverzüglich erfüllt habe.
  • BVerfG - 2 BvR 729/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
    e) Die Beschwerdeführer in den Verfahren 2 BvR 729/66 (Dr. Se....) und 2 BvR 736/66 (Ro....) beanstanden insbesondere, daß das Land Niedersachsen trotz ausdrücklicher Anerkennung seiner Pflicht, die Besoldung der Richter an den Finanzgerichten neu zu regeln, diese Aufgabe nicht unverzüglich erfüllt habe.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Der verfassungskräftig festgesetzte Vorrang des Bundesrechts hat grundsätzlich die Nichtigkeit diesem widersprechender Normen des Landesrechts zur Folge (vgl. BVerfGE 26, 116 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Dieses Normverständnis ist als Ergebnis einer verfassungskonformen Auslegung geboten, weil es eine Kollision von Landes- und Bundesrecht und damit die Nichtigkeit der landesgesetzlichen Regelung wegen Verstoßes gegen den Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG (vgl. dazu BVerfGE 26, 116 ) vermeidet (vgl. BVerfGE 112, 164 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Können die sich in ihrem Regelungsbereich überschneidenden Normen bei ihrer Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen, so bricht Bundesrecht jeder Rangordnung eine landesrechtliche Regelung auch dann, wenn sie Bestandteil des Landesverfassungsrechts ist (vgl. BVerfGE 26, 116 ; 36, 342 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 4 B 1.09

    Richterbesoldung der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg verfassungswidrig

    Aus Härten, die sich bei jeder Abgrenzung oder Einstufung ergeben können, lässt sich noch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz herleiten (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969, a.a.O., 159).

    Bei aller Differenzierung kann jede Besoldungsregelung unter irgendeinem Gesichtspunkt hinsichtlich der Abgrenzung der getroffenen Festlegungen für die unmittelbar Betroffenen möglicherweise unvollkommen oder sogar fragwürdig erscheinen (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969, a.a.O.).

    Solche Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969, a.a.O., 159 u. 161 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass sich der Aufgabenbereich und der Verantwortungsbereich des Leiters eines Gerichts vornehmlich aus der Größe des Gerichts bestimmen lassen und diesen Gesichtspunkt als verfassungsrechtlich unbedenklich anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981, a.a.O., 96; Beschluss vom 4. Juni 1969, a.a.O., 158 f.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570/76 u.a. -, BVerfGE 56, 146, 174).

    Zudem hat es festgestellt, dass der bei der besoldungsrechtlichen Einstufung des Gerichtsvorstandes mitzuberücksichtigende Umfang der Verwaltungsaufgaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 173/66 u.a. -, BVerfGE 26, 116, 140) nicht allein von der Zahl der Richterplanstellen abhängt, wenn er insoweit in der Regel auch einen verhältnismäßig zuverlässigen Anhalt geben mag, und es als nicht ausgeschlossen angesehen, dass die gerichtsverfassungsrechtliche und organisationsrechtliche Stellung des Gerichts im Aufbau des Gerichtszweigs auf Landesebene Besonderheiten aufweist, denen der Gesetzgeber Rechnung tragen darf (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    31 GG ist eine Kollisionsnorm, die bestimmt, welches Recht gilt, wenn kompetenzgemäßes und auch sonst verfassungsgemäßes Bundes- und Landesrecht je denselben Sachverhalt regeln (vgl. BVerfGE 26, 116 ; 36, 342 ; 96, 345 ).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Art. 31 GG ist eine Vorschrift, die Normenkollisionen lösen soll (BVerfGE 26, 116 [135]); Voraussetzung für die Anwendung einer Kollisionsnorm ist, daß zwei Normen miteinander kollidieren; das heißt aber, die Kollisionsnorm hinweggedacht, müssen beide Normen auf einen Sachverhalt anwendbar sein und bei ihrer Anwendung zu verschiedenen Ergebnissen führen können.

    31 GG ist eine Vorschrift, die Normenkollisionen lösen soll (BVerfGE 26, 116 [135]).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Grundlage der besoldungsmäßigen Einstufung der Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte ist nicht nur die Bedeutung ihrer richterlichen Funktion, sondern auch Art und Ausmaß ihrer zusätzlichen Belastung und Verantwortung durch die Aufgaben der Gerichtsverwaltung (vgl. BVerfGE 26, 116 [140]).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Dies gilt um so mehr, als im Bereich des Richter- und Beamtenbesoldungsrechts wegen der unmittelbaren Auswirkungen einer differenzierenden Neuregelung hinsichtlich einer Gruppe von Beamten oder Richtern auf die Stellung vergleichbarer Bediensteter an die Zulässigkeit der Rüge einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BVerfGE 26, 116 ; 49, 1 ).
  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90

    Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden

    Der Bestand landesrechtlicher Normen über eine Anleinpflicht scheitert daher nicht bereits an einer unüberbrückbaren Kollision mit Bundesrecht (vgl. BVerfGE 26, 116, 135), sondern hängt davon ab, ob die bundesrechtliche Regelung abschließend und umfassend gelten soll (vgl. Bernhardt in BK-GG - Zweitbearbeitung - Art. 31 Rdn. 23).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Davon geht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ohne Abweichung aus: Inhaltliche Änderungen bei Wahlrechtsbestimmungen konnten sich als neue Verletzung der Wahlgleichheit darstellen (BVerfGE 11, 351 [358]; 12, 10 [25]); eine spätere Änderung der Vorschrift konnte die Verfassungswidrigkeit erstmalig begründen (BVerfG, Beschl. v. 4.6.1969 - 2 BvR 173, 295,659,660,678,729,735,736/66 -, BVerfGE 26, 116 [134]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 85.67

    Verfassungsmäßigkeit der Einstufung der Sozialgerichtsräte - Besoldung der

  • BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

  • BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1084

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1501

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 79.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73

    Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund

  • LAG Saarland, 14.10.1992 - 2 Sa 30/92

    Zusatzurlaub; Behinderter; Schwerbehindert; Behinderung; Arbeitsverhältnis;

  • VG Hamburg, 23.12.2020 - 14 E 5238/20

    Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

  • OVG Thüringen, 09.02.1998 - 4 ZEO 1188/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Entwässerungssatzung;

  • BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 27.12.1983 - 1 B 158.83

    Auslegung des Sonntagsgesetzes und Feiertagsgesetzes des Landes

  • BVerwG, 27.12.1983 - 1 B 157.83

    Auslegung des Sonntagsgesetzes und Feiertagsgesetzes des Landes

  • BVerwG, 27.12.1983 - 1 B 155.83

    Auslegung des Sonntagsgesetzes und Feiertagsgesetzes des Landes

  • BVerwG, 27.12.1983 - 1 B 156.83

    Auslegung des Sonntagsgesetztes und Feiertagsgesetzes des Landes

  • BFH, 19.04.1972 - VII B 48/70

    Entscheidung des FG - Festsetzung der Vergütung - Erinnerung

  • BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 28.94
  • VGH Hessen, 08.10.1974 - I OE 21/74
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