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   BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69   

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BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69 (https://dejure.org/1969,189)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.1969 - 2 BvR 321/69 (https://dejure.org/1969,189)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - 2 BvR 321/69 (https://dejure.org/1969,189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 259
  • DB 1969, 1238
  • DÖV 1969, 497
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (405 f.); 9, 213 (221); 10, 185 (197); 18, 353 (361 f.)).

    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 30 (42 f.); 13, 97 (104 f.); 17, 232 (242); vgl. auch BVerfGE 25, 1 (12 f.)).

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 30 (42 f.); 13, 97 (104 f.); 17, 232 (242); vgl. auch BVerfGE 25, 1 (12 f.)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (405 f.); 9, 213 (221); 10, 185 (197); 18, 353 (361 f.)).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 30 (42 f.); 13, 97 (104 f.); 17, 232 (242); vgl. auch BVerfGE 25, 1 (12 f.)).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (405 f.); 9, 213 (221); 10, 185 (197); 18, 353 (361 f.)).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (405 f.); 9, 213 (221); 10, 185 (197); 18, 353 (361 f.)).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 (405 f.); 9, 213 (221); 10, 185 (197); 18, 353 (361 f.)).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 30 (42 f.); 13, 97 (104 f.); 17, 232 (242); vgl. auch BVerfGE 25, 1 (12 f.)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG genügt offensichtlich den Anforderungen, die Art. 80 Abs. 1 GG stellt, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sind (BVerfGE 8, 274 (312)).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 23, 50 (56) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 30 (42 f.); 13, 97 (104 f.); 17, 232 (242); vgl. auch BVerfGE 25, 1 (12 f.)).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG unter den einzelnen Buchstaben genannten Regelungsgegenstände sind nach dem Wortlaut der Bestimmung ("unter anderem") beispielhaft zu verstehen, so dass auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden können (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; auch BVerwGE 59, 221 ; BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 -, NZV 1994, S. 374 ).

    Von der Ermächtigung darf nur zur Regelung des Straßenverkehrs und nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn und soweit schwerwiegende Gründe eine Regelung erfordern (vgl. BVerfGE 26, 259 ).

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Wesentliches Merkmal einer solchen Regelung ist also, daß sie der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 26, 259, 262 f; 40, 371, 381).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Die in diesem Gesetz nach dem Wort "insbesondere" unter den Buchstaben a) bis f) aufgeführten Einzelermächtigungen, zu denen unter dem Buchstaben d) auch der "Schutz der Nachtruhe" gehört, sind nur Beispiele der ebenfalls in dieser Vorschrift enthaltenen und dort an die Spitze gestellten polizeilichen Generalermächtigung an den Verordnungsgeber, die "zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen" erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr zu erlassen; sie schließen vergleichbare Regelungen des Verordnungsgebers nicht aus (BVerfGE 26, 259 [262, 263]), hindern mithin den Verordnungsgeber nicht, auf diese Generalklausel zurückzugreifen, sofern er nur deren straßenverkehrsrechtlichen Rahmen wahrt.
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 29, 179 ; 88, 173 ).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 29, 179 ; 88, 173 ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Abs. 1 Nr. 3 dieser Bestimmung ist ausreichend konkret gefaßt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 26, 259 ) und bezieht sich auf sämtliche Teile der Straßenverkehrsordnung, die nicht bereits vom Katalog des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 StVG umfaßt sind.

    Zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen zählt neben anderem die Verhütung von Belästigungen (vgl. BVerfGE 26, 259 ).

    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Im Beschluß vom 25. Juni 1969 (BVerfGE 26, 259 [262 f.] - Ferienfahrverbot -) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG den Anforderungen genügt, die Art. 80 Abs. 1 GG stellt, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sind.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    bb) Die Bestimmung von Ausnahmefällen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz StVG und die inhaltliche Ausgestaltung solcher Ausnahmeregelungen liegen danach nicht im freien Ermessen der Exekutive, deren Mitwirkung an der Gestaltung des Verkehrsrechts sich ohnehin vornehmlich an dem Ziel zu orientieren hat, durch ein sachlich begrenztes Ordnungsrecht flexible und praxisnahe Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 26, 259 [262 f.]; 40, 371 [379 ff.]); diese ist vielmehr insoweit an die Ordnungsvorstellungen des Gesetzgebers gebunden.
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG mit Blick auf Art. 80 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sind (BVerfGE 26, 259 (262f); 40, 371 (381)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

    Es zielt darauf ab, der besonderen Gefahrenlage durch das erhöhte Verkehrsaufkommen an den Wochenenden zu begegnen und ist hierfür geeignet und erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.06.1969 - 2 BvR 321/69 -, BVerfGE 26, 259).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

  • BVerwG, 16.11.1973 - VII C 32.72

    Stufen zur Regelung der Berufsfreiheit - Gestellung und Verfall einer Kaution im

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97

    Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1996 - 12 L 7814/95

    Schutzzweck von straßenrechtlichen Regelungen; Rennen mit Kraftfahrzeugen; Schutz

  • VG Wiesbaden, 28.05.2008 - 7 E 989/07

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienfahrverbot für LKW

  • VG Berlin, 05.09.2001 - 25 A 239.98

    Ausnahmegenehmigung für einen Straßenhandel; Verkauf aus einem Bauchladen;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 10 S 3348/08

    Anfahrtroutenregelung zu einer Deponie; Ermächtigungsgrundlage

  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 92/82

    Anspruch auf Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch -

  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70

    Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer

  • BGH, 20.03.1975 - II ZR 87/73

    Unzulässige Verkürzung eines Beförderungsentgelts einer Spedition durch

  • VG München, 11.12.1991 - M 6 K 89.2931

    Erlaubnis für die Erweiterung des bei der Durchführung von

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