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   BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66   

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BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66 (https://dejure.org/1969,103)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1969 - 1 BvR 457/66 (https://dejure.org/1969,103)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1969 - 1 BvR 457/66 (https://dejure.org/1969,103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Bilanzbündeltheorie

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsgut - Privatvermögen des Gesellschafters - Betriebsvermögen der Gesellschaft - Bilanzbündeltheorie - Verfassungsmäßigkeit

  • opinioiuris.de

    Bilanzbündeltheorie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Bilanzbündeltheorie im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 327
  • NJW 1969, 1659
  • DB 1969, 1441
  • BStBl II 1969, 718
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67

    Verfassungsmäßigkeit der Kommanditistenhaftung für Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    a) Der Gesetzgeber ist wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts nicht gehalten, bei der Bestimmung des Steuergegenstandes - hier des gewerblichen Gewinns als Ergebnis des Betriebsvermögensvergleichs - durchgängig an die vorgegebene zivilrechtliche Ordnung anzuknüpfen (BVerfGE 24, 112 [117 f.]).

    Diese Abweichung vom Zivilrecht ist unbedenklich, da hier nur die handelsrechtliche Grenzziehung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern durchbrochen wird (BVerfGE 24, 112 [118]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Auf jeden Fall stellt es keine mit der Verfassung unvereinbare, willkürliche Begründung eines neuen Steuertatbestandes dar, wenn die Rechtsprechung in Anwendung der im Steuerrecht zulässigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BVerfGE 13, 318 [328 f.]); 18, 224 [233 f.]); 25, 28 [35]) und in Anknüpfung an das Gesamtsystem des Einkommensteuerrechts das Betriebsergebnis nicht der offenen Handelsgesellschaft als Unternehmer, sondern unmittelbar dem einzelnen Gesellschafter zurechnet und ihn damit einem Steuerpflichtigen gleichstellt, der seinen Gewerbebetrieb in der Form eines Alleinunternehmens führt.

    Der Bundesfinanzhof geht auch nicht soweit, daß er unterschiedslos in allen Fällen die Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern mit allen steuerlichen Folgen im Lichte der Bilanzbündeltheorie sieht und damit eine Norm schafft, unter die er alle Einzelfälle subsumiert (vgl. BVerfGE 13, 318 [327 f.]).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Die Weiterführung der Verfassungsbeschwerde durch die Erben der während des Verfahrens verstorbenen ursprünglichen Beschwerdeführerin ist zulässig, weil es sich im Ausgangsverfahren um finanzielle Ansprüche handelt (BVerfGE 23, 288 [300]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Ob daneben vom einfachen Recht her gesehen eine andere Auslegung möglich ist, kann vom Bundesverfassungsgericht nicht geprüft werden (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Die Aufstellung allgemeiner Rechtsgrundsätze liegt in der Natur der Tätigkeit der höheren Gerichte (BVerfGE 18, 234 [237 f.]; 25, 28 [40]).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Auch Art. 14 Abs. 1 GG wird durch diese Auslegung nicht verletzt; Art. 14 Abs. 1 GG schützt grundsätzlich das Vermögen gegen Eingriffe durch Auferlegung von Geldleistungspflichten nicht (vgl. BVerfGE 19, 119 [128 f. mit weiteren Nachweisen]).
  • BFH, 28.03.1966 - VI 43/65
    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Der Bundesfinanzhof (BStBl. 1966 III S. 352 = DStR 1966 S. 483) hat im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung ausgeführt, es könne nicht zweifelhaft sein, daß die dem Gesellschafter aus einem Grundstück zufließenden Erträge wie übrigens auch die Aufwendungen seinen Gewinn beeinflußten.
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Ob daneben vom einfachen Recht her gesehen eine andere Auslegung möglich ist, kann vom Bundesverfassungsgericht nicht geprüft werden (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]).
  • BFH, 03.12.1964 - IV 419/62 U

    Zurechnung eines zum bürgerlich-rechtlichen Eigentum eines der Gesellschafter

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
    Der Gesellschafter stellt es mit der Überlassung an die Personengesellschaft gleichzeitig seinem eigenen Gewerbebetrieb in vollem Umfang zur Verfügung mit der Folge, daß die bei der Veräußerung dieses Wirtschaftsgutes aufgedeckten stillen Reserven als Einkünfte dieses Gesellschafters aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH, BStBl. 1965 III S. 92; 1966 III S. 365; 1967 III S. 180 und 751).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Dem Einkommensteuergesetz liegt - jedenfalls historisch - der Gedanke zugrunde, dass Einzel- und Mitunternehmer gleich zu behandeln sind (vgl. BVerfGE 26, 327 ; 116, 164 ; BFHE 164, 260 ; 192, 534 ; 194, 97 ; 219, 36 ; 248, 28 ).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Stirbt ein Beschwerdeführer, so können seine Erben die Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann fortführen, wenn es sich um finanzielle Ansprüche handelt (vgl. BVerfGE 26, 327 (332)).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Stirbt ein Beschwerdeführer während eines anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens, können seine Erben die Verfassungsbeschwerde jedoch dann fortführen, wenn es sich im Ausgangsverfahren um finanzielle Ansprüche handelte (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 23, 288 ; 26, 327 ; 109, 279 ).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Diese "Durchbrechung der Einheit der Rechtsordnung" verstößt nach dem Beschluss des BVerfG vom 15. Juli 1969 (1 BvR 457/66, BVerfGE 26, 327, 334) nicht gegen das Grundgesetz (GG).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Zur Durchsetzung vermögenswerter Rechte und für sonstige Rügen, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann, können Rechtsnachfolger Verfassungsbeschwerdeverfahren fortführen oder erheben (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 17, 86 ; 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ; 94, 12 ; 109, 279 ), nicht jedoch zur Durchsetzung des Schutzes der Menschenwürde und höchstpersönlicher Rechte (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07

    Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines

    Zur Durchsetzung vermögenswerter Rechte und für sonstige Rügen, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann, können Rechtsnachfolger Verfassungsbeschwerdeverfahren fortführen oder erheben (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 17, 86 ; 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ; 94, 12 ; 109, 279 ), nicht jedoch zur Durchsetzung des Schutzes der Menschenwürde und höchstpersönlicher Rechte (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz

    Wegen ihres auf Personengesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb beschränkten Anwendungsbereichs und wegen des Fehlens entsprechender Regelungen für Einzelunternehmer und die anderen Einkunftsarten ist die Abfärberegelung zudem ungeeignet, die Prinzipien der grundsätzlichen Gleichbehandlung der Einzel- und Mitunternehmer (vgl. BVerfGE 26, 327, 335 ff.; BFH, BStBl. II 1995, 171, 172 f.) und aller Einkunftsarten (vgl. BVerfGE 84, 348, 363 f.; 96, 1, 6; 99, 88, 95; 105, 73, 126) zu verwirklichen.

    Dieser Vergleich von Einzelunternehmern mit den Gesellschaftern von Personengesellschaften ist auch deshalb geboten, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Einkommensteuerrecht in § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG gerade diese beiden Gruppen gleich behandeln will (vgl. BVerfGE 26, 327, 335 ff.; BFH, BStBl. II 1995, 171, 172 f.; Schmidt, EStG, 23. Aufl. 2004, § 15 Tz 161).

    Dies ergibt sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (vgl. BVerfGE 26, 327, 335 ff. zu § 15 Nr. 2 a.F.; ebenso Schmidt, EStG, 23. Aufl. 2004, § 15 Tz 161; vgl. auch BFH, BStBl. II 1995, 171, 172 f., der diesen Grundsatz zwar anerkennt, die Abfärberegelung wegen der Möglichkeit der Ausgliederung gewerblicher Tätigkeiten gleichwohl nicht für verfassungswidrig hält).

    Abgesehen davon, dass auch der Einzelunternehmer einen einheitlichen Erwerbswillen haben kann und auch abgesehen davon, dass die vom Bundesfinanzhof nicht näher begründete Herleitung einer steuerlichen Prägung aus dem Zivilrecht angesichts der vom Bundesverfassungsgericht betonten Eigenständigkeit des - in erster Linie fiskalischen Zwecken folgenden - Steuerrechts gegenüber dem Zivilrecht (vgl. BVerfGE 26, 327, 334 f.) schon recht gewagt erscheint, wird eine solche prägende Kraft des gemeinsamen Betätigungswillens für Personengesellschaften, die land- und forstwirtschaftlich, vermögensverwaltend oder selbständig tätig sind, nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht angenommen.

    Das Bundesverfassungsgericht führt dazu in BVerfGE 26, 327, 334 f. aus:.

  • BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische

    Unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Bereichen tangieren dagegen solange nicht die Einheit der Rechtsordnung, wie der Normgeber mit den abweichenden Regelungen der Eigenart der verschiedenen Regelungsbereiche Rechnung trägt (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 15.7.1969 - 1 BvR 457/66 - BVerfGE 26, 327, 334 ff = juris RdNr 20 ff; Felix, Einheit der Rechtsordnung, 1998, S 399 f) .
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Anknüpfend an Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zu den Vorgängervorschriften (vgl. RFH, RStBl 1937, 1129 und 1938, 107), vertritt der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass zwar durch § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der - vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 26, 327 konkret bestätigte - Grundsatz, dass Einzelunternehmer und Mitunternehmer einkommensteuerlich soweit wie möglich gleich zu behandeln seien (vgl. zu diesem Grundsatz BFH, BStBl II 1971, 177, 178 und 1995, 171, 172) und damit letztlich der aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Grundsatz der Steuergerechtigkeit berührt sei.

    (5) § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bewirkt zugleich einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften, der nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgeleitet wird (BStBl II 1971, 177; 1995, 171; BVerfGE 26, 327).

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

    Dieser Grundsatz ist jedoch nicht verletzt, wenn der Normgeber mit abweichenden Regelungen der Eigenart der verschiedenen Regelungsbereiche Rechnung trägt, was insbesondere unterschiedliche Wertungen im Zivilrecht gegenüber dem öffentlichen Recht rechtfertigen kann (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1969 - 1 BvR 457/66, juris, Rn. 21 zu unterschiedlichen Wertungen im Steuer- und Handelsrecht).
  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit und Programmgestaltungsfreiheit durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - L 9 KR 13/13

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 1/70

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung - Kommanditist - Arbeitnehmer der

  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1333/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit richterlicher Rechtsfortbildung im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17

    Anspruch auf effektive Strafverfolgung kein vom Rechtsnachfolger einklagbares

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 387/16

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - als stiller Gesellschafter einer GmbH

  • SG Nürnberg, 25.05.2016 - S 11 R 898/12

    Beitragspflichtige Beschäftigung eines GmbH-Geschäftsführer bei atypisch stiller

  • BFH, 14.11.1974 - IV R 3/70

    Mietvertrag - Pachtvertrag - Vertragliche Vereinbarung - Überlassung des

  • FG Köln, 18.12.2008 - 9 K 2414/08

    Anspruch eines Minderjährigen auf Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags

  • BFH, 14.12.1978 - IV R 98/74

    Vergütung für die geschäftsführende Tätigkeit - Gewerbeertrag - GmbH & Co. KG

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96

    Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
  • FG Münster, 19.09.2012 - 10 K 2079/12

    Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften; Hinzurechnung früherer

  • LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 862/10

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • BVerfG, 13.06.1988 - 1 BvR 68/88

    Steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen für ein privat genutztes Einfamilienhaus

  • BFH, 06.07.1978 - IV R 164/74

    Zur Anwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Fällen, in denen die

  • LSG Thüringen, 26.11.2013 - L 6 KR 861/10

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung einer Familienangehörigen -

  • BFH, 29.09.1971 - I R 161/68

    Veräußerungsgewinn - Personengesellschaft - Feststellung für Gesellschafter

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.1996 - V 1121/95

    Anforderungen an die einkommensteuerrechtliche Abfärbewirkung; Steuerliche

  • BFH, 31.10.1969 - III R 145/66

    Personengesellschaft - Ehegatte eines Gesellschafters - Hingabe eines Darlehns -

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 318/67

    Laufendes Haushaltsjahr - Gewerbesteuer-Hebesätze - Festsetzung im Haushaltsjahr

  • BFH, 29.10.1973 - III R 40/73

    Verfassungsmäßigkeit der Norm - Ehegatten - Alleineigentum - Zwecke des

  • BFH, 16.12.1971 - V R 2/69

    Verzugszinsen - Wechselumsatzspesen - Wechselvorzinsen - Entgelt

  • BFH, 06.04.1973 - III R 78/72

    Anteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer

  • BFH, 18.11.1970 - I R 93/69

    Betrieb einer OHG - Gesellschafter - Gegründete Einzelunternehmen - Verluste der

  • BVerwG, 24.10.1969 - VII B 171.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermäßigung der Grundsteuer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - L 1 BA 21/20
  • BFH, 20.11.1969 - I R 201/67

    Vorliegen von Anschaffungskosten bei Erwerb eines bebauten Grundstücks

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