Rechtsprechung
BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Rechtliches Gehör und konkrete Gefährdung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf rechtliches Gehör - Berichtigung des Schuldspruchs - Anhörung des Revisionsführer - Revisionsgericht
Verfahrensgang
- OLG Bremen, 04.10.1967 - Ss 108/67
- BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67
Papierfundstellen
- BVerfGE 26, 37
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvR 314/68
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 22, 267 (273); 25, 40 (43); st. Rspr.). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 22, 267 (273); 25, 40 (43); st. Rspr.).
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Hiernach hat das Bundesverfassungsgericht sogar den im früheren Strafrecht vorkommenden Rechtsbegriff des "groben Unfugs" (§ 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB a.F.) für hinreichend bestimmt und aufgrund der entsprechenden Definition durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Rechtslehre für justitiabel erklärt, obwohl für den Bereich des Strafrechts Art. 103 Abs. 2 GG eine nähere gesetzliche Umschreibung des Straftatbestandes verlangt (vgl. BVerfGE 31, 255, 264 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]; 21, 245, 261 und 26, 37, 42). - BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf …
a) Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 7, 239 , 275 , 340 ; 8, 184 ; 9, 261 , 303 ; 10, 177 , 274 ; 13, 132 ; 15, 214 ; 16, 283 ; 17, 86 , 139 , 194 ; 18, 147 , 399 ; 19, 142 , 198 ; 20, 280 ; 24, 56 ; 25, 40 ; 26, 37 ; 29, 340 , 345 ; 32, 195 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 89, 381 , stRspr). - OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07
Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …
Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen - auch beim Freibeweis in einem Beschlussverfahren - nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde gelegt werden, zu denen sich die Parteien äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 7, 275, 278; 9, 303, 304 f.; 13, 132, 145; 16, 283, 285; 17, 194, 196; 18, 147, 150; 18, 399, 404; 20, 281, 282; 24, 56, 61; 25, 40, 43; 26, 37, 40; 28, 378, 384; 29, 345, 347; 55, 95, 98; 57, 250, 274; 63, 45, 59; 67, 96, 99). - BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Eingangsvermerks auf einem …
103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).