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   BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65   

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https://dejure.org/1969,261
BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65 (https://dejure.org/1969,261)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1969 - 2 BvR 429/65 (https://dejure.org/1969,261)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - 2 BvR 429/65 (https://dejure.org/1969,261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF, S. 116
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 72
  • NJW 1969, 1806 (Ls.)
  • NJW 1969, 2191
  • DÖV 1969, 688
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Aus der Vorschrift ist hingegen abzuleiten, dass Aufgabe, Leistung und Verantwortung aller Mitglieder eines gerichtlichen Spruchkörpers bei der Rechtsfindung im konkreten Fall völlig gleich sind; in ihrer Funktion als Richter müssen alle gemeinsam zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter formal gleichgestellt sein (vgl. BVerfGE 26, 72 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a. -, juris, Rn. 23; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. III, 2. Aufl. 2008, Art. 92 Rn. 58; Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 93; Sodan, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007, § 113 Rn. 53).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    (1) Bei der Rechtsfindung im konkreten Fall sind Aufgabe, Leistung und Verantwortung aller Mitglieder des erkennenden Gerichts völlig gleich ( BVerfGE 26, 72 ).
  • SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14

    Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst

    Allerdings muß sich bei der gesetzlichen Regelung die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses heraus entwickeln lassen; der Grund muß in diesem Sinne "sachbezogen" sein und unter diesem Gesichtspunkt vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 (76)); ferner muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Der Differenzierungsgrund muß sachbezogen und vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 (76)).

    Ob dies der Fall ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur nach Natur und Eigenart des in Frage stehenden Sachverhältnisses und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der betreffenden gesetzlichen Regelung feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 (130); 19, 1 (8); 26, 72 (76); 40, 296 (317); 42, 176 (186); 45, 376 (387); 51, 222 (234)).

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Allerdings muß sich bei der gesetzlichen Regelung die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses heraus entwickeln lassen; der Grund muß in diesem Sinne sachbezogen" sein und unter diesem Gesichtspunkt vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 [76]); ferner muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Soweit die sachliche Durchdringung des Streitstoffs und der richtunggebende Einfluss durch den Vorsitzenden in Rede stehen, gilt, dass bei der Rechtsfindung im konkreten Fall Aufgabe, Leistung und Verantwortung aller Mitglieder des erkennenden Gerichts gleichwertig sind (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 429/65 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Der Gesetzgeber unterliegt immer dem aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Willkürverbot, d.h. vergleichbare Sachverhalte dürfen nicht ohne einen vernünftigen, einleuchtenden bzw. sachlich vertretbaren, plausiblen Grund verschieden behandelt werden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 26, 72 ; 103, 310 , m.w.N.).

    Bei einer gesetzlichen Regelung muss sich die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts heraus entwickeln lassen; der Grund muss in diesem Sinne "sachbezogen" sein und unter diesem Gesichtspunkt vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 ; 42, 374 ; 71, 39 ).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich allerdings nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses feststellen (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 26, 72 ; 46, 299 ; 63, 255 ; 80, 297 ).
  • LSG Bayern, 13.11.2013 - L 13 R 316/13

    Von der Kürzung des Versorgungsausgleichs nach § 37 Abs. 1 S. 1, Abs. 2

    Bei der gesetzlichen Regelung müsse sich die sachliche Vertretbarkeit des Differenzierungsgrundes aus der Eigenart des zu regelnden Sachverhältnisses heraus entwickeln lassen; der Grund muss in diesem Sinne "sachbezogen" sein und unter diesem Gesichtspunkt vertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 72 ); ferner müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 37.73

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage aus dem Gleichheitssatz -

    Nur wenn sich überhaupt kein vernünftiger Grund für die vom Gesetzgeber angeordnete unterschiedliche Besoldung finden lasse, verstoße, die Differenzierung gegen Art. 3 GG (vgl. BVerfGE 26, 72 [76]).

    Derartige Erwägungen, durch besoldungsrechtliche Vorteile die Attraktivität einer bestimmten Laufbahn oder Tätigkeit zu erhöhen, seien vom Bundesverfassungsgericht als mit Art. 3 GG vereinbar anerkannt worden (zu vgl. BVerfGE 26, 72 [78] und 13, 356 [366]).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1979 - II C 5/77
  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92

    Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an

  • OVG Hamburg, 15.08.1995 - Bf V 61/94

    Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Einstellung der Unterhaltsleistungen;

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 2 UF 136/18

    Familiensache: Ablehnung sämtlicher Mitglieder des Beschwerdesenats wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 KN 160/12
  • VGH Hessen, 11.09.1996 - 2 UE 2802/93

    Kürzung der Versorgungsbezüge aufgrund Versorgungsausgleichs zwischen

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83

    "Cocktail-Getränk"; Vorsprung durch Rechtsbruch beim Vertrieb einer Spirituose

  • VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237

    Kürzung der Versorgungsbezüge trotz Ablebens des geschiedenen Ehegatten

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 136.81

    Zivildienst - Dienstantritt - Entlassung - Arbeitsverhältnis - Pflegeanstalt

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80

    Facharzt; Vergütung; Visitgebühren; Vertragsarzt

  • BVerwG, 08.11.1974 - VII B 112.73

    Bestimmung der Qualifikationen für den Erwerb der Hochschulreife durch den

  • BVerwG, 08.11.1974 - VII B 111.73

    Ausbildung zum Fachlehrer an Realschulen - Zuerkennung der fachgebundenen

  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 923/00

    Ausschluss der Ehegattenermäßigung bei ehemals angestellten, von der

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.1161

    Regelung des Versorgungsausgleichsgesetzes verfassungsgemäß, kein Anspruch auf

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