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   BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62   

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https://dejure.org/1970,424
BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62 (https://dejure.org/1970,424)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1970 - 1 BvR 293/62 (https://dejure.org/1970,424)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1970 - 1 BvR 293/62 (https://dejure.org/1970,424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden infolge einer Freiheitsentziehung durch die Besatzungsmächte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 326
  • NJW 1970, 1035
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Die Rechtslage in bezug auf die Regelung der Besatzungsschäden, die Privatpersonen im Zusammenhang mit der Besetzung deutschen Gebietes bei Kriegsende und in der Nachkriegszeit durch die alliierten Streitkräfte zugefügt worden sind, ist bereits im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1969 - 1 BvR 624/56 - näher dargestellt worden (a.a.O., A I).

    Im einzelnen beruft sich der Beschwerdeführer hierfür auf die gleichen Argumente, wie sie von den Beschwerdeführern in dem durch den genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1969 entschiedenen Verfahren - 1 BvR 624/56 - vorgetragen worden sind, sowie auf die von diesen Beschwerdeführern herangezogenen Gutachten und führt weiter aus:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 3. Dezember 1969 - 1 BvR 624/56 - entschieden, daß die Entschädigungsregelung des Abgeltungsgesetzes für bestimmte Sachschäden schon deswegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht verletzen kann, weil sie keine vermögenswerten Positionen der Besatzungsgeschädigten entzogen oder geschmälert hat (a.a.O., C I).

    Auch aus dem Verhalten der Bundesrepublik beim Abschluß des Überleitungsvertrages, besonders aus dem in Art. 3 Abs. 2 des Neunten Teils des Vertrages erklärten Verzicht auf alle Ansprüche wegen der Besatzungsschäden, lassen sich keine Forderungen der von einem Vermögensschaden betroffenen Personen gegen die Bundesrepublik herleiten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1969 - 1 BvR 624/56 -, C I 3).

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Die Frage, ob das Abgeltungsgesetz infolge seines enumerativen Charakters (vgl. BVerfGE 13, 284 (287); BVerwGE 12, 181 (182); Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ESVGH 11, I, 77 (79)) Entschädigungen für solche Vermögenseinbußen ausschließt oder nicht, betrifft zunächst die Auslegung des einfachen Rechts.

    Der Besatzungsgesetzgeber hätte aber, wenn er solche Schäden überhaupt berücksichtigen wollte, eine nähere Regelung für die Bemessung der Entschädigung in dieser Verordnung getroffen und treffen müssen (vgl. das im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 662/59 (s. BVerfGE 13, 284 ) angefochtene Urteil des Bezirksverwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 10. Oktober 1958 - 2 K 33/58 - S. 18 unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Hamburg; Haupt-Mey-Obert, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Deshalb sind Vermögensbeeinträchtigungen durch Auferlegung von Geldleistungspflichten in der Regel nicht an Art. 14 GG zu messen (vgl. BVerfGE 26, 327 (338), ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Unter diesen Umständen ist der Beschwerdeführer berechtigt, die genannten Grundrechtsverstöße im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. auch BVerfGE 21, 139 (143)).
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 447.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Die Verletzung anderer Rechtsgüter, besonders der Freiheit oder des Vermögens als solchen, ist weder hier noch an anderer Stelle des Gesetzes als entschädigungsfähiger Tatbestand aufgeführt (vgl. BVerwGE 11, 43 (44 f.)); eine Entschädigung für entgangenen Gewinn ist generell ausdrücklich ausgeschlossen (§ 38 BSAG).
  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 32.60

    Anwendbarkeit anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände im Bereich des

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62
    Die Frage, ob das Abgeltungsgesetz infolge seines enumerativen Charakters (vgl. BVerfGE 13, 284 (287); BVerwGE 12, 181 (182); Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ESVGH 11, I, 77 (79)) Entschädigungen für solche Vermögenseinbußen ausschließt oder nicht, betrifft zunächst die Auslegung des einfachen Rechts.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren fremde Rechte in eigenem Namen geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche

    Allerdings erkennt das Bundesverfassungsgericht in Ausnahmefällen - wie beispielsweise bei Parteien Kraft Amtes (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ; 95, 267 ) - die Berufung auf fremde Rechte im eigenen Namen im Verfassungsbeschwerdeverfahren an.
  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

    Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Verletzung fremder Rechte in eigenem Namen gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch die gesetzliche Regelung zur Bemessung

    Seine Stellung ist mit derjenigen einer Partei kraft Amtes, bei der eine Verfassungsbeschwerdebefugnis ausnahmsweise anzunehmen ist, nicht vergleichbar (vgl. BVerfGE 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Infolgedessen sind sie befugt, Verstöße gegen Grundrechte in diesen Verfahren eigenständig geltend zu machen (vgl. BVerfGE 21, 139 [143] ; 27, 326 [333] ; 51, 405 [409]).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Ansprüche aus Enteignung, enteignungsgleichem Eingriff oder Aufopferung entfallen hier schon aus den gleichen Gründen, wie sie das Bundesverfassungsgericht bereits für die Besatzungsschäden dargelegt hat (BVerfGE 27, 253 (272); 27, 326 (334 f.) - Freiheitsentziehung durch die Besatzungsmacht -).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Allerdings wäre es unzutreffend, von dessen Berechtigung, als Partei kraft Amtes eine Verfassungsbeschwerde im eigenen Namen erheben zu können (vgl. hierzu BVerfGE 27, 326 [333]), zu schließen, daß der Gemeinschuldner hierzu nicht befugt sei.
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Dazu muß die zuvor bestehende Rechtslage mit derjenigen verglichen werden, die durch den zu prüfenden "Eingriff" - hier infolge des Beitritts und der Anwendung des Bundesberggesetzes - entstanden sein soll (vgl. auch BVerfGE 3, 58 [136]; 6, 290 [296]; 25, 112 [122]; 27, 253 [271]; 27, 326 [334]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine

    Denn wer kraft gesetzlicher Prozessstandschaft berechtigt ist, in einem fachgerichtlichen Verfahren ein fremdes Recht im eigenen Namen einzuklagen, darf auch mögliche Verfassungsverstöße, die bei der Entscheidung eines derartigen Rechtsstreits unterlaufen, vor dem Verfassungsgericht im eigenen Namen geltend machen (Kley/Rühmann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 90 Rn. 51; vgl. auch BVerfGE 27, 326 [333]; 65, 182 [190]).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    Er handelte im Ausgangsverfahren als Partei kraft Amtes aus eigenem Recht; infolgedessen ist er befugt, Verstöße gegen Grundrechte im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren eigenständig geltend zu machen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen -

  • OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von

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