Rechtsprechung
| BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 StVG
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 27, 36
- NJW 1969, 1623
- MDR 1969, 908
Wird zitiert von ... (65)
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91
Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:
Das Fahrverbot sei nach den in BVerfGE 27, 36 (41 f.) aufgestellten Grundsätzen unverhältnismäßig.Dies stehe in Widerspruch zu BVerfGE 27, 36.
bb) In der rechtzeitig eingelegten Verfassungsbeschwerde erachtet der Beschwerdeführer das Übermaßverbot für verletzt, weil die in BVerfGE 27, 36 aufgestellten Grundsätze mißachtet seien.
Wenn die Bußgeldkatalog-Verordnung im Rahmen ganz bestimmter schwerwiegender Fälle das Fahrverbot als Regel ansehe und das Absehen davon als Ausnahme bestimme, so bedeute dies keine Abkehr, sondern lediglich eine Anpassung der in BVerfGE 27, 36 entwickelten Grundsätze an veränderte tatsächliche Umstände.
Dieser hält unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats zu § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV (vgl. BGHSt 38, 106 ff., 38, 125 ff.; 38, 231 ff.) die genannten Regelungen für verfassungsgemäß; sie verstießen insbesondere nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ließen sich in Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 [42 f.]) bringen.
Die Vorschrift stehe nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36).
Danach könne eine einmalige Zuwiderhandlung dann zum Anlaß für die Anordnung eines Fahrverbots genommen werden, "wenn sich der Betroffene besonders verantwortungslos verhalten hat" (BVerfGE 27, 36 [42 f.]).
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 - (BVerfGE 27, 36) entschieden, daß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der gesetzlichen Umschreibung der Voraussetzungen, unter denen ein Fahrverbot verhängt werden darf, entnahm der Senat, daß - entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - ein Fahrverbot in aller Regel erst bei wiederholter hartnäckiger Mißachtung der Verkehrsvorschriften zur Anwendung gebracht werden könne und daß eine einmalige Zuwiderhandlung nur dann zum Anlaß für die Anordnung eines Fahrverbots genommen werden dürfe, wenn sich der Betroffene besonders verantwortungslos verhalten habe (vgl. BVerfGE 27, 36 [42 f.]).
Es war ihnen unbenommen, der Vorbewertung durch den Verordnungsgeber zu folgen, der bei einer solchen Verhaltensweise - verfassungsrechtlich unbedenklich - von einem in objektiver wie subjektiver Hinsicht besonders verantwortungslosen Verhalten (vgl. BVerfGE 27, 36 [42 f.]) ausgegangen ist.
Es war den Fachgerichten von Verfassungs wegen unbenommen, daraus eine hartnäckige Mißachtung von Verkehrsvorschriften - zu entnehmen, bei der das Fahrverbot regelmäßig zur Anwendung gebracht werden kann (vgl. BVerfGE 27, 36 [42]).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ;… siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren.
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 Ob OWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, die - und zwar die Oberlandesgerichte Oldenburg und Celle in Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV und das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall der Nr. 2 dieser Bestimmung - die Auffassung vertreten, daß auch in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV im Hinblick auf die ihrer Ansicht nach unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36, 42 = NJW 1969, 1623, 1624) ausgeführt hat, ist hierdurch bei Beachtung der von § 25 StVG selbst gezogenen Grenzen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Vielmehr erschien es dem Verordnungsgeber lediglich "fraglich, ob eine solche Regelung in Anbetracht der für diese Nebenfolge maßgeblichen und vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1969, 1623) für die Anordnung eines Fahrverbots aufgestellten Voraussetzungen in jedem Regelfall mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot vereinbar gewesen wäre" (…BR-Drucks. aaO; vgl. dazu Jagow NZV 1990, 13, 17).
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren.
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 ObWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, in denen zu § 2 Abs. 1 BKatV die Auffassung vertreten wird, daß in den darin erfaßten Fällen im Hinblick auf die unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BverfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.Die Annahme eines durch § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV begründeten Regel-Ausnahme-Verhältnisses begegnet auch im Licht der mit Gesetzeskraft (vgl. § 31 Abs. 2 BVerfGG) versehenen Auslegung von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16. Juli 1969, BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) keinen rechtlichen Bedenken.
In diesem Zusammenhang gewinnt der von dem Amtsgericht (UA 5) angedeutete Gesichtspunkt Bedeutung, daß es Kraftfahrer gerade aufgrund der Konkretisierung der in § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG lediglich normativ umschriebenen Verkehrsverstöße, die nach der Bußgeldkatalogverordnung regelmäßig zur Verhängung eines Fahrverbots führen sollen, selbst in der Hand haben, ihr Verhalten im Verkehr so einzurichten, daß ihnen die im Einzelfall besonders lästige Sanktion (vgl. BVerfGE 27, 36, 42 = NJW 1969, 1623, 1624) nicht droht.
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Im Hinblick darauf gebieten es schließlich auch das verfassungsrechtliche Übermaßverbot und der Schuldgrundsatz, den Begriff der groben Pflichtverletzung dahin auszulegen, daß nur Verhaltensweisen erfaßt werden, die auch subjektiv als besonders verantwortungslos gewertet werden können (vgl. auch BVerfGE 27, 36, 42; DAR 1996, 196, 197). - BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger …
Wenn das vorlegende Oberlandesgericht der Auffassung ist, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) dahin auslegen zu müssen, daß für die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in jedem Einzelfall - und damit auch bei einem durch grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit gekennzeichneten Verkehrsverstoß wie im vorliegenden Fall - die tatrichterliche Feststellung unerläßlich sei, daß der "mit dieser Sanktion angestrebte Erfolg im Einzelfall auch mit einer empfindlichen ... Geldbuße nicht erreicht werden kann", so könnte der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht folgen. - BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70
OWiG (1968) § 79 Abs. 3; StPO § 358 Abs. 2; StVG § 25
Auch der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit (NJW 1969, 1623 ) geht ersichtlich von deren wechselseitigen Bedingtheit aus.Es hält nämlich die Verhängung eines Fahrverbots regelmäßig nur dann für zulässig, wenn der angestrebte Erfolg im Einzelfall auch mit einer empfindlichen Geldbuße nicht erreicht werden kann (NJW 1969, 1623, 1624).
- BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 38/06
Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem; Deutschland - Schweiz; fahrlässige …
Das Fahrverbot hat in erster Linie Erziehungsfunktion und soll vor allem spezialpräventiv als Warnungs- und Besinnungsstrafe für nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 27, 36 ). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
In ähnlicher Weise unterscheiden sich das Fahrverbot des § 37 StGB und das des § 25 StVG (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 - = BVerfGE 27, 36 ff.) und die strafrechtliche Ersatzfreiheitsstrafe von der in § 96 OWiG vorgesehenen Erzwingungshaft, über deren Anordnung nach Maßgabe des Art. 104 GG in jedem Falle ein Richter zu entscheiden hat. - BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80
StPO (1975) § 265 Abs. 1; StVG § 25
- OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72
StGB § 37
- OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10
Keine pauschale Verdoppelung eines Fahrverbots bei vorsätzlicher …
- OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 462/04
Atemalkoholmessung; Feststellungen, Anforderungen an die Urteilgründe, …
- OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05
Atemalkohol
- BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
- OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05
Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und …
- OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
BKatV § 2 Abs. 1, Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
- OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90
BKatV § 2 Abs. 1, Abs. 4; StVG § 25 Abs. 1, § 26 a; StVO § …
- OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01
Fahrverbot - Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Fahrverbot wegen eines …
- OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren
- OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00
- OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01
- BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
Sinnverfehlung des Fahrverbots
- OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
Zeitablauf
- BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04
Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung
- OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04
Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre …
- OLG Rostock, 12.06.2008 - 2 Ss OWi 271/06
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wegfall eines Fahrverbotes bei …
- OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08
Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung; …
- BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03
Fahrverbot und lange Verfahrensdauer
- OLG Bamberg, 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei rund zweijähriger …
- OLG Zweibrücken, 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11
Fahrverbot // Kein Fahrverbot bei langem Zeitablauf zwischen Tat und Urteil
- BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot …
- BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00
Augenblicksversagen - Nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung
- OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges …
- OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
BKat Nr. 34.2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1, § 26a; StVO § 37 Abs. 2
- OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1, S. 7, § 11 Nr. 2
- OLG Bamberg, 14.02.2006 - 3 Ss OWi 1312/05
Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot …
- KG, 05.09.2007 - 2 Ss 193/07
Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer; Fahrverbot: …
- OLG Hamburg, 20.12.1994 - 1 Ss 149/94
Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur …
- OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
BKatV § 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
- OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 …
- OLG Celle, 26.02.1991 - 1 Ss OWi 210/90
BKatV § 2 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
- BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94
Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen
- OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
BKatV § 2; StVG § 25
- OLG Bamberg, 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen bei …
- BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95
- OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss 462/04
Atemalkoholmessung - notwendige Feststellungen im Urteil
- OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
- BayObLG, 26.03.1991 - 2 ObOWi 430/90
BKatV Anlage Nr. 6 Tabelle 2 Nr. 6 .1.4, 6.2.4; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO …
- BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
- OLG Düsseldorf, 23.04.2010 - 1 RBs 51/10
Begriff und
- OLG Hamm, 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96
Absehen von Fahrverbot, Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom …
- OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00 B - 101
- BayObLG, 02.11.1970 - 5 Ws (B) 84/70
Nicht unterzeichnete Entscheidungsgründe als Anlage einer gerichtlichen …
- BayObLG, 11.04.1991 - 2 ObOWi 109/91
- BayObLG, 19.09.1991 - 2 ObOWi 288/91
- BayObLG, 17.01.1992 - 2 ObOWi 430/91
- OLG Oldenburg, 17.03.1992 - Ss 83/92
Pflichtverletzung, grobe, Pflichtverletzung, beharrliche, Fahrverbot, …
- OLG Oldenburg, 19.03.1992 - Ss 63/92
Pflichtverletzung, beharrliche, Fahrverbot, regelmäßiges, Fahrverbot, …
- OLG Hamm, 19.02.1998 - 3 Ss OWi 1285/97
Absehen vom Fahrverbot, beschränktes Fahrverbot, Bewusstsein, …
- KG, 22.02.2007 - 2 Ss 15/06
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei lange …
- KG, 05.09.2007 - 3 Ws (B) 459/07
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