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   BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67   

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BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 (https://dejure.org/1970,67)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 (https://dejure.org/1970,67)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - 1 BvL 4/67 (https://dejure.org/1970,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 375
  • DB 1970, 377
  • DÖV 1970, 572
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Dem Gesetzgeber bleibt bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, im einzelnen ein weiter Spielraum (BVerfGE 18, 121 (124); 19, 119 (125); 21, 12 (26)).

    Aus dem daraus folgenden Zwang zur Typisierung ergeben sich immer ungleiche wirtschaftliche Auswirkungen auf die einzelnen Steuerschuldner und auf ihre Wettbewerbslage (BVerfGE 21, 12 (27)).

    Der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, die für die Bestimmung einer Freigrenze zunächst maßgebend ist, sind insofern aber äußerste Grenzen gesetzt, als eine Gruppe von Steuerpflichtigen nicht wesentlich stärker belastet werden darf als eine andere, wenn sie dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage geraten kann (BVerfGE 21, 12 (27 f.)).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Mehr als die Möglichkeit einer Überwälzung verlangt das Wesen einer Verbrauchsteuer nicht (BVerfGE 14, 76 (96)).

    Eine nachträgliche Änderung abgewickelter, der Vergangenheit angehörender Sachverhalte - sog. echte Rückwirkung - liegt deshalb nicht vor (vgl. BVerfGE 14, 76 (104); 19, 119 (127)).

    Die Verfassung schützt jedoch nicht die bloße Erwartung, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen (BVerfGE 14, 76 (104)).

  • BFH, 31.01.1967 - VII R 52/66

    Pflicht zur Vorlage von Dokumenten bei der Nachversteuerung aufgrund der Erhöhung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Im Urteil vom 31. Januar 1967 - VII R 52/66 - (BFH 87, 543) habe er stillschweigend die Gültigkeit der Nachsteuer auf Schaumwein bejaht.

    Als eine die normale Verbrauchsbesteuerung ergänzende Maßnahme kann und muß die Nachsteuer einen anderen Ansatzpunkt und andere Steuerschuldner haben; die Möglichkeit der steuerlichen Erfassung der vom Gesetzgeber belasteten Erzeugnisse ist mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebs oder der Abgabe durch die Monopolverwaltung noch nicht abgeschlossen (BFH 87, 543).

  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Eine nachträgliche Änderung abgewickelter, der Vergangenheit angehörender Sachverhalte - sog. echte Rückwirkung - liegt deshalb nicht vor (vgl. BVerfGE 14, 76 (104); 19, 119 (127)).

    Dem Gesetzgeber bleibt bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, im einzelnen ein weiter Spielraum (BVerfGE 18, 121 (124); 19, 119 (125); 21, 12 (26)).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Diese Erwägungen im Hinblick auf eine praktikable Durchführung der Besteuerung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Oktober 1969 - 1 BvL 12/68 - S. 12 f.) lassen es als gerechtfertigt erscheinen, daß der Gesetzgeber eine Freigrenze einführte, um das Aufkommen an Nachsteuer in eine vernünftige Relation zu dem Verwaltungsaufwand zu bringen.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Eine wettbewerbsneutrale Steuer ist kaum denkbar; geringfügige nur in besonderen Fällen auftretende Ungleichheiten sind unbeachtlich (BVerfGE 13, 331 (341)).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Dies könnte möglicherweise dann der Fall sein, wenn die Höhe der Freigrenze dazu führen würde, daß nur ein geringer Prozentsatz des im Handel befindlichen Schaumweins und Branntweins von der Nachsteuer erfaßt worden wäre und daß darüber hinaus das Ziel des Gesetzgebers, möglichst bald und weitgehend auch die erhöhte Steuer auf den zwar bereits versteuerten, aber noch nicht in den Besitz des Endverbrauchers gelangten Schaumwein und Branntwein zu vereinnahmen, nur sehr unvollkommen verwirklicht worden wäre (vgl. BVerfGE 16, 147 (177)).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Dem Gesetzgeber bleibt bei der Auswahl der Tatbestände, für die eine gesetzliche Regelung getroffen wird, im einzelnen ein weiter Spielraum (BVerfGE 18, 121 (124); 19, 119 (125); 21, 12 (26)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Das Grundrecht des Bürgers, nur auf Grund solcher Vorschriften zu einer Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 19, 206 (215); 19, 253 (257); 21, 1 (3)), wird nicht verletzt, da die Nachsteuer eine in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers fallende Verbrauchsteuer darstellt.
  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
    Im Hinblick auf die Erfordernisse der öffentlichen Finanzwirtschaft kann der Steuerpflichtige nicht darauf vertrauen, daß der bisherige Steuertarif und das bisherige Steuerverfahren unverändert bleiben (BVerfGE 18, 135 (144)).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BFH, 06.03.1957 - II 12/57 U

    Zulässigkeit von Steuernachforderungen - Zeitpunkt des Inkrafttretens des

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Nach geltendem Recht ist die Streitfrage für den Bereich des Steuerrechts dahin gelöst, daß die Rechtsprechung nicht gehindert ist, auch steuerverschärfende Änderungen zu entwickeln und daß es dann Sache der obersten Verwaltungsbehörden ist, auf der Grundlage des § 163 AO 1977 (früher § 131 der Reichsabgabenordnung -AO-) durch Übergangsregelungen unbillige Auswirkungen -auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes- zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1972 II B 24/72, BFHE 107, 315, BStBl II 1973, 94, mit weiteren Nachweisen; BVerfGE 27, 375).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    d) Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu "erfinden" und bestehende Steuergesetze zu verändern (BVerfGE 31, 8 ; vgl. auch BVerfGE 27, 375 ).

    In einem solchen Fall kann eine Besteuerung von Produktionsmitteln ausnahmsweise als typusgerecht angesehen werden (vgl. mit ähnlicher Argumentation BVerfGE 137, 350 zur Luftverkehrsteuer und BVerfGE 27, 375 zu Nachsteuern).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Als Besteuerung des Verbrauchs werden sie in der Regel bei demjenigen Unternehmer erhoben, der das Verbrauchsgut für die allgemeine Nachfrage anbietet, sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. RFHE 7, 266 ; vgl. auch BVerfGE 27, 375 ; BVerwGE 6, 247 ).
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