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   BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68, 1 BvL 19/68   

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BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68, 1 BvL 19/68 (https://dejure.org/1970,339)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1970 - 1 BvL 8/68, 1 BvL 19/68 (https://dejure.org/1970,339)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - 1 BvL 8/68, 1 BvL 19/68 (https://dejure.org/1970,339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 316 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der Versagung der Kostenerstattung nach AO im finanzrechtlichen Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 391
  • NJW 1970, 699 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eine Nichtigerklärung dann nicht möglich, wenn der Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise geheilt werden kann (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 f.)).
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvL 9/60

    Verfassungswirdigkeit des Erstatungsausschlusses in Verfahren nach dem KgfEG

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 8/68
    Fiskalische Erwägungen, die darauf abzielen, dem Staat Ausgaben zu ersparen, sind aber hier nicht als sachliche Gründe für eine differenzierende Behandlung anzusehen (vgl. BVerfGE 14, 42 (54)).
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Ist aber sicher anzunehmen, dass der Gesetzgeber bei Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes die nach der Nichtigerklärung verbleibende Regelung wählen würde, kann das Bundesverfassungsgericht eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Regelung für nichtig erklären (vgl. BVerfGE 27, 391 ; 88, 87 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Für nichtig zu erklären ist in diesen Fällen eine Regelung nur, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 GG die nach der Nichtigerklärung verbleibende Fassung der Norm wählen, hier also von einem Nachtarbeitsverbot gänzlich absehen würde (BVerfGE 27, 391 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes die nach der Nichtigerklärung verbleibende Regelung wählen würde, so darf das Bundesverfassungsgericht eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Regelung für nichtig erklären (vgl. BVerfGE 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluß vom 28. Januar 1970 (BVerfGE 27, 391) § 316 Abs. 2 Satz 1 AO a. F. mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit für unvereinbar und deshalb nichtig erklärt, als er die Kostenerstattung für die notwendige Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands im Vorverfahren auch dann ausschloß, wenn ein Gerichtsverfahren folgte.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 27, 391) über die Verfassungswidrigkeit der früheren Kostenregelung für das Vorverfahren in § 316 Abs. 2 Satz 1 AO a. F. stehe dieser Beuteilung nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu entschieden (BVerfGE 27, 391), es genüge zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der damaligen verschiedenen Behandlung nicht, daß dem Kostenanspruch des Staates die Funktion der Abwehr gegen eine nicht zu vertretende Vermehrung von Rechtsbehelfen zukomme.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Daraus wird ersichtlich, daß der Gesetzgeber in der aufgrund der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts entstandenen Lage eine Beschwer der Betroffenen mit verfassungsrechtlichem Bezug (vgl. dazu auch BVerfGE 27, 391 (395, 397)) gesehen hat, der er abhelfen wollte.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Eine Entscheidung des Gerichts darüber, daß das als Leibesfrucht geschädigte Kind durch Aufnahme in die Bestimmung des § 539 Abs. 1 RVO oder im Leistungskatalog der §§ 547 ff. RVO zu berücksichtigen ist, wäre nur möglich, wenn es verfassungsrechtlich geboten wäre, den Verfassungsverstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerade auf diese Weise zu beseitigen, oder wenn jedenfalls mit Sicherheit angenommen werden könnte, daß der Gesetzgeber - hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt - ihm in dieser Weise begegnet wäre (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]; 21, 329 [337]; 23, 1 [10]; 27, 391 [399]).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Der Beschwerdeführer zeigt nicht anhand des einfachen Rechts - hier der nach § 5 Satz 1 BerHG anwendbaren Kostenregelungen des § 81 FamFG - und in Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auf, warum die Annahme des Amtsgerichts, eine Rechtsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erstrebte Kostenfolge bestehe nicht, verfassungsrechtlich zu beanstanden sein soll (vgl. zu Regelungen über die Kostenerstattung BVerfGE 27, 391 ; 31, 306 ; 35, 283 ; 74, 78 ; zur Kostenregelung des § 81 Abs. 4 FamFG vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 -, NJW-RR 2014, S. 22 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, NJW-RR 2015, S. 1449 ).
  • BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 23, 1 [BVerfG 13.12.1967 - 1 BvR 679/64] [10 mit weiteren Nachweisen] und 23, 242 [254 f.]) ist in diesen Fällen mit Rücksicht auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eine Nichtigerklärung der zur Prüfung gestellten Vorschrift nicht möglich, es sei denn, es wäre mit Sicherheit anzunehmen, daß der Gesetzgeber bei Beachtung des Art. 3 Abs. 1 GG die nach der (ganzen oder teilweisen) Nichtigerklärung der Norm verbleibende Fassung des § 4 Abs. 1 EStG wählen würde (BVerfGE 27, 220 [230 f.]; 27, 391 [399]).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Bleibt der mutmaßliche Wille des Normgebers über das Fortbestehen der teilnichtigen, aber teilbaren Norm entscheidend, wird die Gefahr vermieden, dass die rechtsprechenden Organe, die mit der Rechtssatzprüfung betraut sind, durch Zerstückelung und partielle Aufrechterhaltung von Normen selbst Aufgaben der Gesetzgebung wahrnehmen und in das Gestaltungsermessen des Normgebers eingreifen (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Urt. v. 28.1.1970 - 1 BvL 8/68 u.a. -, BVerfGE 27, 391, 399; BVerwG, Beschl. v. 24.2.2012 - BVerwG 9 B 80.11 -, juris Rn. 11; Urt. v. 27.1.1978 - BVerwG VII C 44.76 -, Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Das Bundesverfassungsgericht greift daher nicht in die Entschließungsfreiheit des Gesetzgebers ein, wenn es die Verschuldensklausel für nichtig erklärt mit der Folge, daß dadurch die gesetzliche Anspruchsgrundlage erweitert wird, nämlich nunmehr allen Witwen nach Auflösung der neuen Ehe vorbehaltlich des § 44 Abs. 5 BVG wieder Witwenversorgung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 2, 336 (340 f.); 27, 391 (399)).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • VG Leipzig, 14.01.2002 - 6 K 1656/00

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Isoliertes Vorverfahren; Notwendigkeit der

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 7 BV 06.3364

    Rundfunkgebührenbefreiung; Widerspruch; Abhilfe; Anwaltskosten; Gleichbehandlung

  • FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13

    Umfang der Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung eines

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

  • BVerwG, 18.02.1981 - 1 WB 4.81

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79

    Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens

  • BVerwG, 03.10.1980 - 1 WB 157.80

    Erstattung von Auslagen des Antragstellers nach Erledigung des Hauptantrags -

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 37.77

    Abgaben zur Deckung von Wohnungsbaufolgekosten einer Gemeinde - Zulässigkeit

  • VG Koblenz, 10.08.1992 - 7 L 2186/92
  • BFH, 21.05.1971 - III B 48/70

    Einspruch des Abgabepflichtigen - Abgabenbescheid des Finanzamts - Zuziehung

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 41.77

    Abgaben zur Deckung von gemeindlichen Wohnungsbaufolgekosten - Zulässigkeit

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 27.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 26.72

    Rechtsmittel

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