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   BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62   

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https://dejure.org/1970,73
BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62 (https://dejure.org/1970,73)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1970 - 2 BvR 319/62 (https://dejure.org/1970,73)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 (https://dejure.org/1970,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren - Berechtigung der Auslagenforderungen - Fremde beteiligte Behörden - Auffassung des Kostenbeamten - Nachprüfung der Auslagenforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 10
  • NJW 1970, 853
  • MDR 1970, 485
  • DÖV 1970, 574
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62
    Damit ist verfassungsrechtlich gewährleistet, daß der Betroffene die Rechtmäßigkeit des Kostenanspruchs in vollem Umfang gerichtlich überprüfen lassen kann (BVerfGE 21, 191 (194 f.)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62
    Auf Art. 103 Abs. 1 GG kann sich aber nur berufen, wer die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 (10)).
  • BVerfG, 25.10.1967 - 2 BvL 5/65

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62
    a) Die Kostenrechnung des Kostenbeamten - der Kostenansatz - ist ein Justizverwaltungsakt (BVerfGE 22, 299 (310)), mithin ein Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den gemäß Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offensteht.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Schließlich kommt der weitere Gesichtspunkt hinzu, dass ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz - wie jedenfalls geschehen - auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden kann (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger Vor § 128 Rn 8a; Waldner a.a.O. Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
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