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   BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68   

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BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68 (https://dejure.org/1970,236)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1970 - 2 BvR 313/68 (https://dejure.org/1970,236)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1970 - 2 BvR 313/68 (https://dejure.org/1970,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 214
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Der vom Bundesverfassungsgericht vertretene Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten, sei unter Berücksichtigung der in dem Beschluß vom 27. Juni 1962 (BVerfGE 14, 154 ) gegebenen Begründung für die nachträgliche Überprüfung einer vollzogenen Wahl nicht anwendbar.

    Der Eigenart des Wahlprüfungsverfahrens entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach für einen Teilbereich aus dem Gesamtkomplex des Wahlverfahrens, in dem es um die Zulassung von Wahlvorschlägen ging, den Satz vertreten, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 (155); 16, 128 (130)).

    Damit stehen die Ausführungen in dem Beschluß vom 27. Juni 1962 (BVerfGE 14, 154 (155); vgl. auch BVerfGE 16, 128 (129 f.)) nicht im Widerspruch.

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Der Eigenart des Wahlprüfungsverfahrens entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach für einen Teilbereich aus dem Gesamtkomplex des Wahlverfahrens, in dem es um die Zulassung von Wahlvorschlägen ging, den Satz vertreten, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 (155); 16, 128 (130)).

    Damit stehen die Ausführungen in dem Beschluß vom 27. Juni 1962 (BVerfGE 14, 154 (155); vgl. auch BVerfGE 16, 128 (129 f.)) nicht im Widerspruch.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 512/53

    Rechtswegerschöpfung gegen die Zurückweisung eiens Wahlvorschlags bei einer

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Der Eigenart des Wahlprüfungsverfahrens entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach für einen Teilbereich aus dem Gesamtkomplex des Wahlverfahrens, in dem es um die Zulassung von Wahlvorschlägen ging, den Satz vertreten, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 (155); 16, 128 (130)).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Der Eigenart des Wahlprüfungsverfahrens entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach für einen Teilbereich aus dem Gesamtkomplex des Wahlverfahrens, in dem es um die Zulassung von Wahlvorschlägen ging, den Satz vertreten, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 (155); 16, 128 (130)).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner müsse zurücktreten gegenüber der Notwendigkeit, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 (281)).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
    Diese Auslegung ist für das Bundesverfassungsgericht bindend (vgl. BVerfGE 4, 375 (377) u. 6, 367 (374)).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    (2) Die damit einhergehende Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten ist mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 22, 277 ; 28, 214 ; 34, 81 ; 66, 232 ; 74, 96 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

    (bb) Das Wahlprüfungsverfahren stellt darüber hinaus ein nachgelagertes Rechtsschutzverfahren dar, welches es nicht ermöglicht, die Vereinbarkeit wahlrechtlicher Regelungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes schon vor der Wahl prüfen zu lassen (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 134, 135 ; Drossel/Schemmel, NVwZ 2020, S. 1318 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Durch dieses spezielle Beschwerdeverfahren wird der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 14, 154 [155]; 28, 214 [219 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher die bisher gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht unter Hinweis auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, sondern wegen Nichterschöpfung des vorgeschalteten Wahlprüfungsverfahrens als unzulässig verworfen (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 [155]; 16, 128 [130]; 28, 214 [218 f.]).

    Die Verfolgung subjektiver Rechte Einzelner muß im Wahlprüfungsverfahren zurücktreten gegenüber der Notwendigkeit, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 [281]; vgl. auch BVerfGE 14, 154 [155]; 28, 214 [219]).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Verfassungsbeschwerde im Bereich der Wahlprüfung die vorherige Durchführung des Wahlanfechtungs- und Wahlprüfungsverfahrens (vgl. BVerfGE 28, 214 [218 ff.]).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

    Immer aber wurde die Wahlprüfung als eine spezielle, von anderen Verfahren deutlich abgehobene Rechtskontrolle betrachtet (vgl. BVerfGE 28, 214 ).

    An diese Entwicklung schließt Art. 41 GG an, wenn er die Wahlprüfung als "Sache des Bundestages" bezeichnet (vgl. BVerfGE 28, 214 ).

    Die Erwägung, dass die Wahl im großräumigen Flächenstaat eine Fülle von Einzelentscheidungen zahlreicher Wahlorgane erfordert und die Wahl nur gleichzeitig und termingerecht durchgeführt werden kann, wenn die Rechtskontrolle dieser Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 28, 214 ), bezieht sich gerade auf die Erfordernisse im Zeitraum vor der Wahl.

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Die Nachkriegsverfassungen haben diese Befugnis eingeengt und ein unterschiedlich gestaltetes "Mischsystem parlamentarischer und gerichtlicher Zuständigkeiten" begründet (BVerfGE 28, 214, 218 ff.).

    Stets aber wurde "die Wahlprüfung als eine spezielle, von anderen Verfahren deutlich, abgehobene Rechtskontrolle betrachtet" (BVerfGE 28, 214, 219), deren Verfahrensziel auf die objektive Überprüfung des Wahlergebnisses ausgerichtet ist.

    Die Verfolgung subjektiver Rechte Einzelner tritt zurück gegenüber der Notwendigkeit, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 28, 214, 219).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.; a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).
  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    a) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 >155<; 16, 128 >130< alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 >219< zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 >281<; 28, 214 >219<), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, 154 >155<; 16, 128 >129 f.<).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

    Sie diene in erster Linie dazu, "die ordnungsgemäße Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten" (BVerfGE 4, 370, 372; 22, 270, 280; 34, 201, 203; 40, 11, 29; 79, 173, 173 f.), nicht jedoch dazu, einer Beeinträchtigung des individuellen Wahlrechts abzuhelfen (BVerfGE 22, 277, 281; 28, 214, 219).

    aa) Er durfte bei der Ausgestaltung der Beschwerdefrist als Ausschlussfrist berücksichtigen, dass das Wahlprüfungsverfahren ungeachtet seiner auch dem individuellen Rechtsschutz dienenden Dimension vor allem ein "objektives" Verfahren ist, bei dem es nicht allein um die Durchsetzung des (passiven) Wahlrechts geht, sondern um das im Gemeinwohl liegende Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen (BVerfGE 22, 277, 281; 28, 214, 219; Benda/Klein aaO, Rdnr. 1170; Schlaich/Korioth aaO, Rdnr. 344) und an der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments (BVerfGE 85, 148, 158).

  • VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10

    Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20

    Keine Verlegung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Coronavirus-Krise

  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

  • OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung -

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 16 LW 45/01

    Ermittlung der Höhe des Beitragszuschusses; Einkünfte aus nichtselbstständiger

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 922/89

    Jahreseinkommen nach dem WoGG; laufende Leistungen für eine Haushaltshilfe

  • VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01

    Kommunalwahl - zur gerichtlichen Prüfung der Gestaltung von Stimmzetteln

  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 42-IV-98
  • BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69

    Rechtmäßigkeit einer Verwertungsbeschränkung des Inhabers einer geheimen

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