Rechtsprechung
BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Mitgliederwerbung I
- openjur.de
- opinioiuris.de
Mitgliederwerbung I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Koalitionsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Koalition - Betätigungsrecht - Personalratsmitglieder
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 28, 295
- NJW 1970, 1635
- DB 1970, 1443
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet weiterhin dem Einzelnen das Recht, an der verfassungsrechtlich geschützten Koalitionstätigkeit teilzunehmen (BVerfGE 19, 303 [312]).Sind auch die Koalitionen selbst in den Schutz des Grundrechts der Koalitionsfreiheit einbezogen (BVerfGE 4, 96 [101 f.]; 19, 303 [312]), wird also durch Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur ihr Entstehen, sondern auch ihr Bestand gewährleistet (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]), so müssen nach Sinn und Zweck der Bestimmung grundsätzlich auch diejenigen Betätigungen verfassungsrechtlich geschützt sein, die für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition unerläßlich sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß den Koalitionen und ihren Mitgliedern die Werbung vor Personalratswahlen in der Dienststelle durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet ist (BVerfGE 19, 303 [312 ff.]).
Dieser Umstand steht der Einbeziehung der Mitgliederwerbung in den Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfGE 19, 303 [313]).
b) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nur einen Kernbereich der Koalitionsbetätigung (BVerfGE 18, 18 [27]; 19, 303 [321 f.]); das gilt auch für die Mitgliederwerbung.
Dem Betätigungsrecht der Koalitionen dürfen aber nur solche Schranken gezogen werden, die zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten sind (BVerfGE 19, 303 [322]).
Eine Regelung, welche die Mitgliederwerbung vom Arbeitsleben in der Dienststelle vollkommen ausschlösse, würde die Gewinnung neuer Mitglieder entscheidend erschweren und die Gewerkschaften in ihrem Bestand gefährden (vgl. auch BVerfGE 19, 303 [320 f.]).
Die Betätigung der Gewerkschaften bei der Personalvertretung werde vom Gesetz durch Zuweisung von Befugnissen ausdrücklich anerkannt oder doch als unerläßlich für eine wirksame Personalvertretung vorausgesetzt (BVerfGE 19, 303 [312 f.]).
Im Beschluß vom 30. November 1965 ist jedoch weiterhin dargelegt, der Gesetzgeber könne den Mitgliedern der Personalvertretungen Beschränkungen bei der Tätigkeit für ihre Koalition auferlegen (BVerfGE 19, 303 [321]).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Entsprechendes gilt für die den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete freie Darstellung der in ihnen organisierten Gruppeninteressen gegenüber dem Staat und den politischen Parteien (BVerfGE 20, 56 [107]). - BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Sind auch die Koalitionen selbst in den Schutz des Grundrechts der Koalitionsfreiheit einbezogen (BVerfGE 4, 96 [101 f.]; 19, 303 [312]), wird also durch Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur ihr Entstehen, sondern auch ihr Bestand gewährleistet (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]), so müssen nach Sinn und Zweck der Bestimmung grundsätzlich auch diejenigen Betätigungen verfassungsrechtlich geschützt sein, die für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition unerläßlich sind.
- BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65
Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der …
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Durch Beschluß vom 1. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 96) wies das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück. - BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57
Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Sind auch die Koalitionen selbst in den Schutz des Grundrechts der Koalitionsfreiheit einbezogen (BVerfGE 4, 96 [101 f.]; 19, 303 [312]), wird also durch Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur ihr Entstehen, sondern auch ihr Bestand gewährleistet (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]), so müssen nach Sinn und Zweck der Bestimmung grundsätzlich auch diejenigen Betätigungen verfassungsrechtlich geschützt sein, die für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition unerläßlich sind. - BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62
Hausgehilfinnenverband
Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
b) Art. 9 Abs. 3 GG schützt nur einen Kernbereich der Koalitionsbetätigung (BVerfGE 18, 18 [27]; 19, 303 [321 f.]); das gilt auch für die Mitgliederwerbung.
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG in erster Linie ein Freiheitsrecht auf spezifisch koalitionsgemäße Betätigung (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 50, 290 ; 58, 233 ; 93, 352 ;… zuletzt BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, juris, Rn. 130), das den Einzelnen die Freiheit gewährleistet, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden und diesen Zweck gemeinsam zu verfolgen.Der Schutz der Koalitionsfreiheit ist dabei nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung nicht etwa von vornherein auf den Bereich des Unerlässlichen beschränkt (so noch BVerfGE 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 50, 290 ), sondern erstreckt sich über den Kernbereich des Art. 9 Abs. 3 GG hinaus auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352 ; 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Elemente der Gewährleistung sind die Gründungs- und Beitrittsfreiheit, die Freiheit des Austritts und des Fernbleibens sowie der Schutz der Koalition als solcher (BVerfGE 4, 96 (101 f.); 19, 303 (312, 319); 28, 295 (304)) und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 19, 303 (312) m.w.N.; 28, 295 (304)).Demgemäß geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsfreiheit nur in ihrem Kernbereich schützt (BVerfGE 19, 303 (321 f.) m.w.N.; 28, 295 (304); 38, 281 (305); 38, 386 (393)): Das Grundrecht räumt den geschützten Personen und Vereinigungen nicht mit Verfassungsrang einen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386 (393)); es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Tragweite der Koalitionsfreiheit dadurch zu bestimmen, daß er die Befugnisse der Koalitionen im einzelnen gestaltet und näher regelt.
Regelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303 (321 f.); 28, 295 (306)).
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
(2) Zu den geschützten Tätigkeiten, die dem Erhalt und der Sicherung einer Koalition dienen, gehört deren Mitgliederwerbung (BVerfG 14. November 1995 - 1 BvR 601/92 - BVerfGE 93, 352, zu B I 2 der Gründe; vgl. auch 26. Mai 1970 - 2 BvR 664/65 - BVerfGE 28, 195; BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - AP GG Art. 9 Nr. 124 = EzA GG Art. 9 Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa (2) der Gründe).
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
Wer sich darum bemüht, die eigene Vereinigung durch Mitgliederzuwachs zu stärken, nimmt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr (vgl. BVerfGE 28, 295 ).Gewerkschaftliche Betätigung sei nur insoweit verfassungskräftig verbürgt, als diese für die Erhaltung und Sicherung der Koalition als unerläßlich betrachtet werden müsse (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 38, 386 ; 50, 290 ; 57, 220 ).
Ausgangspunkt der Kernbereichsformel ist die Überzeugung, daß das Grundgesetz die Betätigungsfreiheit der Koalitionen nicht schrankenlos gewährleistet, sondern eine Ausgestaltung durch den Gesetzgeber zuläßt (vgl. BVerfGE 28, 295 ; 57, 220 ).
In den anderen Entscheidungen finden sich ähnliche Formulierungen oder entsprechende Hinweise (vgl. BVerfGE 17, 319 ; 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 38, 386 ; 50, 290 ).
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
Dadurch wird die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte, im öffentlichen Interesse liegende (vgl. BVerfGE 28, 295 ; 55, 7 ) autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Koalitionen abgestützt, indem den Tarifentgelten zu größerer Durchsetzungskraft verholfen wird (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 77, 84 ; vgl. ferner BVerfGE 92, 365 m.w.N.). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Ob der Gesetzgeber weitergehende Regelungsbefugnisse zum Schutz sonstiger Rechtsgüter hat (vgl. BVerfGE 28, 295 [306]), braucht nicht vertieft zu werden. - BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und …
In den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG sind solche Betätigungen einbezogen, die dem Zweck der Koalitionen dienen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern (BVerfG Beschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 978/05 - RdNr 22 - Juris = BVerfGK 10, 250 unter Hinweis auf BVerfGE 28, 295, 305) . - BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
Elemente der Gewährleistung des Art. 9 Abs. 3 GG sind die Gründungs- und Beitrittsfreiheit, die Freiheit des Austritts und des Fernbleibens sowie der Schutz der Koalition als solcher (BVerfGE 4, 96 [101 f.]; 19, 303 [312, 319]; 28, 295 [304]) und ihr Recht, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen (BVerfGE 19, 303 [312] m.w.N.; 28, 295 [304]).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu der den Koalitionen und ihren Mitgliedern verfassungsrechtlich gewährleisteten Betätigung auch die Werbung neuer Mitglieder (BVerfGE 28, 295 [304]), die ohne entsprechende Information und Selbstdarstellung seitens der Gewerkschaften nur schwer verwirklicht werden könnte.
Die Verfassung garantiert jedoch selbst diese Tätigkeiten der Koalitionen nicht schrankenlos (BVerfGE 28, 295 [306]).
Das Bundesverfassungsgericht geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Art. 9 Abs. 3 GG die Koalitionsfreiheit und damit auch das Betätigungsrecht der Koalitionen nur in einem Kernbereich schützt (vgl. BVerfGE 19, 303 [321 ff.]; 28, 295 [304]; 38, 281 [305]; 38, 386 [393]; 50, 290 [368]; m.w.N.).
Das Grundrecht räumt den geschützten Personen und Vereinigungen nicht einen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein (BVerfGE 38, 386 [393]); es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, die Tragweite der Koalitionsfreiheit dadurch zu bestimmen, daß er die Befugnisse der Koalitionen im einzelnen ausgestaltet und näher regelt (BVerfGE 28, 295 [306]; 50, 290 [368]).
9 Abs. 3 GG verbürgt verfassungskräftig gewerkschaftliche Betätigung jedenfalls nur insoweit, als diese für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition als unerläßlich betrachtet werden muß (BVerfGE 17, 319 [333]; 28, 295 [304]).
Regelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303 [321 f.]; 28, 295 [304 ff.]; 50, 290 [368 f.]).
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83
Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip
Das gilt für die gewerkschaftliche Betätigung ebenso wie für die Betätigung der Arbeitgeberverbände (vgl. BVerfGE 28, 295, 304; 57, 220, 247).Regelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 19, 303, 321; 28, 295, 306; 50, 290, 368 f.; 58, 233, 247 f.).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Den frei gebildeten Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen und in einem Kernbereich garantiert, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfGE 4, 96 [106 f.]; 18, 18 [26, 28]; 20, 312 [317]; 28, 295 [304]; 38, 281 [306]).Der Gesetzgeber hat den Koalitionen auf der Grundlage dieser historisch gewachsenen Bedeutung des Grundrechts der Koalitionsfreiheit im Tarifvertragsgesetz das Mittel des Tarifvertrags an die Hand gegeben, damit sie die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens verwirklichen können (vgl. BVerfGE 4, 96 [106]; 18, 18 [26]; 28, 295 [305]).
Bei der Normsetzung durch die Tarifparteien handelt es sich um Gesetzgebung im materiellen Sinne, die Normen im rechtstechnischen Sinne erzeugt (vgl. BVerfGE 4, 96 [106]; 18, 18 [26]; 28, 295 [304 f.]).
Es ist Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise -- in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit -- näher zu regeln (vgl. BVerfGE 4, 96 [107]; 20, 312 [317, 320]; 28, 295 [306]; 38, 386 [393]).
9 Abs. 3 GG gewährleistet den Koalitionen mit der Tarifautonomie die Erreichung ihres Zwecks, nämlich die Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern (vgl. BVerfGE 18, 18 [26]; 20, 312 [319 f.]; 28, 295 [304 f.]).
Das individuelle Grundrecht des Einzelnen, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden und an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit seiner Koalition teilzunehmen (vgl. BVerfGE 19, 303 [312]; 28, 295 [304]), wird nicht generell dadurch verletzt, daß für sein Arbeitsverhältnis solche Inhaltsregelungen gelten, die von ihm fremden Verbänden ausgehandelt worden sind.
- BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
- BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz …
- BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72
Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede
- BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78
Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf …
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78
Deutscher Arbeitnehmerverband
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
- BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09
Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden
- BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03
Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften
- BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Wahlwerbung
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77
Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in …
- BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83
Sympathiestreik
- VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17
Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung; …
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
- BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86
Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen …
- BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 597/85
Gewerkschaftliche Werbung im Betrieb
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
- BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86
Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1977 - 4 A 4/77
Unzulässige Werbung für die Deutsche Postgewerkschaft ; Legitime Interessen von …
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von …
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
- BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von …
- BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78
Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats - …
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86
Vorruhestand in Chemieindustrie
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
Vorruhestand
- BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89
Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem
- BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
- BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG
- BAG, 26.01.1982 - 1 AZR 610/80
Gewerkschaftliche Informationen
- BVerwG, 30.11.2010 - 6 PB 16.10
Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere …
- BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82
Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG
- BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89
Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen …
- BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung - …
- BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
Straßen- und Autolobby
- VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87
Ausschluß aus dem Personalrat - kein Aussageverweigerungsrecht wegen …
- BVerwG, 23.02.1994 - 1 D 48.92
Arbeitsniederlegung von Beamten durch aktives und passives Verhalten - Verstoß …
- VGH Hessen, 29.04.1987 - BPV TK 1956/86
Antrag auf Ausschluß eines Personalratsvorsitzenden
- BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83
Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers …
- LAG Berlin, 06.08.1985 - 8 Sa 38/85
Koalitionsfreiheit; Gewerkschaft; Betriebliches Postfach; Postfach
- BVerwG, 23.02.1979 - 6 P 90.78
Voraussetzungen des Ausschlusses aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung …
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 686/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Koalitionsfreiheit
- LAG Hamburg, 18.02.2000 - 3 Sa 30/99
Anspruch auf tarifliches Urlaubsgeld und tarifliche Sonderzuwendung; Nachwirkung …
- BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
- BVerwG, 21.02.1979 - 6 P 50.78
Verletzung der gewerkschaftlichen Neutralität - Wahrung der Vereinigungsfreiheit …
- BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88
Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung, …
- BAG, 08.12.1978 - 1 AZR 303/77
Mitbestimmung ohne Gewerkschaften? Neueste Tendenzen der Einschränkung …
- BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 540/77
Kernbereichsschutz bei Verteilung einer Gewerkschaftszeitung im Betrieb
- VGH Hessen, 31.08.2011 - 1 B 1413/11
Tragen der Dienstuniform außerhalb des Dienstes
- LAG Hamm, 09.06.1988 - 17 Sa 2281/87
Arbeitsverhältnis; Beendigung; Auflösung; Befristung; Bundesanstalt für Arbeit; …
- BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
Verpflichtung eines Personalratsvorsitzenden zur Ladung von Beauftragten aller im …
- BVerfG, 14.08.1992 - 2 BvR 1463/91
Verfassungsmäßigkeit des Art. 10 Nr. 2 Bayerisches Sammlungsgesetz
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - L 24 KR 19/05
Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragsanspruch aus Sonderzahlung bzw …
- LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95
Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
- LAG Hamburg, 26.11.1999 - 6 Sa 32/99
Beendigung der Nachwirkung eines für allgemeinverbindlich erklärten …
- BVerwG, 23.10.1970 - VII P 7.70
Ausschluss aus dem Personalrat wegen nachhaltiger Werbung für die Gewerkschaft …
- ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer …
- BAG, 12.05.1992 - 7 AZR 239/91
Befristetes Arbeitsverhältnis
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 62 PV 1.11
Versetzungs- und Abordnungsschutz; Personalratsmitglieder; Zuweisung; …
- BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 573/86
Voraussetzungen für Vorruhestand in der Textilindustrie - Anspruch auf Teilnahme …
- BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83
Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von …
- VGH Hessen, 06.01.1988 - BPV TK 811/87
Ausschluß aus dem Personalrat
- ArbG Frankfurt/Main, 19.06.1996 - 14 Ca 522/95
Rechtsschutz des DGB gegen die Ablehnung von Arbeitnehmern wegen deren …
- LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1978 - 5 A 10/78
Auflösung des Hauptpersonalrats; Verstoß gegen die Grundregeln des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 12338/90
Personalrat; Angriff durch Gewerkschaft; Öffentliche Stellungnahme; Unbegründete …
- OLG Frankfurt, 16.03.1989 - 6 U 28/88
Gegnerische Organisation im Sinne einer Satzungsbestimmung; Ziel einer …
- OVG Berlin, 22.11.1974 - II PV 22.74