Rechtsprechung
   BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Disziplinararrest gegen einen Soldaten und Meinungsfreiheit

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 28, 55
  • NJW 1970, 1267
  • DÖV 1970, 418



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68  

    Mephisto

    Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89  

    GG Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1, 2, Art. 17a Abs. 1, Art.

    Der besondere Wertgehalt dieses Grundrechts in der freiheitlichen Demokratie führt sogar zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben, und der aktiven Teilnahme am (politischen) Meinungs- und Willensbildungsprozeß (BVerfGE 28, 55, 63; 69, 315).

    Das dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzende "allgemeine Gesetz" muß einerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden, während andererseits das Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte und damit an der Erfüllung des in Art. 87a GG verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrages zu gewährleisten ist (BVerfGE 28, 36, 48; 28, 55, 63; 44, 197, 202; BVerwGE 63, 37, 39; 83, 60, 62 f.).

    Eine solche "Flucht in die Öffentlichkeit" ist Beamten und erst recht Soldaten grundsätzlich verwehrt (vgl. BDH NZWehrr 1964, 28 f; BVerfGE 28, 55, 64).

    Sie zielen nicht darauf ab, das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken; denn der Sinn beider Vorschriften ist es nicht, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten (BVerfGE 28, 36, 46 ff.; 28, 55, 62 ff.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04  

    Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung in einem Dienstordnungsverfahren

    Wie jeder andere Staatsbürger genießt der Beamte den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; er muss dabei aber die Grenzen beachten, die sich aus seinen Dienstpflichten ergeben (vgl. BVerfGE 28, 55 ).
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  • BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06  

    Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig

    Denn das Zitiergebot bezieht sich nur auf Gesetze, die darauf abzielen, ein Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken (BVerfGE 28, 55, 62; 64, 72, 79 f.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92  
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  • BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89  

    Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung

    a) Auch Äußerungen, die in die Form eines Leserbriefes gekleidet sind, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfGE 28, 55 [64]).

    Der Beschwerdeführer leistete damit einen Beitrag zu einem die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Thema (vgl. BVerfGE 28, 55 [64]).

  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05  

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

    33 Daran ändert nichts, dass der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, die Vorschrift des § 10 Abs. 6 SG, gegen deren Verfassungsmäßigkeit angesichts der Einschränkbarkeit des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Soldaten nach Art. 17a GG und § 6 Satz 2 SG keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 2 BvR 746/68 BVerfGE 28, 55 = NZWehrr 1970, 177), finde nur in Fällen Anwendung, in denen es um einen "Kampf der Meinungen", um "eine geistige Auseinandersetzung" gehe, "die immer ein Argumentieren, einen Austausch von Gedanken" voraussetze (vgl. u.a. Urteil vom 20. Mai 1981 BVerwG 2 WD 9.80 BVerwGE 73, 187 ; ebenso Scherer/Alff, SG, 7. Aufl. 2003 § 10 Rn. 63).

    Sie soll verhindern helfen, dass Vorgesetzte ihre dienstliche Autorität selbst untergraben (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1970 a.a.O.); sie verlangt die Zurückhaltung bei (allen) Äußerungen, "um das Vertrauen als Vorgesetzter zu erhalten".

  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77  

    GG Art. 5; SG § 10 Abs. 6, § 17 Abs. 1

    Weder bei § 10 VI noch bei § 17 I SoldG handelt es sich nach der Rechtsprechung des BVerfG um Gesetze, die darauf abzielen, i. S. des Art. 19 I 1 GG ein Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken; denn der Sinn beider Vorschriften ist es nicht, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten (vgl. BVerfGE 28, 36 [46ff.] = NJW 1970, 1268; BVerfGE 28; 55 [62ff.] = NJW 1970, 1267).

    Unter Beachtung dieser vom BVerfG aufgestellten Grundsätze ist die Truppendienstkammer in ihrem Vorlagebeschluß zu der zutreffenden Auffassung gekommen, daß die Vorschriften des § 10 VI und des § 17 I SoldG die politische Betätigung der Soldaten in der Öffentlichkeit nicht ausschließen können; denn der besondere Wertgehalt des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, der zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede, namentlich im öffentlichen Leben, führt, muß auf jeden Fall gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 28, 55 [63] = NJW 1970, 1267).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85  

    GG Art. 5 Abs. 1, Art. 8, Art. 17a Abs. 1, Art. 26 Abs. 1

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  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90  

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Das dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzende "allgemeine Gesetz" muß einerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden, während andererseits das Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte und damit an der Erfüllung des in Art. 87 a GG verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrages zu gewährleisten ist (BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 55 [63]; 44, 197 [202]).

    Sie zielen nicht darauf ab, das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken; denn ihr Sinn ist es nicht, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten (BVerfGE 28, 36 [46 ff.]; 28, 55 [62 ff.]).

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80  

    GG Art. 1 Abs. 1; SG §§ 6, 7. § 10 Abs. 1, 3, 6, § 12 S. 2, §

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93  

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht

  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11  

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76  

    Solidaritätsadresse

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 4 S 965/03  

    Ruth Leuze erzielt weiteren Teilerfolg im Streit mit dem Innenministerium

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95  

    Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem

  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07  

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71  

    GG Art. 5 Abs. 1, Art. 87a Abs. 1; SG §§ 15, 16,

  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 141.72  
  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 132.72  
  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 149.72  
  • BVerwG, 30.08.1972 - I WB 147.72  
  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 157.72  
  • BVerwG, 31.08.1972 - I WB 175.72  
  • BVerwG, 05.12.1972 - I WB 191.72  
  • BVerwG, 05.12.1972 - I WB 187.72  
  • BVerwG, 06.12.1972 - I WB 198.72  
  • BVerwG, 10.01.1973 - I WB 146.72  
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