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   BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70   

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https://dejure.org/1970,377
BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70 (https://dejure.org/1970,377)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1970 - 1 BvR 622/70 (https://dejure.org/1970,377)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1970 - 1 BvR 622/70 (https://dejure.org/1970,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; EStG § 35; KStG § 20
    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 179
  • BVerfGE 29, 182
  • NJW 1970, 2207
  • DVBl 1970, 898
  • DB 1970, 2056
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
    Bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des § 32 BVerfGG muß wegen der weitgehenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, ein strenger Maßstab angelegt werden; das gilt besonders, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 20, 363 f.; 24, 27 [31]).

    Auch für eine Aussetzung des Vollzugs gegenüber dem Antragsteller sind zwingende Gründe hierfür nicht vorgebracht (vgl. BVerfGE 20, 363 [365]).

  • BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68

    Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
    Bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des § 32 BVerfGG muß wegen der weitgehenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, ein strenger Maßstab angelegt werden; das gilt besonders, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 20, 363 f.; 24, 27 [31]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (vgl. BVerfGE 24, 27 [31) mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme selbst nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (vgl. BVerfGE 18, 151 [153]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
    Es ist auch nicht offensichtlich, daß das Konjunkturprogramm wegen der Dynamik, Komplexität und mangelnden Vorhersehbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung im Ansatz verfehlt und damit eine völlig unzweckmäßige Maßnahme gewesen wäre (vgl. BVerfGE 26, 259 [264]).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 29, 179 ; 88, 173 ).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 29, 179 ; 88, 173 ).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestellung

    b) Darüber hinaus hat die Beschwerdeführerin entgegen ihrer aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Obliegenheit auch die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 20, 363 ; 29, 179 ; 34, 211 ; 132, 287 ), soweit es um Nachteile aus einer Veröffentlichung des Prüfungsberichts geht.
  • BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03

    Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung

    Insbesondere ist dabei auf Seiten der Beschwerdeführerin zu prüfen, ob ihr ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde, wenn sich die angefochtenen Entscheidungen als verfassungswidrig erweisen sollten (vgl. BVerfGE 25, 367 ; 29, 179 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    DM stillegen soll, nicht prinzipiell die Eignung zur Dämpfung der Gesamtnachfrage abgesprochen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Oktober 1970 - 1 BvR 622/70 - [= BVerfGE 29, 179]).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Die Begründetheit des Aussetzungsantrags ist nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen, wie sie das BVerfG für die einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG entwickelt hat (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 34; 6, 1; 7, 175; 29, 179).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen

    Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1824/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der

    Soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf gerichtet ist, bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der Bundesrepublik Deutschland für unanwendbar zu erklären, haben die Antragsteller entgegen ihrer aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Obliegenheit nicht hinreichend substantiiert dargelegt, weshalb die begehrte Entscheidung dringlich ist (vgl. BVerfGE 20, 363 ; 29, 179 ; 34, 211 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Im weiteren geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung allerdings davon aus, daß wirtschaftliche Nachteile, die dem Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, regelmäßig zuzumuten sind, solange nicht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht oder nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zu erwarten sind (BVerfGE 3, 34 >38<; 7, 175 >179<; 14, 153 >153 f.<; 20, 363 >363 f.<; 29, 179 >181<; 35, 363 >365<; 39, 205 >209<).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

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