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   BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70   

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https://dejure.org/1970,1009
BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70 (https://dejure.org/1970,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 2 BvR 210/70 (https://dejure.org/1970,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 2 BvR 210/70 (https://dejure.org/1970,1009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 345
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    In einem solchen Fall liegt der Gehörsverstoß in der Verwertung von Entscheidungsgrundlagen, zu denen die betroffene Partei nicht Stellung nehmen konnte (vgl. BVerfGE 29, 345, 347 f.).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 3135/07

    Schwere Verletzung der Gewährleistung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) im

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; - 29, 345 [347 f.]; - 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 461/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 durch Versagung des rechtlichen Gehörs in einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

    Das Recht auf Gehör gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 10, 177 ; 19, 32 ; 29, 345 ; 46, 72 ; 50, 280 ).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347 f.]; 46, 72 [73]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347f.]; 46, 72 [73]; 50, 280 [284]).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen - auch beim Freibeweis in einem Beschlussverfahren - nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde gelegt werden, zu denen sich die Parteien äußern konnten (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 7, 275, 278; 9, 303, 304 f.; 13, 132, 145; 16, 283, 285; 17, 194, 196; 18, 147, 150; 18, 399, 404; 20, 281, 282; 24, 56, 61; 25, 40, 43; 26, 37, 40; 28, 378, 384; 29, 345, 347; 55, 95, 98; 57, 250, 274; 63, 45, 59; 67, 96, 99).
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Hiergegen wird verstoßen, wenn ein Beteiligter nicht die Möglichkeit hatte, sich zu erklären, oder wenn das Gericht Tatsachen oder Rechtsauffassungen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BVerfG a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 08.12.1970 - 2 BvR 210/70, juris; BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - XII ZR 98/17, juris).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleistet, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1969 - 2 BvR 314/68 - BVerfGE 25, 40 m.w.N. und vom 8. Dezember 1970 - 2 BvR 210/70 - BVerfGE 29, 345 ).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18

    Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör;

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleistet, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1969 - 2 BvR 314/68 - BVerfGE 25, 40 m.w.N. und vom 8. Dezember 1970 - 2 BvR 210/70 - BVerfGE 29, 345 ).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 87.79

    Festsetzung des Tauglichkeitsgrades "vorübergehend nicht zivildienstfähig" auf

    Rechtliches Gehör hat zwar auch zum Inhalt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 6, 12 [14]; 29, 345 [347]).
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
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