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   BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 512/53   

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https://dejure.org/1953,345
BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 512/53 (https://dejure.org/1953,345)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1953 - 1 BvR 512/53 (https://dejure.org/1953,345)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1953 - 1 BvR 512/53 (https://dejure.org/1953,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung gegen die Zurückweisung eiens Wahlvorschlags bei einer Kommunaldwahl in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher die bisher gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht unter Hinweis auf Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, sondern wegen Nichterschöpfung des vorgeschalteten Wahlprüfungsverfahrens als unzulässig verworfen (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 [155]; 16, 128 [130]; 28, 214 [218 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in Wahlrechtsangelegenheiten anerkannte Satz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 329f; st.Rspr.; vgl zuletzt BVerfGE 74, 96 [101]), auch für Organklagen gilt (so anscheinend Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 4. Aufl., 1990, § 49 BWahlG, Rdnr. 4).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Das Bundesverfassungsgericht kann also nicht unmittelbar gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags angerufen werden (vgl. BVerfGE 3, 39 f.).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Der Eigenart des Wahlprüfungsverfahrens entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach für einen Teilbereich aus dem Gesamtkomplex des Wahlverfahrens, in dem es um die Zulassung von Wahlvorschlägen ging, den Satz vertreten, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten (vgl. BVerfGE 3, 39 ff.; 11, 329 f.; 14, 154 (155); 16, 128 (130)).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
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