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   BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67   

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https://dejure.org/1971,42
BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67 (https://dejure.org/1971,42)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1971 - 1 BvR 744/67 (https://dejure.org/1971,42)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 (https://dejure.org/1971,42)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Mitgliedschaftsrecht

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Kirchensteuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 415
  • NJW 1971, 931
  • DVBl 1971, 551
  • DB 1971, 753
  • DÖV 1971, 344
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1965 (BVerfGE 19, 206 [216 f.]) dargelegt hat, dürfen die Kirchen kraft des ihnen vom Staat verliehenen Hoheitsrechts Kirchensteuern nur von ihren Angehörigen erheben.

    Die Befugnis zur Erhebung von Kirchensteuern ist ein vom Staat abgeleitetes und in den weltlichen Bereich hineinwirkendes Hoheitsrecht (BVerfGE 18, 392 (396); 19, 206 [218]; 19, 248 [251 f.]).

    Deshalb und weil der Beschwerdeführer die evangelisch-lutherische Bekenntniszugehörigkeit mit seinem Willen behalten hatte, verletzt die mitgliedschaftliche Zuordnung des Beschwerdeführers zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins nach dem Wohnsitzwechsel auch nicht den staatskirchenrechtlichen Grundsatz, daß keine Landeskirche jemanden, der in ihr Gebiet eintritt, automatisch und ohne Rücksicht auf seinen Willen sich eingliedern kann (BVerfGE 19, 206 [217]).

    Zwar müssen die aufgrund von Art. 137 Abs. 6 WRV erlassenen landesrechtlichen Vorschriften mit den Grundentscheidungen der Verfassung in Einklang stehen (BVerfGE 19, 206 [220]).

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Durch sie wird die Kirche weder in den Staat organisch eingegliedert, noch einer besonderen staatlichen Kirchenhoheit unterworfen (BVerfGE 18, 385 [386 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Wenn staatliche Behörden und Gerichte angehalten werden, im Kirchensteuerrecht die innerkirchliche Ordnung zugrunde zu legen, soweit sie die entscheidungserheblichen Rechtsbegriffe und Rechtsverhältnisse aus dem kirchlichen Bereich prägt, so liegt darin keine verfassungswidrige Identifizierung des Staates mit der Kirche (vgl. BVerfGE 24, 236 [247 f.]).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Diese Verfassungsbestimmung gewährleistet mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und mit der ungestörten Religionsausübung einen von staatlicher Einflußnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sich eine Lebensform geben kann, die seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfGE 12, 1 [3]).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Die Befugnis zur Erhebung von Kirchensteuern ist ein vom Staat abgeleitetes und in den weltlichen Bereich hineinwirkendes Hoheitsrecht (BVerfGE 18, 392 (396); 19, 206 [218]; 19, 248 [251 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Insoweit handeln die Eltern kraft ihrer Elternverantwortung für das Kind, das ihrer Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln (vgl. BVerfGE 24, 119 [144]), und sein Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch nicht selbst ausüben kann.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 586/58

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Kirchensteuern

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67
    Die Befugnis zur Erhebung von Kirchensteuern ist ein vom Staat abgeleitetes und in den weltlichen Bereich hineinwirkendes Hoheitsrecht (BVerfGE 18, 392 (396); 19, 206 [218]; 19, 248 [251 f.]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ; 108, 282 ) und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auch dort, wo er mit ihnen zusammenarbeitet oder sie fördert, darf dies nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgemeinschaften führen (vgl. BVerfGE 30, 415 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ) und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ).
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