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   BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70   

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https://dejure.org/1971,578
BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70 (https://dejure.org/1971,578)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1971 - 2 BvR 767/70 (https://dejure.org/1971,578)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1971 - 2 BvR 767/70 (https://dejure.org/1971,578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhörung eines Verfahrensbeteiligten - Tatsachen und Beweismittel - Von Amts wegen geforderte Einführung - Truppendienstgericht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 195
  • MDR 1972, 122
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 396/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, einen Verfahrensbeteiligten zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in das gerichtliche Verfahren eingeführt hat und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfGE 10, 177 (182); 15, 214 (218)).

    Den Beschwerdeführer trifft keine Erkundigungspflicht (vgl. BVerfGE 15, 214 (218)).

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70
    Dies entspricht auch dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 15, 275 (282); 18, 203 (212); 21, 191 (194 f.); 28, 10 (15)).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, einen Verfahrensbeteiligten zu Tatsachen und Beweismitteln zu hören, die es von Amts wegen in das gerichtliche Verfahren eingeführt hat und bei seiner Entscheidung berücksichtigt (BVerfGE 10, 177 (182); 15, 214 (218)).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auch über die Ergebnisse von Beweisaufnahmen ist zu informieren (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 8, 184 ; 8, 208 ; 20, 280 ; 32, 195 ; 50, 280 ).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren

    Das gilt auch für gerichtskundige Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 15, 214 ; 32, 195 ; 64, 135 ).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Der Hinweis der Berufung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1971 (BVerfGE 32, 195), der sich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 2 WBO vom 23. Dezember 1956 befaßt, geht fehl.
  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

    Dabei dürfen von Amts wegen in das Verfahren eingeführte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn der Betroffene zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (BVerfGE 10, 177 [182]; 15, 214 [218]; 32, 195 [197]).
  • BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73

    Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule -

    Hieran muß bereits das Vorbringen der Beschwerde scheitern, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1971 - 2 BvF 1/70 - (BVerfGE 32, 199 [BVerfG 15.11.1971 - 2 BvF 1/70]) ab, das übrigens in der Beschwerdeschrift irrigerweise als Beschluß vom 4. November 1971 - 2 BvR 767/70 - (BVerfGE 32, 195) bezeichnet worden ist (Datum, Aktenzeichen und Fundstelle beziehen sich auf eine Entscheidung über die Gewährung rechtlichen Gehörs im truppendienstlichen Verfahren).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 2 BvR 19/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verwertung gerichtskundiger

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern; dies gilt auch für gerichtskundige, also dem Richter kraft seines Amtes, z.B. aus früheren Prozessen bekannt gewordene Tatsachen (vgl. BVerfGE 10, 177, 182 f.; BVerfGE 15, 214, 218; BVerfGE 32, 195, 197; BVerfGE 48, 206, 209).
  • BVerwG, 15.02.1979 - 1 B 534.78
    Das Gericht muß die von ihm amtlich ermittelten Tatsachen, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein können, in den Prozeß einführen und die Beteiligten dazu hören (BVerfGE 10, 177 [182]; 32, 195 [197]).
  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 W 25/79

    "Neuer" Beschwerdegrund im Sinn des § 568 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO);

  • BVerfG, 17.02.1992 - 2 BvR 1021/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung nicht bekannt

  • BVerwG, 17.04.1974 - VI B 44.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 WB 154.83

    Rechtsmittel

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