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   BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69   

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BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 (https://dejure.org/1972,71)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 (https://dejure.org/1972,71)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - 1 BvL 30/69 (https://dejure.org/1972,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10c; GG Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 260
  • NJW 1972, 524
  • DB 1972, 416
  • BStBl II 1972, 325
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.01.1965 - VI 82/64 U

    Gemeinschaftlicher Lohnsteuerjahresausgleich zweier Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Der BFH hat auf die Rechtsprechung des VI. Senats hingewiesen, der den doppelten Abzug des Sonderausgaben-Pauschbetrags bei Ehegatten sowohl beim gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich (BStBl 1965 III S. 176; 1958 III S. 77) als auch für den Fall der getrennten Veranlagung (BStBl 1967 III S. 114) für verfassungsmäßig gehalten habe.

    § 22 Abs. 2 Nr. 2 LStDV 1965 hat seine Rechtsgrundlage in §§ 39 Abs. 3 Nr. 3, 51 Abs. 1 Nr. 1b in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG 1965 (BFH, BStBl 1965 III S. 176).

    Aus der Verweisung auf § 10c und § 26 EStG 1965 in Verbindung mit § 26a Abs. 2 EStG 1965 ergibt sich jedoch, daß nur die Summe der Pauschbeträge der Ehegatten gemeint sein kann, die demnach -- wie nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 LStDV 1965 -- einheitlich festzustellen sind (BFH: HFR 1964 S. 166; BStBl 1965 III S. 176).

    Sinn und Zweck der Sonderausgaben geboten nicht, an die formelle Zahlungspflicht anzuknüpfen; im Hinblick auf die Gemeinsamkeit der Interessen und Zweckvorstellungen konnte der Gesetzgeber die Ehegatten wegen der Sonderausgaben als Einheit ansehen (BFH, BStBl 1965 III S. 176) und ihre Sonderausgaben zusammenrechnen.

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Allerdings widerspricht es dem Gebot des Ehe- und Familienschutzes nicht in jedem Fall, wenn der Gesetzgeber die normalerweise vorauszusetzende Lebens- und Interessengemeinschaft der Ehegatten und die sich daraus ergebende wirtschaftliche Situation berücksichtigt, wenn das der Natur des geregelten Lebensgebietes entspricht (BVerfGE 17, 210 [217] 2); 18, 97 [107] 3); 24, 104, [109]).

    Die Berücksichtigung dieser besonderen Lage muß gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entsprechen (BVerfGE 17, 210 [217] 2); 24, 107 [109]).

    Von ähnlichen Erwägungen gehen auch die Darlegungen des BVerfG in der Entscheidung vom 12. Februar 1964 -- 1 BvL 12/62 -- (BVerfGE 17, 210 [220]) 2) aus, wonach Ehegatten, die Bausparverträge abschließen, in der Regel für ein Bauvorhaben sparen.

  • BFH, 24.01.1958 - VI 9/56 S

    Behandlung von Sonderausgaben bei getrnnter Veranlagung im Verhältnis zur

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Außerdem können Sonderausgaben, die Ledige wegen der Höchstbetragsvorschriften nicht mehr ausnutzen können, auf den nicht ausgenutzten Höchstbetrag des Ehegatten übertragen werden (vgl. BFH: BStBl 1958 III S. 77; 1965 III S. 176).

    Es läßt sich auch häufig nicht feststellen, wer von den Ehegatten die Sonderausgaben im einzelnen tatsächlich aus seinem Einkommen geleistet hat (BFH, BStBl 1958 III S. 77), oder voraussehen, wem die Leistungen (z. B. aus Rentenversicherung) einmal zugute kommen (BFH, BStBl 1966 III S. 676).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Der Schutz der Familie durch den Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt zweierlei: einmal die Aufgabe, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern; zum anderen das Verbot für den Staat selbst, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76] 1); seitdem ständige Rechtsprechung).

    Nach ständiger finanzgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine dauernde Trennung im Sinne des Steuerrechts nur dann vor, wenn sich die Trennung auf das eheliche Leben, den Haushalt und die Wirtschaftsführung erstreckt und ein Ehegatte die Absicht hat, diese Trennung für längere Zeit aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [79]) 1).

  • BFH, 30.08.1966 - VI 287/65
    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Es läßt sich auch häufig nicht feststellen, wer von den Ehegatten die Sonderausgaben im einzelnen tatsächlich aus seinem Einkommen geleistet hat (BFH, BStBl 1958 III S. 77), oder voraussehen, wem die Leistungen (z. B. aus Rentenversicherung) einmal zugute kommen (BFH, BStBl 1966 III S. 676).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest "ehe-neutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58f.]; 12, 151 [165 ff.] 4); 15, 328 [333] 5); 18, 97 [106f.]) 3).
  • BFH, 13.10.1967 - VI B 43/67

    Aussetzung des Verfahrens - Ablehnung eines Antrags - Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Im Beschluß vom 13. Oktober 1967 (BStBl 1968 II S. 118) sei dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung mehr beigemessen worden.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    a) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest "ehe-neutral" auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [58f.]; 12, 151 [165 ff.] 4); 15, 328 [333] 5); 18, 97 [106f.]) 3).
  • BFH, 11.11.1966 - VI 352/65

    Berücksichtigung des Sonderausgabenhöchstbetrages für Versicherungsbeiträge bei

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Der BFH hat auf die Rechtsprechung des VI. Senats hingewiesen, der den doppelten Abzug des Sonderausgaben-Pauschbetrags bei Ehegatten sowohl beim gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich (BStBl 1965 III S. 176; 1958 III S. 77) als auch für den Fall der getrennten Veranlagung (BStBl 1967 III S. 114) für verfassungsmäßig gehalten habe.
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
    Die Verfassungswidrigkeit beruht dann auf dem Willen des Gesetzgebers (BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [322]; 30, 227 [240 f.]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

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