Rechtsprechung
| BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68 |
Außenwerbung
Art. 70, 72 GG, zur 'abschließenden' bundesrechtlichen Regelung, Abgrenzung der Anwendungsbereiche der StVO und der LBO
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Zulässigkeit des Erlasses von Vorschriften über Außenwerbung durch die Landesgesetzgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 12.09.1963 - 8 K 2495/62
- VG Düsseldorf, 12.09.1963 - 8 K 2865/62
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1964 - IV A 1233/63
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1964 - IV A 1238/63
- BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65
- BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 32, 319
- NJW 1972, 859
- DVBl 1972, 495
- DB 1972, 971
- BauR 1972, 156
Wird zitiert von ... (33)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 75, 302 ). - BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Vielmehr kann auch das absichtsvolle Unterlassen eine Sperrwirkung für die Länder erzeugen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ).Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ; 98, 265 ; 109, 190 ).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
Demnach sind landesrechtliche Regelungen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die bundesgesetzliche Regelung dieses Sachbereichs abschließenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 7, 342 ; 18, 407 ; 20, 238 ; 21, 106 ; 32, 319 ).
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
Auch in dem absichtsvollen Unterlassen einer Regelung kann ein Gebrauchmachen von einer Bundeszuständigkeit liegen, das dann insoweit Sperrwirkung für die Länder erzeugt (vgl. BVerfGE 32, 319 ).Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz - gemessen an höherrangigen Grundrechtsverbürgungen - wegen des Fehlens der Regelung für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ).
Letztere liegen dann vor, wenn dem Schweigen des Bundesgesetzes zu einem - nicht ausdrücklich geregelten - Aspekt die Bedeutung zukommt, daß hierzu keinerlei - also auch keine landesrechtliche - Regelung zugelassen sein soll (vgl. BVerfGE 32, 319 ; zuletzt Beschluß des Zweiten Senats vom 5. Juni 1998, 2 BvL 2/97, Umdruck S. 24).
- BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
b) Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen erfolgt nach den verschiedenen Aufgaben, die mit ihrer gesetzlichen Regelung zu bewältigen sind: Das Wegerecht dient der Bereitstellung des Weges für die in der Widmung festgelegte besondere Verkehrsfunktion; das Straßenverkehrsrecht regelt die (polizeilichen) Anforderungen an den Verkehr und die Verkehrsteilnehmer - sowie gegebenenfalls auch an Außenstehende (vgl. BVerfGE 32, 319 [326] = NJW 1972, 859), um Gefahren abzuwehren und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.Insoweit decken sich die übereinstimmenden Äußerungen im Parlamentarischen Rat, man wolle ein einheitliches Straßenverkehrsrecht für das gesamte Staatsgebiet ermöglichen, mit dem "Ausschließlichkeitsanspruch", wie ihn § 45 StVO für die noch im Jahre 1949 fortgeltende reichsrechtliche Regelung dieses Sachgebiets - ob rechtswirksam oder nicht (vgl. hierzu für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes BVerfGE 32, 319 [329] = NJW 1972, 859) - erhoben hatte.
- BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
Dauerhaft ungenutzte Anlagen sind rückzubauen!
Von einer erschöpfenden und abschließenden Regelung ist auch dann auszugehen, wenn der Sache nach ergänzende Regelungen zwar möglich, nach dem erkennbaren Regelungswillen aber ausgeschlossen sein sollen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 - BVerfGE 32, 319 ). - BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Die Werbung an und auf den Straßen gehörte nach damaliger Vorstellung nicht zum Straßenverkehrsrecht, sondern unterlag entweder speziellen oder den allgemeinen polizeirechtlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 32, 319).Dieses erweiterte Verständnis des Begriffs Straßenverkehr liegt - wie der Senat in BVerfGE 32, 319 entschieden hat - auch der Kompetenzzuweisung in Art. 74 Nr. 22 GG zugrunde.
Der Senat hat dies in dem bereits genannten Beschluß vom 9. Februar 1972 (BVerfGE 32, 319) für die auf den Verkehr einwirkende ortsfeste Reklame bejaht und hierbei darauf hingewiesen, daß die Regelungskompetenz zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr notwendigerweise umfassend sein müsse.
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Diese Sperrwirkung für die Landesgesetzgebung tritt vor allem dann ein, wenn der Bund den Sachbereich bereits erschöpfend geregelt hat (vgl. BVerfGE 20, 238 [248]; 32, 319 [327]), sofern nicht das Bundesrecht einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung enthält (BVerfGE 20, 238 [251]; 33, 224 [229]); eine derartige Sperrwirkung entfaltet auch Recht, das gemäß Art. 125 GG Bundesrecht geworden ist (BVerfGE 29, 11 [17]). - BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen …
Es dient als "sachlich begrenztes Ordnungsrecht" ( BVerfGE 40, 371, 380; 67, 299, 322; BGHSt 37, 366, 369) der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BVerfGE 32, 319, 326; 40, 371, 379 f.; BGHSt 37, 366, 369; siehe auch Manssen DÖV 2001, 151 ff. ).Der Bund hat von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Straßenverkehrsrecht insbesondere im Straßenverkehrsgesetz und zu dessen Ausfüllung u.a. in der Straßenverkehrsordnung weitgehend abschließend Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 32, 319, 326 ff.; 67, 299, 320 f.; BGHSt 37, 366, 370).
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
Vielmehr kann auch das absichtsvolle Unterlassen eine Sperrwirkung für die Länder erzeugen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 - BVerfGE 32, 319 ;… Urteil vom 27. Oktober 1998 a.a.O. S. 300).Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz für unzureichend hält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1972 a.a.O. S. 327; Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193 ; Beschluss vom 13. Februar 1974 - 2 BvL 11/73 - BVerfGE 36, 314 ; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvL 8/89 - BVerfGE 85, 134 ;… Urteil vom 27. Oktober 1998 a.a.O. S. 300;… Urteil vom 10. Februar 2004 a.a.O. S. 230).
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 1108/97
StGB § 218 a Abs. 1, § 218 a Abs. 2, § 218 a Abs. 3, § …
- BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00
Zulässigkeit des Kündigungsschutzes für ehrenamtliche Richter im Hinblick auf die …
- BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 355/00
Gleichbehandlung beim vereinfachten Unterhaltfestsetzungsverfahren
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
GG Art. 8 Abs. 2; StVO § 29 Abs. 2; VersammlG § 1, § 14, …
- BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
Öffentliches Wegeeigentum
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater …
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 37.01
Anrechnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Blindenhilfe) auf …
- VerfGH Bayern, 03.02.2009 - 111-IX-08
Volksbegehren Bayerisches Mindestlohngesetz
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89
Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die …
- BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88
GG Art. 100 Abs. 1 S. 2; VwGO § 47 Abs. 5
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür
- BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2349/08
Subjektives Recht eines an einem Bürgerentscheid Teilnahmeberechtigten auf …
- BGH, 01.06.1978 - III ZR 170/76
Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94
Keine erhöhte Besteuerung sog. Gewaltspielgeräte; Gewaltspielgerät; …
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95
Prohibitive Besteuerung von Gewaltspielgeräten; Besteuerung (Spielgeräte); …
- OLG Hamm, 21.01.1999 - 3 Ss OWi 1522/98
unerlaubte Sondernutzung, öffentliche Verkehrsfläche, Fahrzeug mit Werbung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 1 N 68.11
Reine Werbefahrten sind Sondernutzung
- BVerwG, 17.11.1972 - IV C 46.70
- OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75
- BVerwG, 12.03.1981 - 1 B 1335.79
- VG Berlin, 17.06.2011 - 1 K 48.10
Zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Werbung bei Reklame an umherfahrenden …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.02.1990 - 12 OVG C 1/88
Pflicht zum Anleinen von Hunden auf Baltrum; Anleinpflicht; Gefahrenabwehr; …
Für Blogger: