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   BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71   

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BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 (https://dejure.org/1972,17)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 (https://dejure.org/1972,17)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1972 - 2 BvL 36/71 (https://dejure.org/1972,17)
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Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

Art. 103 Abs. 2 GG, Bestimmtheitsgrundsatz

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßiglkeit des Art. 16 Abs.1 BayGAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 346
  • NJW 1972, 1856 (Ls.)
  • NJW 1972, 860
  • MDR 1972, 584
  • DÖV 1972, 715
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Der Landesgesetzgeber ist jedoch mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (BVerfGE 10, 354 [371]; 11, 299 [305]; 12, 139 [143]; 12, 319 [324]; 17, 319 [331]).

    Eine unmittelbare Anwendung dieser Verfassungsnorm kommt nicht in Betracht, weil sie sich nur auf die Bundes-, nicht aber auf die Landesgesetzgebung bezieht (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266]; 26, 228 [237]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive durch deren Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze sich nicht auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anwenden lassen (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266 f.]; 21, 54 [62 f.]).

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    a) Aus dem Gebot, daß die Strafbarkeit einer Tat vor deren Begehung "gesetzlich bestimmt" sein muß, folgt, daß eine strafgerichtliche Verurteilung nur auf Grund eines gültigen Strafgesetzes ergehen kann (vgl. BVerfGE 14, 174 [185]; 25, 269 [285]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits klargestellt, daß auch Rechtsverordnungen Strafbestimmungen enthalten können, wenn sie im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (BVerfGE 14, 174 [185]; 14, 245 [251]; 14, 254 [257]; 22, 21 [25]).

    Dabei kann der Gesetzgeber den Inhabern der Satzungsgewalt - sofern, wie hier, nicht unter den Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG fallende Freiheitsbeschränkungen in Frage stehen (vgl. dazu BVerfGE 14, 174 [186 f.]) - auch ein gewisses Ermessen hinsichtlich des Strafrahmens der einzelnen von der Ermächtigung umfaßten Tatbestände einräumen, um ihnen die Möglichkeit offenzuhalten, die Bewertung des Unrechtsgehalts der von ihnen pönalisierten Satzungsverstöße der verschiedenartigen wirtschaftlichen und sozialen Struktur der jeweiligen Gebietskörperschaft anzupassen.

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes könne grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern oder im Bund abweiche (vgl. BVerfGE 17, 319 [331]; 27, 175 [179]).

    Der Landesgesetzgeber ist jedoch mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (BVerfGE 10, 354 [371]; 11, 299 [305]; 12, 139 [143]; 12, 319 [324]; 17, 319 [331]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Grunde in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden kann, weil es von verwandten Regelungen anderer Länder oder des Bundes abweicht (vgl. BVerfGE 17, 319 [331]; 27, 175 [179]).

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    c) Unter Hinweis auf BVerfGE 21, 54 [62] vertritt die Bayerische Staatsregierung die Auffassung, auch Art. 103 Abs. 2 GG sei nicht verletzt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive durch deren Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze sich nicht auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anwenden lassen (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266 f.]; 21, 54 [62 f.]).

    Dieser Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von dem; der dem Verfassunggeber Anlaß zur Einführung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben hat (BVerfGE 21, 54 [62 f.]).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Eine unmittelbare Anwendung dieser Verfassungsnorm kommt nicht in Betracht, weil sie sich nur auf die Bundes-, nicht aber auf die Landesgesetzgebung bezieht (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266]; 26, 228 [237]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive durch deren Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen geltenden Grundsätze sich nicht auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anwenden lassen (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [266 f.]; 21, 54 [62 f.]).

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Der Richter muß sich deshalb vor dem Erlaß eines Strafbefehls ebenso wie vor dem Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses über die Gültigkeit der in Betracht kommenden Strafnormen schlüssig werden (vgl. hinsichtlich des Eröffnungsbeschlusses BVerfGE 4, 352 [355]; 22, 39 [41]) und kann, wenn er eine entscheidungserhebliche Strafnorm für verfassungswidrig hält, schon vor Erlaß des Strafbefehls nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.

    b) Andere Anhaltspunkte dafür, daß sich für Art. 16 Abs. 1 GAG ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden ließe, daß diese Bestimmung also willkürlich wäre (vgl. BVerfGE 4, 352 [355 f.]; 27, 142 [149]), sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes könne grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil das Landesgesetz von verwandten Regelungen in anderen Bundesländern oder im Bund abweiche (vgl. BVerfGE 17, 319 [331]; 27, 175 [179]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Grunde in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden kann, weil es von verwandten Regelungen anderer Länder oder des Bundes abweicht (vgl. BVerfGE 17, 319 [331]; 27, 175 [179]).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Insbesondere sei eine Verfolgungsverjährung nicht eingetreten; denn Art. 16 Abs. 2 GAG werde, soweit nicht bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1967 (BVerfGE 22, 49) eine Rechtsänderung erfolgt sei, einer verfassungskonformen Auslegung für zugänglich erachtet.

    Sie beeinträchtigten seine Rechtsposition erheblich; eine Strafe habe eine viel stärkere Wirkung als eine Buße (vgl. BVerfGE 22, 49 [79]).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits klargestellt, daß auch Rechtsverordnungen Strafbestimmungen enthalten können, wenn sie im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (BVerfGE 14, 174 [185]; 14, 245 [251]; 14, 254 [257]; 22, 21 [25]).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
    Ohne sie wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfGE 11, 234 [237]; 28, 175 [183]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

  • BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60

    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsverordnung zum

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvR 174/62

    Verfassungswidrigkeit des § 49 StVO

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67

    Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvL 24/68

    Unzulässige Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvL 9/64

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvL 22/65

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 2 S. 2 KVStG 1959

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Sinn der Verfassungsnorm ist es, dem Bürger die Grenzen des straffreien Raumes klar vor Augen zu stellen, damit er sein Verhalten daran orientieren kann (vgl. BVerfGE 32, 346 ).
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Sinn der Verfassungsnorm ist es, dem Bürger die Grenzen des straffreien Raumes klar vor Augen zu stellen, damit er sein Verhalten daran orientieren kann (vgl. BVerfGE 32, 346 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Eine föderale Brechung, wie sie für den Vollzug von Bundesrecht im unitarischen Bundesstaat des Grundgesetzes (vgl. Hesse, Der unitarische Bundesstaat, 1962, S. 14 ff., 31 ff.) allgemein anerkannt ist (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 12, 139 ; 16, 6 ; 17, 319 ; 27, 175 ; 30, 90 ; 32, 346 ; 33, 224 ; 42, 20 ; 51, 43 ; 76, 1 ; 93, 319 ; 106, 225 ; 134, 1 ; 138, 261 ; 147, 253 ; Boysen, in: v. Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 71, 73; Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 27; Wolff, in: Hömig/ders., Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 12. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 9; Wollenschläger, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 71; Cremer, VVDStRL 78 , S. 117 ), ist der Europäischen Union erst recht wesensgemäß (vgl. Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 EUV; EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, Digibet u.a./Westdeutsche Lotterie, C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 24, 32 f.).
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