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   BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70   

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https://dejure.org/1972,336
BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70 (https://dejure.org/1972,336)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1972 - 1 BvR 674/70 (https://dejure.org/1972,336)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1972 - 1 BvR 674/70 (https://dejure.org/1972,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 45 Abs.- 5 S. 1 AVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 365
  • NJW 1972, 899
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70
    Dies ist ebenso zulässig wie die Bezugnahme auf eine beigefügte Revisionsbegründungsschrift, in der die Grundrechtsverletzung hinreichend substantiiert ist (vgl. BVerfGE 28, 104 (111)).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70
    Eine Verfassungsbeschwerde kann auch durch Telegramm eingelegt werden (BVerfGE 4, 7 (12)).
  • BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde dann unzulässig ist, wenn sie nur durch Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde eines anderen Beschwerdeführers begründet wird (BVerfGE 8, 141 (143)).
  • BSG, 23.01.1969 - 12 RJ 112/67

    Rentenanspruch im Todeszeitpunkt - Rentenantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70
    Eine verfassungskonforme Auslegung des § 45 Abs. 5 Satz 1 AVG , die einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vermeide, ist nicht möglich, da nach dem eindeutigen Willen des Gesetzes im Sterbevierteljahr die letzte gezahlte oder zumindest beantragte (vgl. BSGE 29, 116) Rente (weiter-)gewährt werden soll.
  • LSG Hessen, 21.12.2012 - L 4 SO 340/12

    Witwenrente als anrechnungsfreie zweckbestimmte Leistung im Sterbevierteljahr;

    Sie soll nach der Intention des Gesetzgebers dem Hinterbliebenen die Aufwendungen, die mit der letzten Krankheit und dem Todesfall verbunden sind, abnehmen und ihm die Umstellung auf die neuen Lebensumstände finanziell erleichtern (BVerfG, Entscheidung vom 8. März 1972 - 1 BvR 674/70).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Sie sollten die Umstellung des hinterbliebenen Ehegatten auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO).

    Lediglich soweit die erhöhten Bezüge außerdem dazu dienten, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen.zu einem Teil abzunehmen (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO), komme der Leistung teilweise Schadensausgleichsfunktion zu.

    Darüber hinaus dienten die erhöhten Bezüge des Sterbevierteljahres auch dazu, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen teilweise abzunehmen (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO).

    Er bezweckt, wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) formuliert, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen zu einem Teil abzunehmen und ihm die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse zu erleichtern (BVerfGE 32, 365, 369; vgl auch BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO; Koch/Hartmann ua, Komm zur Rentenversicherung, Stand April 1989, Bd IV a, § 45 AVG, Anm E 1; Zweng/Scheerer ua, Handbuch der Rentenversicherung, Stand April 1989, Bd 2, § 1268 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm II 4).

  • LSG Bayern, 29.11.2017 - L 11 AS 322/17

    Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Sinn und Zweck der (höheren) Leistung ist dabei, dass Hinterbliebene in die Lage versetzt werden, die Kosten der letzten Krankheit sowie die Kosten der Bestattung des Verstorbenen zu begleichen und im Wesentlichen auch die Unterstützung bei der Umstellung von den bisherigen auf die neuen Lebensverhältnisse, zB den Umzug von der bisherigen Wohnung in eine kleinere und billigere Wohnung zu erleichtern (so bereits BSG, Urteil vom 20.12.1963 - 12 RJ 534/61 - SozR Nr. 4 zu § 1268; dahingehend auch: BVerfG, Beschluss vom 08.03.1972 - 1 BvR 674/70 - BVerfGE 32, 365; BSG, Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 12; Urteil vom 11.01.1990 - 7 RAr 128/88 - BSGE 66, 134; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.01.2016 - L 7 R 173/15; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2004 - 16 A 1160/02; Greiser/Eicher in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Auflag 2014, § 74 Rn 76).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Reichsarbeitsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist seit langem anerkannt, daß Rechtsmittel telegraphisch eingelegt werden können (vgl. etwa RGZ 139, 45 [47 f.]; 151, 82 [86]; RAGE 3, 252 ff.; BSGE 1, 243 [245]; BVerwGE 3, 56 [57]; BFHE 92, 438 [438 f.]; BAG, NJW 1971, 2190 ; BGHZ 79, 314 [316, 318]); auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach telegraphisch erhobene Verfassungsbeschwerden als zulässig angesehen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 [12]; 32, 365 [368]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Es genügt auch dem Formerfordernis des § 92 BVerfGG , wenn in der Verfassungsbeschwerdeschrift auf Ausführungen in der als Anlage beigefügten Revisionsbegründungsschrift Bezug genommen wird und dort die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs hinreichend substantiiert ist (BVerfGE 32, 365 [368 f.]).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Grundsätzlich müssen alle relevanten Unterlagen im Verfahren selbst vorgelegt werden; eine Bezugnahme auf andere Verfassungsbeschwerden wahrt die Mindestformerfordernisse nicht (vgl. BVerfGE 8, 141 ; 32, 365 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 16 A 1160/02

    Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Unerheblichkeit der

    BVerfG, Beschluss vom 8.3.1972 - 1 BvR 674/70 -, BVerfGE 32, 365 (369) = NJW 1972, 899; BSG, Urteil vom 11.1.1990 - 7 RAr 128/88 -, BSGE 66, 134.
  • BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz

  • SG Würzburg, 18.12.2014 - S 3 R 405/14

    Rentenversicherung

  • SG Darmstadt, 23.01.2020 - S 19 AS 190/19

    SGB II

  • VG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 12 E 5217/01

    Klageerhebung mittels Computer-Fax; Schriftform; keine rückwirkende Heilung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2022 - L 3 R 819/21

    Rechtmäßigkeit des Erstattungsanspruchs des SGB-II -Leistungsträgers auf die

  • LSG Niedersachsen, 25.04.2001 - L 3/5 KA 64/00

    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur Diagnostik und

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75

    Notwendige Verteidigung auch bei einem in Strafhaft befindlichen Beschuldigten

  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

  • SG Schleswig, 21.08.2015 - S 21 R 237/13
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