Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,457
BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71 (https://dejure.org/1972,457)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1972 - 2 BvL 35/71 (https://dejure.org/1972,457)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1972 - 2 BvL 35/71 (https://dejure.org/1972,457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 387
  • MDR 1972, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 [265]; - 32, 387 [389]; - 37, 217 [262]).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 [389]; 97, 35 [48]; 98, 365 [402]).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Dieser Regelung ist der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, grundsätzlich keine Auswirkung auf abgewickelte Rechtsbeziehungen haben soll (BVerfG MDR 1972, 483; Lechner/Zuck BVerfGG 6. Aufl. § 79 Rn. 3).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Der Rechtsgedanke des § 79 Abs. 2 BVerfGG ist auf privatrechtliche Regelungen sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; zum allgemeinen Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 BVerfGG vgl. auch BVerfGE 37, 217 ).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 32, 387 dargelegt, § 79 Abs. 2 BVerfGG sei der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, daß eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Vorschrift für nichtig erklärt werde, grundsätzlich keine Auswirkung auf abgewickelte Rechtsbeziehungen haben solle.
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 977/17

    Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheids; Änderung der Rechtslage

    Das BVerfG entnimmt der Norm vielmehr den allgemeinen Grundsatz vom Vorrang der Erhaltung des Rechtsfriedens, auch wenn er zur Beibehaltung der Wirkungen fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt führt (BVerfGE 32, 387; BVerfGE 37, 217).
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

    Seine sinngemäße Anwendung auch auf Privatrechtsverhältnisse ist insbesondere für abgewickelte Rechtsbeziehungen bejaht worden (vgl. BVerfGE 32, 387 ; 97, 35 ; 98, 365 ).
  • LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei

    Zu berücksichtigen ist lediglich, daß im Hinblick auf die in § 79 BVerfGG getroffene Regelung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung auf bereits vollständig abgewickelte bürgerlich-rechtliche Vertragsbeziehungen der benachteiligten Gruppe nicht mehr einzuwirken vermag (vgl. BVerfGE 32, 387, 390), so daß - allerdings auch im Hinblick auf den denkbaren Gesichtspunkt der Verwirkung von Klagebefugnissen - in der Vergangenheit liegende, nicht angefochtene Kündigungen von Arbeitern nicht nachträglich in Zweifel gezogen werden können (vgl. auch die Übergangsvorschrift in Art. 221 EGBGB durch Art. 3 des ArbGG - Änderungsgesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl. I 1206 und hierzu Deutscher Bundestag Drucksachen 11/5465 sowie 11/7096)).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 14. März 1972 [BVerfGE 32, 387, 390 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvL 35/71]]) widerspräche es "dem Sinn dieser Regelung, wenn eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung auf bereits vollständig abgewickelte bürgerlich-rechtliche Vertragsbeziehungen einwirkte und etwa über den Gedanken des Wegfalls oder des Fehlens der Geschäftsgrundlage zu einem neuen Anspruch führte".
  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 3943/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheides

  • VG Cottbus, 10.09.2018 - 6 K 977/17

    Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

  • VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer

  • BFH, 07.12.1990 - III R 2/88

    Keine Verzinsung des Investitionshilfeabgabe-Rückerstattungsanspruchs, wenn

  • VG Cottbus, 20.05.2019 - 6 K 890/17

    Anspruch auf Rücknahme eines Beitragsbescheides

  • VG Cottbus, 02.07.2019 - 6 K 1358/17

    Klage auf Rücknahme eines bestandskräftigen

  • VG Hannover, 20.01.2016 - 10 A 11114/14

    Anfechtung; Aufenthaltserlaubnis; Behördenanfechtung; behördliche Anfechtung;

  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 26/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 25.72

    Rechtsmittel

  • VG Arnsberg, 18.08.2006 - 13 K 2828/05

    Streit über Beiträge zum Zusatzversorgungswerk; Berufung auf einen öffentlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht