Rechtsprechung
| BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72; 1 BvR 203/72 |
Volltextveröffentlichungen
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Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen Vertrags von 1970
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 33, 195
- DÖV 1972, 567
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Eine Verschärfung der Anforderungen ergibt sich, wenn - wie hier - eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 33, 195 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ).Die ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in dem ihr durch die Verfassung zugewiesenen Kompetenzbereich hat auch im gesamtstaatlichen Interesse an der außen- und sicherheitspolitischen Verlässlichkeit Deutschlands bei der Abwägung ein besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 33, 195 ; 83, 162 ).
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Eine Verschär fung der Anforderungen ergibt sich zusätzlich, wenn eine Regelung mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 195 [197]). - BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
Tornadoeinsatz Afghanistan
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 195 [197]) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen. - BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81
Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen
Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des …
Auch wenn zu seinen Gunsten davon auszugehen wäre, daß das Inkrafttreten des Vertrages die von ihm beanspruchte vermögensrechtliche Position unmittelbar verschlechterte, könnte nicht außer Betracht bleiben, daß einerseits die Rechte, die er durch den Vertrag beeinträchtigt sieht, schon bisher faktisch nicht ausgeübt werden konnten und daß andererseits die Möglichkeit eines irgendwie gearteten Ausgleichs durch die Ratifizierung des Vertrages jedenfalls nicht ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 33, 195 (198)). - BVerfG, 31.05.1972 - 1 BvR 249/72
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Polnischen …
Wie bereits im Beschluß vom 22. Mai 1972 - 1 BvQ 2/72 und 1 BvR 203/72 - dargetan ist, ergibt diese Abwägung folgendes: Die allgemeine politische Bedeutung der Ostverträge steht außer Zweifel.
