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   BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70   

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BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 (https://dejure.org/1972,165)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 (https://dejure.org/1972,165)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1972 - 1 BvL 34/70 (https://dejure.org/1972,165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 240
  • NJW 1972, 1891
  • MDR 1972, 1016
  • DB 1972, 1721
  • DÖV 1973, 63
  • Rpfleger 1972, 359
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
    Die Gesamtregelung stellt sich also als eine Indienstnahme Privater zu öffentlichen Aufgaben dar, so daß bei der verfassungsrechtlichen Prüfung auch der Entschädigungsregelung für Sachverständige vor allem Art. 12 Abs. 1 GG heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 30, 292 [312]).

    Dieser Grundsatz verlangt hier - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Mineralölbevorratung (BVerfGE 30, 292 [316 ff.] mit Nachweisen) dargelegt hat - im einzelnen, daß der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, daß das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und daß die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist.

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
    Wenn § 3 ZuSEntschG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, will das Gericht bei der Berechnung der Entschädigung einen Stundensatz von 22, 50 DM zugrunde legen; andernfalls will es, sobald es dazu durch den Gesetzgeber in die Lage gesetzt wird (vgl. BVerfGE 23, 135 [142] mit weiteren Nachweisen), eine höhere Entschädigung festsetzen.
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Schonung der öffentlichen Kassen im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls darstellt, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 33, 240, 246; 101, 331, 349).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auch diese Zielsetzung, die vor allem die Schonung der öffentlichen Kassen bezweckt, ist als eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

    Schon hierin unterscheidet sich die Inpflichtnahme der Rechtsanwälte als Betreuer wesentlich von derjenigen der Pflichtverteidiger (vgl. BVerfGE 39, 238) oder der gerichtlichen Sachverständigen (vgl. BVerfGE 33, 240; 85, 329).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Vergütungsregelungen in diesem Sinne stellen auch die gesetzlich bestimmten Sätze zur Vergütung gerichtlich in Anspruch genommener Sachverständiger dar (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Staat bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, wie etwa für Sachverständigentätigkeit, eine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorzusehen hätte (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).

    Insbesondere muss sich der Gesetzgeber nicht an den Einkünften von Spitzenverdienern orientieren (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehindert, bei der Festsetzung der Vergütung von Sachverständigen zu verallgemeinern (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Eine vom Gesetzgeber eingeführte Limitierung der Entschädigung dient der Überschaubarkeit des Kostenrisikos und damit der Rechtssicherheit; auch eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss 27.06.1972, Az.: 1 BvL 34/70).
  • BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95

    "Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der

    Sie berücksichtigen nicht den Gestaltungsraum des Gesetzgebers, der nicht gehalten ist, von einer finanziellen Belastung einer bestimmten Gruppe immer schon dann abzusehen, wenn die Belastung in der einen oder anderen Weise auf dem Weg über den öffentlichen Haushalt auch der Allgemeinheit auferlegt werden kann (vgl. dazu auch BVerfGE 33, 240, 246; 77, 84, 110 f.; vgl. weiter BVerfGE 30, 292, 319; 81, 156, 193 f.; 85, 226, 237).

    Die geschützte Rechtsposition der öffentlichen Energieversorgungsunternehmen an ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben ist durch §§ 2 und 3 StrEG nicht berührt, weil diese Vorschriften nur die Berufsausübung regeln und dabei den gewerblichen Gesamtgewinn - jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Zeitraum - nicht in maßgeblicher Weise beeinflußt haben (vgl. BVerfGE 22, 380, 386; 33, 240, 247; 68, 193, 222 f.; BGHZ 111, 349, 356; Scholz, Windenergie aktuell 1995 Nr. 7 S. 15, 24; Pohlmann aaO. S. 118 f.).

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Schonung der öffentlichen Kassen im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls darstellt, die Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 33, 240, 246; 101, 331, 349).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert, dass der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, dass das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und dass die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 - BVerfGE 33, 240 = juris Rn. 16; Beschl. v. 04.04.1990 - 1 BvR 750/87 - BVerfGE 82, 28 juris Rn. 44).
  • BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
    W. F.: BVerfGE 30, 292; DÖV 1971, 1516; DVBl. 1971, 691; JuS 1971, 650; NJW 1971, 1255.}} ; 33, 240 [244] {{Fussnote|13|BVerfG, 27.06.1972, 1 BvL 34/70.

    W. F.: BVerfGE 33, 240; DÖV 1973, 63; JuS 1973, 110; MDR 1972, 1016; NJW 1972, 1891.}} , Rechnung zu tragen.

    Ob bei der in Anwendung des Landesrechts getroffenen ablehnenden Ermessensentscheidung des Beklagten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Belange der Kläger und ihres schulpflichtigen Kindes in ausreichendem Umfange berücksichtigt worden sind, entzieht sich einer grundsätzlichen Verallgemeinerung, sondern läßt sich nur nach den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalles beantworten und kann daher eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher, d. h. über den konkreten Einzelfall hinausgehender allgemeiner Bedeutung nicht rechtfertigen (vgl. Beschluß des Senats vom 26.11.1971 BVerwG VII B 32.70 {{Fussnote|14|BVerfG, 27.06.1972, 1 BvL 34/70.

    W. F.: BVerfGE 33, 240; DÖV 1973, 63; JuS 1973, 110; MDR 1972, 1016; NJW 1972, 1891.}} ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert, dass der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, dass das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und dass die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 - BVerfGE 33, 240 = juris Rn. 16; Beschl. v. 04.04.1990 - 1 BvR 750/87 - BVerfGE 82, 28 juris Rn. 44).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 666/00

    Höhe der Sachverständigenentschädigung gem § 3 Abs 2 S 1, § 3 Abs 3 S 1 Buchst b

    Ferner ist entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige für seine Tätigkeit eine der Höhe nach begrenzte Entschädigung erhält, soweit sie dem Entgelt nahe kommt, welches für ähnliche Leistungen außerhalb des Gerichts gewährt wird (vgl. BVerfGE 33, 240 ).

    aa) Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1972 (BVerfGE 33, 240) ausgeführt hat, haben Gründe des Gemeinwohls, nämlich Rechtssicherheit durch Begrenzung und Überschaubarkeit des Kostenrisikos zu gewährleisten und Auseinandersetzungen über die Höhe der üblichen Vergütung zu verhindern, es gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 861 ) vom Vergütungs- zum Entschädigungsprinzip übergegangen ist.

    Nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1972 (BVerfGE 33, 240) wurde zunächst durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen vom 22. November 1976 (BGBl I S. 3221) die Entschädigung pro Stunde auf 20 DM bis 50 DM erhöht.

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 15 RF 9/16

    Höhe der Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96

    Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02

    Stundensätze von Gutachtern; Begrenzung der Entschädigung der gerichtlich

  • BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1902/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft gegen die Zubilligung der

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 35/98
  • LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826

    Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals,

  • BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08

    Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme eines Gastwirts zur Einhaltung des

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01

    Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 K 3109/00

    Normenkontrollklage gegen Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer

  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01

    Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren

  • VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02

    ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER;

  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00

    Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 CB 5.82

    Schutz ausländischer Ehen und Familien im Falle der Ausweisung eines Ehegatten -

  • LSG Bayern, 14.07.2005 - L 15 B 14/02

    Anwendung des Zeugen und Sachverständigen Entschädigungsgesetz (ZSEG) für vor dem

  • LSG Bayern, 14.07.2005 - L 15 B 13/02

    Anwendung des Gesetztes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen

  • OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00

    Höhe des Stundensatzes für die Entschädigung von Sachverständigen

  • LAG Hamm, 06.04.2000 - 9 Ta 609/99

    Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen für ein

  • LSG Bayern, 11.11.1998 - L 12 SB 80/97

    Entschädigung eines Befundberichts

  • OLG Koblenz, 21.01.2000 - 3 U 335/98

    Bemessung des Stundensatzes für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens

  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2002 - L 12 SB 1245/03 KO-B
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