Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66, 2 BvL 28/69, 2 BvL 3/70, 2 BvL 11/70, 2 BvL 12/70   

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BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66, 2 BvL 28/69, 2 BvL 3/70, 2 BvL 11/70, 2 BvL 12/70 (https://dejure.org/1972,101)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.1972 - 2 BvL 6/66, 2 BvL 28/69, 2 BvL 3/70, 2 BvL 11/70, 2 BvL 12/70 (https://dejure.org/1972,101)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 1972 - 2 BvL 6/66, 2 BvL 28/69, 2 BvL 3/70, 2 BvL 11/70, 2 BvL 12/70 (https://dejure.org/1972,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 265
  • NJW 1972, 1851
  • ZMR 1972, 340
  • DVBl 1972, 887
  • DÖV 1972, 855
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66

    Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es ebenfalls für zulässig erklärt, daß eine Vorausleistung erst nach Erteilung der Baugenehmigung angefordert wird (BVerwGE 26, 247 (250); 29, 90 (92)).
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Bei Eckgrundstücken wird deshalb auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte allgemein anerkannt, daß sie auch von der zweiten Straße erschlossen werden (vgl. BVerwG im DVBl. 1966, 693 f.).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Eine echte Rückwirkung liegt nicht vor, weil § 51 Abs. 2 Satz 3 HambWG nicht nachträglich in bereits abgewickelte Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.)).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407 (424)) ausgeführt hat, umfaßt die Materie Bodenrecht auch das Bauplanungsrecht, weil die verbindlichen Bebauungspläne bestimmen, in welcher Weise der Eigentümer sein Grundstück nutzen, insbesondere, ob und in welcher Weise er es bebauen darf.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es ebenfalls für zulässig erklärt, daß eine Vorausleistung erst nach Erteilung der Baugenehmigung angefordert wird (BVerwGE 26, 247 (250); 29, 90 (92)).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Bei der Auslegung des § 44 Abs. 1 Satz 1 HambWG ist nicht vom subjektiven Willen des Gesetzgebers, sondern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 126 (130 ff.)) von dem objektiven Willen des Gesetzes auszugehen.
  • OVG Hamburg, 11.09.1969 - Bf II 70/67
    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Der Kläger des dem Vorlagebeschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens - Bf. II 70/67 (= 2 BvL 3/70) - ist Eigentümer eines an einer Straße in Hamburg-Rahlstedt gelegenen Grundstücks.
  • FG Schleswig-Holstein, 23.08.1967 - II 54/64
    Auszug aus BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat ein Verfahren ausgesetzt - Bf. II 54/64 - und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt (2 BvL 6/66), ob die Regelung der Vorausleistungspflicht in § 51 Abs. 2 HambWG mit § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG vereinbar ist.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 13, 206 ; 33, 265 ; 101, 239 ) oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (BVerfGE 33, 265) sei auf das Straßenausbaurecht zu übertragen.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Die Materie "Bodenrecht" umfaßt auch das Bauplanungsrecht; Bebauungspläne bestimmen die rechtliche Qualität des Bodens, indem sie generell regeln, in welcher Weise die Grundstücke genutzt, insbesondere, ob und in welcher Weise sie bebaut werden dürfen (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (286 f.)).

    Zum Bauplanungsrecht gehört auch die Regelung des § 12 Satz 3 BBauG, die den Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungspläne festlegt; das Inkrafttreten der Pläne ist der maßgebliche Akt, durch den sie letztlich verbindliche Kraft erlangen und auf die Rechtslage von Grund und Boden einwirken können (vgl. BVerfGE 3, 407 (424); 33, 265 (287)).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Zwar ist allgemein anerkannt, daß der Rechtsgedanke der Verwirkung durch treuwidriges Verhalten auch im öffentlichen Recht gilt (vgl. BVerwGE 3, 297, 299 f. [BVerwG 17.05.1956 - III C 230/55]; 16, 262, 263; BVerfGE 27, 231, 236; 33, 265, 293).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Juli 1972 (- 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851) entschieden, dass das Wegenetz einer Stadt keine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 BBauG darstellt, weil nicht sämtliche Straßen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen.

    Auch wenn dies für eine Erschließungseinheit nach dem Bundesbaugesetz entschieden wurde, ist das OVG Rheinland-Pfalz dieser Argumentation mit Urteil vom 6. Dezember 1976 (- 6 A 33/75 -, AS 14, 364) für das damalige Ausbaubeitragsrecht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt: "Das Straßennetz einer Gemeinde bildet nämlich beitragsrechtlich keine Einheit (vgl. BVerfG, NJW 1972, 1851, 1854).".

    Außerdem ist daran zu erinnern, dass das Wegenetz einer Gemeinde laut Bundesverfassungsgericht ohnehin keine Einheit im Sinne des § 130 Abs. 2 BauGB darstellt, weil nicht sämtliche Straßen in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen (BVerfG, Beschluss vom 05.07.1972 - 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851).

    Dies ist jedoch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O., NJW 1972, 1851) gerade nicht der Fall.

    Insoweit ist erneut an den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erschließungseinheit vom 5. Juli 1972 (- 2 BvL 6/66 u.a. -, NJW 1972, 1851) zu erinnern: "Das Wegenetz einer ganzen Gemeinde bildet keine Einheit in diesem Sinne, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionellen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stehen".

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Diese "Aufgabe der Gemeinde" (§ 123 Abs. 1 BBauG) ist zugleich eine ihr obliegende Pflicht jedenfalls in einem weiteren, eine gewisse Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des "Ob", "Wie" und "Wann" nicht ausschließenden Sinne (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 5. Juli 1972 - 2 BvL 6/66, 28/69 und 3, 11, 12/70 - BVerfGE 33, 265 [291] undUrteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 69.67 - BVerwGE 32, 37 [40]).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die allgemeine Erschließungspflicht sich unter besonderen Umständen zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugunsten bestimmter Vorhaben "verdichten" kann (BVerfGE 33, 265, 291: nach Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 30 BBauG; BVerwG, DVBl 1975, 37 ; DVBl 1977, 41 ; vgl. auch Weyreuther, DVBl 1970, 3 f., 6 f.).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Die Beitragspflicht ist aufgrund dieses verfassungsrechtlichen Rahmens abhängig von der Erschließung als einer Maßnahme, die eine funktionsgerechte Verwendung von Grund und Boden für bauliche Maßnahmen sicherstellen soll (vgl. BVerfGE 33, 265 ; 34, 139 ).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auch ein Bebauungsplan kann zur Verdichtung der Erschließungspflicht "beitragen", wenn bestimmte weitere Umstände hinzutreten (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - [a.a.O. unter Hinweis auf das schon zitierte Urteil vom 4. Oktober 1974 und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 33, 265]).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Das Bundesverfassungsgericht habe im Beschluss vom 05.07.1972 (BVerfGE 33, 265) eindeutig festgestellt, dass das Wegenetz einer gesamten Gemeinde oder Stadt keine Einheit im Sinne von § 130 Abs. 2 BBauG bilde, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stünden, dass sie für die Erschließung eine Einheit bildeten.

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 05.07.1972 (2 BvL 6/66 u. a., BVerfGE 33, 265) bei der Prüfung, ob die landesrechtliche Bestimmung von Hamburg über die Ermittlung des Beitrags nach Einheitssätzen mit dem bundesrechtlichen BauGB vereinbar ist, ausgeführt, dass das Wegenetz einer ganzen Stadt keine Einheit in diesem Sinne bilden könne, weil nicht sämtliche Straßen in einem derart engen räumlichen und funktionellen Zusammenhang zu den herangezogenen Grundstücken stünden.

    Der von der Antragstellerin angeführte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.1972 (2 BvL 6/66 u. a., BVerfGE 33, 265 [299 ff.]) macht hier keine gegenteilige Vorgabe.

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

  • BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81

    Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz -

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 815/14

    Anwendung der Geschwisterermäßigung bzgl. Heranziehung und Erhebung der

  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 4 B 00.2191

    Leitungsgebundene Erschließung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung;

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 34.09

    Finanzdienstleistung; Anlagevermittlung; Eigenhandel; Abschlussvermittlung;

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

  • BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80

    Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 9.91

    Konkurrierende Gesetzgebung - Bundesrechtliche Regelung - Landesrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10

    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der

  • BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80

    Überschwemmungen - Haftung - Straßenbaumaßnahmen - Abflußverhältnisse -

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 65/79

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung;

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

  • VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963

    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur

  • BVerwG, 27.02.1980 - 4 B 268.79

    Verteilungsmaßstab für Grundstücke in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten -

  • BVerwG, 25.06.1976 - 4 B 84.76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionsgrundes i.R.e. baurechtlichen

  • VG Dessau, 05.12.2001 - 1 A 216/00
  • OVG Bremen, 13.09.1983 - 1 BA 71/82

    Rechtmäßigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung für erstmalige

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 65.72

    Errichtung von Garagen und Stellplätzen - Durchsetzung von Auflagen einer

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