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   BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72   

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https://dejure.org/1972,141
BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1972 - 2 BvR 21/72 (https://dejure.org/1972,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 232 Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorkehrungen - Zustellungen - Ständige Wohnung - Betroffener - Erlaß des Bußgeldbescheides - Polizeiliche Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 154
  • NJW 1973, 187
  • MDR 1973, 292
  • DÖV 1973, 277
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72
    In diesem Fall dürfen bei Auslegung und Anwendung prozeßrechtlicher Vorschriften die Anforderungen, was ein Betroffener zur Erlangung der Wiedereinsetzung und damit zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) zu tun habe, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [318]; 31, 388 [390]).

    Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt - wie z. B. hier eine Studentin während einer sechswöchigen Abwesenheit in den Semesterferien -, braucht für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (vgl. BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319]).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72
    In diesem Fall dürfen bei Auslegung und Anwendung prozeßrechtlicher Vorschriften die Anforderungen, was ein Betroffener zur Erlangung der Wiedereinsetzung und damit zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) zu tun habe, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [318]; 31, 388 [390]).

    Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt - wie z. B. hier eine Studentin während einer sechswöchigen Abwesenheit in den Semesterferien -, braucht für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (vgl. BVerfGE 25, 158 (166); 26, 315 (319]).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72
    In diesem Fall dürfen bei Auslegung und Anwendung prozeßrechtlicher Vorschriften die Anforderungen, was ein Betroffener zur Erlangung der Wiedereinsetzung und damit zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) zu tun habe, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 26, 315 [318]; 31, 388 [390]).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Anders verhält es sich, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 34, 154 ; 41, 332 ).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 34, 154, 156 f.; NJW 1976, 1537; NJW 1993, 847 m. w. N.) bei einer Urlaubsabwesenheit von "längstens etwa sechs Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen, aber zeitlich ungewissen Zustellung - in jenen Fällen eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - sogar dann verneint, wenn der Betroffene vorher zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden war (BVerfGE 34, 156).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen urlaubsbedingter Abwesenheit ist schon im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in aller Regel geboten (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 26, 315, 319 [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68]; 34, 154, 156 f. = AP Nr. 28 zu Art. 103 GG; 37, 100, 102; 40, 182, 186; 41, 332, 336; vgl. Wenzel, aaO; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 5 KSchG Rz 60).
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