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   BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71, 2 BvR 832/71   

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BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71, 2 BvR 832/71 (https://dejure.org/1973,87)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1973 - 2 BvR 768/71, 2 BvR 832/71 (https://dejure.org/1973,87)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1973 - 2 BvR 768/71, 2 BvR 832/71 (https://dejure.org/1973,87)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für Untersuchungsgefangene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftzweck und Ordnung in der Vollzugsanstalt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Beschränkung des Paktempfangs - Untersuchungsgefangene - Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verwendung neutral gehaltener Paktemarken

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftzweck und Ordnung in der Vollzugsanstalt - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Beschränkung des Paktempfangs - Untersuchungsgefangene - Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Verwendung neutral gehaltener Paktemarken

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 369
  • NJW 1973, 1451
  • MDR 1973, 827
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
    Im Unterschied zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkempfang in Untersuchungshaft (BVerfGE 15, 288 [296]) gehe es im vorliegenden Fall um die Abwägung der begrenzten und über den vorhandenen Bestand hinaus faktisch nicht erweiterungsfähigen Überwachungskapazität der Vollzugsanstalt einerseits und einer Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Untersuchungsgefangenen andererseits, deren Gewicht vergleichsweise erheblich geringer zu veranschlagen sei als eine Einschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG .

    Sie trägt durch ihre Fassung der Tatsache Rechnung, daß ein Untersuchungshäftling noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfGE 15, 288 [295] zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ).

    Das Landgericht Bochum geht zutreffend davon aus, daß die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung den Richter nicht binden (vgl. BVerfGE 15, 288 [294]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung zum Untersuchungshaftvollzug ausgeführt hat, sind Schwierigkeiten bei der Überwachung oder die Wahrscheinlichkeit, daß sich entsprechende Anträge anderer Untersuchungshäftlinge häufen, allerdings Lästigkeiten, die grundsätzlich hingenommen werden müssen, weil Grundrechte nicht nur nach Maßgabe dessen bestehen, was an Verwaltungseinrichtungen üblicherweise vorhanden ist (BVerfGE 15, 288 [296]).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65

    Reichsnährstand

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere nicht darüber zu entscheiden, ob nach einfachem Recht eine andere Entscheidung möglich wäre oder den Vorzug verdiente (BVerfGE 29, 413 [424]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
    Die vom Landgericht Bochum bestätigte Beschränkung des Paketempfangs verletzt insbesondere nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die Untersuchungshaft in Anordnung wie Vollzug beherrschen muß (BVerfGE 19, 342 [347]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, soweit nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund solcher Rechtsvorschriften verletzen Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 55, 144 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Die Gestaltung des Strafverfahrens, die Auslegung der Vorschriften des Straf- und Strafprozessrechts sowie ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen, soweit nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, möglicherweise fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten liegen oder die einfachrechtliche Beurteilung darf unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar sein (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19

    Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von

    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund solcher Rechtsvorschriften verletzen Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 55, 144 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist dabei Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund von formell und materiell der Verfassung gemäßen Vorschriften verletzen daher Art. 2 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 34, 369 [378, 379]).
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    Denn der Beschwerdeführer beachtet nicht, dass die Auslegung und Anwendung von Strafprozessrecht Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist, soweit bei der zu treffenden Entscheidung nicht Willkür vorliegt oder spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 34, 369 ).
  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildet zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts § 119 Abs. 3 StPO eine verfassungsrechtlich zureichende gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 35, 311 ; 57, 170 ).

    Die Auslegung der Vorschrift hat dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 42, 95 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss daher den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ).

    Eine über Einzelmaßnahmen im konkreten Fall hinausgehende generelle Beschränkung ist aber nur dann zulässig, wenn eine reale Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen nicht jeweils durch einzelne Maßnahmen hinreichend abgewehrt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ).

    Schwierigkeiten bei der Überwachung der Gefangenen sind Lästigkeiten, die grundsätzlich hingenommen werden müssen; denn Grundrechte bestehen nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen üblicherweise vorhanden oder an Verwaltungsbrauch "vorgegeben" ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 35, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, a.a.O., S. 1478 ).

    Auch Untersuchungsgefangene können nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um zu vermeiden, dass wegen anderenfalls drohender Gefährdung der Schutzgüter des § 119 Abs. 3 GG eine Beschränkung ihrer grundrechtlichen Freiheiten erforderlich wird (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 42, 95 ).

    Bei der Bestimmung dessen, was einerseits dem Gefangenen an Beschränkungen, andererseits der Anstalt und dem für die angemessene Ausstattung der Anstalt verantwortlichen Staat an Aufwand zumutbar ist, spricht es etwa für die Zulässigkeit einer Einschränkung, wenn es sich um einen für die Anstalt mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbundenen Aufwand handeln würde, der Gefangene dagegen ohne unzumutbaren Aufwand sein Ziel gleichermaßen oder weitgehend auch auf eine Weise erreichen kann, die für die Anstalt mit wesentlich geringerem Aufwand verbunden ist (vgl. BVerfGE 34, 369 ).

    Das von der Anstalt Erwartbare ist aber, wie ausgeführt, nicht auf das Anstaltsübliche begrenzt, und bei der abwägenden Bestimmung des beiderseits Zumutbaren muss der Umstand berücksichtigt werden, dass der Untersuchungsgefangene nicht rechtskräftig verurteilt ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 42, 95 ), für die Zumutbarkeit der Haftbedingungen also der Gesichtspunkt keine Rolle spielen kann, dass der Betroffene sich durch strafbares Verhalten selbst unter diese Bedingungen versetzt habe.

    Da der Staat einerseits verpflichtet ist, die Vollzugsanstalten in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 246 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, a.a.O., S. 1478 ), andererseits aber die Wahrung der Grundrechte keinen unbegrenzten, unzumutbaren Aufwand erfordert (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 42, 95 ), ist dies eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Beeinträchtigungen, die von dem gegebenen technischen Zustand ausgehen, und - was auf dasselbe hinausläuft - der Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes für technische Veränderungen.

    Es handelt sich um eine allgemeine Verwaltungsanordnung, die den Richter nicht bindet (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ) und der Beachtung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht enthebt.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    § 119 Abs. 3 StPO bildet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine zureichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 35, 311 ; 57, 170 ).

    Dies gilt jedoch nur im Hinblick darauf, dass es sich um eine strikt auf die Abwehr von Gefahren für die Haftzwecke oder die Ordnung der Anstalt beschränkte Ermächtigung handelt, deren Anwendung in besonderem Maße dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ).

    Die Auslegung der Vorschrift hat zudem dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 42, 95 ).

    Eine über Einzelmaßnahmen im konkreten Fall hinausgehende generelle Beschränkung ist aber nur dann zulässig, wenn eine reale Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen nicht jeweils durch einzelne Maßnahmen hinreichend abgewehrt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ).

    Hier verschafft schon der Umstand, dass Untersuchungshaft nicht auf der Grundlage rechtskräftiger Verurteilung, sondern auf der Grundlage bloßen Verdachts verhängt wird (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - www.bverfg.de), den Belangen des Gefangenen, die in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit grundrechtseingreifender Maßnahmen einzustellen sind, besonderes Gewicht.

    Der Verweis auf Nr. 76 UVollzO (zur fehlenden rechtlichen Außenwirkung vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ) in Verbindung mit § 84 StVollzG ist deshalb nicht geeignet, eine ausnahmslose Anordnung von Durchsuchungen mit Inspektion von üblicherweise bedeckten Körperöffnungen bei Aufnahme in die Untersuchungshaft zu rechtfertigen.

    Auf diesen unzureichenden Verweis gestützt, hat das Oberlandesgericht es versäumt, die Notwendigkeit einer allgemeinen Anordnung dieser Maßnahme anhand der hierfür geltenden strengen Anforderungen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 42, 95 ) zu prüfen und dabei die bestehenden Unterschiede zwischen der Situation des Straf- und der des Untersuchungshaftantritts zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Wenn gleich Grundrechte nicht nur nach Maßgabe dessen bestehen, was an Verwaltungseinrichtungen vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 (296); 33, 303 (332 f.); 34, 369 (380 f.)), kann der Einzelne im Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit (vgl. BVerfGE 65, 1 (44) m.w.N.) doch nicht erwarten, daß zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen mit dem Ziel der Bewältigung sozialer Mißstände die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus zum Ausbau der für die Bekämpfung dieser Mißstände zuständigen Behörde verwendet werden.
  • BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22

    Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07

    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

  • BVerfG, 16.01.2020 - 2 BvR 252/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen nicht erbrachter

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

  • BVerfG, 01.12.2021 - 2 BvR 2080/21

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05

    Fernmeldegeheimnis; Telekommunikationsüberwachung (Beweisverwertungsverbot bei

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97

    Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 1 Vollz (Ws) 101/12

    Strafvollzug; Anspruch auf Ausdrucke aus dem Internet

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

  • OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12

    Strafvollzug: Beschwerde gegen Versagung einer Ausführung infolge von

  • OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots

  • OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung;

  • BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das informationelle Selbstbestimmungsrecht

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Anforderungen

  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1422/09

    Überwiegen der mit dem Erlass einer eA verbundenen Nachteile

  • VG Oldenburg, 28.03.2008 - 12 B 438/08

    Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Ausnahme für Gaststätten)

  • OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Ws 851/09

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Entzug der erteilten Erlaubnis zum Besitz von

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 3 Ws 238/00

    Vollzugsanstalt ; Telefongespräche; Untersuchungsgefangener; Untersuchungshaft ;

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2011 - 4 Ws 473/11

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung nach § 119 Abs. 1 StPO

  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

  • OLG Naumburg, 29.10.2012 - 2 Ws 195/12

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Freizeichnung von der Haftung für Schäden aus

  • EGMR, 21.11.2017 - 59546/12

    KARABULUT v. GERMANY

  • OLG Hamm, 03.12.1987 - 4 Ss OWi 971/87
  • StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
  • OLG Köln, 17.12.1996 - 2 Ws 624/96
  • OLG Zweibrücken, 08.01.1985 - 1 Vollz (Ws) 32/84

    Sicherheit und Ordnung; Anstalt; Anstaltsleiter; Briefe; Kontrolle; Empfänger;

  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
  • AG Ludwigshafen, 22.06.2011 - 4b Gs 248/11

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme in Rheinland-Pfalz: Richtervorbehalt für eine

  • VG Weimar, 12.05.2004 - 4 E 270/04
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1999 - 1 Ws 559/99
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76

    Beschwerde des Untersuchungsgefangenen zur Abwehr einer schwerwiegenden

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