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   BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72   

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BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72 (https://dejure.org/1973,162)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1973 - 2 BvR 701/72 (https://dejure.org/1973,162)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1973 - 2 BvR 701/72 (https://dejure.org/1973,162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Untersuchungsgefangene

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Briefkontrolle bei Untersuchungsgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Briefkontrolle bei Untersuchungsgefangenen - Achtung der Intimsphäre - Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit - Bereich der ehelichen Privatsphäre - Unsachliche Kritik gegen Strafverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 35
  • NJW 1973, 1643
  • MDR 1974, 554
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seiner Entscheidung vom 14. März 1972 (NJW 1972, 811) allein mit der Briefkontrolle bei Strafgefangenen befaßt.

    Für die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat das Justizministerium mitgeteilt, daß im Hinblick auf die Ausführungen unter B III 3 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1972 (BVerfGE 33, 1 [16]) davon abgesehen werde, zu der Verfassungsbeschwerde im einzelnen Stellung zu nehmen.

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]; 32, 373 [378 f.]; Beschluß vom 31.1.1973 - 2 BvR 454/71 -).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]; 32, 373 [378 f.]; Beschluß vom 31.1.1973 - 2 BvR 454/71 -).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]; 32, 373 [378 f.]; Beschluß vom 31.1.1973 - 2 BvR 454/71 -).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]; 32, 373 [378 f.]; Beschluß vom 31.1.1973 - 2 BvR 454/71 -).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]; 32, 373 [378 f.]; Beschluß vom 31.1.1973 - 2 BvR 454/71 -).
  • OLG Stuttgart, 12.09.1972 - 1 Ws 270/72
    Auszug aus BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. September 1972 - 1 Ws 270/72 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass wegen der besonderen Nähe zur Menschenwürde ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 6, 389 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 35 ; 38, 312 ; 54, 143 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 89, 69 ; 109, 279 ).

    Diesem absolut geschützten Kernbereich, zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören (vgl. BVerfGE 109, 279 ), ist die Privatsphäre in der Schutzintensität nachgelagert (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 35, 35 ; 35, 202 ; 80, 367 ).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Einschränkungen können im überwiegenden Allgemeininteresse insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 35, 35 [39]; 202 [220]).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Allerdings ist diese Ausformung der Handlungsfreiheit nicht zum absolut geschützten Kern privater Lebensgestaltung zu rechnen, welche der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 32, 373 [378 f.]; 35, 35 [39]; 38, 312 [320]).

    Ist aber der unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung nicht beeinträchtigt, muß jedermann als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen (BVerfGE 32, 373 [379]; 35, 35 [39]; 38, 312 [321]).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung erklärt, daß er angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 35 und 42, 234) von einer Stellungnahme absehe.

    Es hat entschieden, daß der Briefverkehr eines Untersuchungsgefangenen der richterlichen Kontrolle unterworfen werden kann, um eine Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO bezeichneten öffentlichen Interessen zu verhindern (BVerfGE 35, 35 (39 f.)).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Absendung eines Briefes im Wissen um die Kenntnisnahme durch den Richter dem Briefwechsel des Untersuchungsgefangenen nicht den Schutz der Privatsphäre entziehen kann (BVerfGE 35, 35 (40)).

    Wie schon bemerkt wurde, bedeutet dieser Grundsatz für den Bereich des Briefverkehrs des Untersuchungsgefangenen, daß die von ihm zu duldende Zensur und ihr Wissen darum keine Lockerung des Geheimnisschutzes bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 35 (40)).

    Erstmals im Jahre 1973, ein weiteres Mal im Jahre 1976 hat der Zweite Senat entschieden, "daß dem freien brieflichen Kontakt mit dem Ehegatten im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre besondere Bedeutung zukommt" (BVerfGE 35, 35 (LS)).

    In beiden Fällen wurden die angegriffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte als mit dem Grundrecht des Untersuchungsgefangenen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar aufgehoben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).

    § 119 Abs. 3 StPO ist mithin Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. u. a. BVerfGE 15, 288 (295) zu dem gleichlautenden früheren § 116 Abs. 2 StPO ; 34, 369 (379, 381 f.); 34, 384 (395 ff.); 35, 35 (39 f.); 35, 307 (309); 35, 311 (316 ff., 320 ff.): aus der Begründung dieser Entscheidung des Zweiten Senats ergibt sich die Einstimmigkeit in dieser Frage; 42, 95 (100)).

    (3) Im Ausschluß von der Beförderung eines Briefes, den der Untersuchungsgefangene an seine Frau richtet und in dem er die in seinem Verfahren tätigen Richter beleidigt, hat der Zweite Senat einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Gefangenen auf "Meinungsäußerungsfreiheit im Bereich der ehelichen Privatsphäre" (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) gesehen (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).

    Die Senatsmehrheit stützt diese Ansicht auf eine Passage der Beschlußbegründung, in der das Oberlandesgericht die bisherige Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Anhalten von Briefen, die Untersuchungsgefangene an ihre Ehegatten schreiben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234), auf den vorliegenden Fall nicht für anwendbar hält; denn "im Verhältnis eines längst erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu seinen E l t e r n (komme) dem freien brieflichen Kontakt im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre (nicht) eine gleiche Bedeutung zu, wie sie in den genannten Entscheidungen für die e h e l i c h e P r i v a t s p h ä r e anerkannt worden ist".

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Insoweit könne für § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG nichts anderes gelten als für § 119 Abs. 3 StPO, hinsichtlich dessen das Bundesverfassungsgericht den Vorrang der Meinungsfreiheit bei Äußerungen im engsten Familienkreis bereits festgestellt habe (BVerfGE 35, 35).

    Er entfällt folglich nicht schon deswegen, weil der Verfasser von der Briefkontrolle weiß (vgl. BVerfGE 35, 35 ).

    Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt.

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Er entfällt folglich nicht schon deswegen, weil der Verfasser von der Briefkontrolle weiß (vgl. BVerfGE 35, 35 ; 90, 255 ; BVerfGK 16, 51 ).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat -

    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht; BVerfG, 23.11.2006, 1 BvR 285/06, Juris Rn. 10. Das schließt auch schriftliche Äußerungen ein (zur Einbeziehung schriftlicher Äußerungen von Strafgefangenen, deren Post der Briefkontrolle unterliegt, in den Schutz der Vertrauensbeziehung vgl. BVerfG, 11.4.1973, 2 BvR 701/72).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22

    Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung -

    Unter solchen Umständen getroffene Äußerungen, die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären, genießen in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht; BVerfG, 23.11.2006, 1 BvR 285/06, Juris Rn. 10. Das schließt auch schriftliche Äußerungen ein (zur Einbeziehung schriftlicher Äußerungen von Strafgefangenen, deren Post der Briefkontrolle unterliegt, in den Schutz der Vertrauensbeziehung vgl. BVerfG, 11.4.1973, 2 BvR 701/72).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Grundsätzlich ist zudem das Recht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr zu gewährleisten (zu Art. 2 Abs. 1: vgl. BVerfGE 35, 35 ; 35, 311 ; 57, 170 ; zu Art. 10 Abs. 1 GG bei der Kontrolle ausgehender Briefe: BVerfGE 33, 1 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 33, 1 ; 42, 234 ), und schließlich ist, soweit der Briefverkehr - wie hier - den familiären Kontakt betrifft, Art. 6 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfGE 57, 170 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NJW 1997, S. 185).
  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08

    Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und

    Einschränkungen können im überwiegenden Allgemeininteresse insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Einzelne als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 35, 35 ; 202 ).
  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

  • BVerfG, 18.04.2018 - 2 BvR 883/17

    Verwertung einer von einem im Maßregelvollzug Untergebrachten auf einem

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

  • BVerfG, 27.07.2009 - 2 BvR 2186/07

    Briefüberwachung in der Untersuchungshaft (freie Entfaltung der Persönlichkeit;

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

  • OLG Koblenz, 11.06.2010 - 2 VAs 1/10

    Umfang der Besichtigung von amtlich verwahrten Beweismitteln durch eine

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die

  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

  • OLG Hamm, 16.04.1985 - 15 W 46/85
  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 285/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 284/22 v. 19.12.2022

  • LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein

  • OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
  • OLG Düsseldorf, 08.08.1994 - 1 Ws 588/94
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