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   BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71   

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https://dejure.org/1973,64
BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1973 - 2 BvL 43/71, 2 BvL 44/71, 2 BvL 48/71 (https://dejure.org/1973,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 10a BayAGVwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 65
  • NJW 1973, 1683
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 44/71
    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Dem Kläger des Ausgangsverfahrens Nr. 1164/71 (2 BvL 44/71) wurde vom Landratsamt Berchtesgaden ein Anbau an sein Wohnhaus entsprechend den vorgelegten Bauplänen genehmigt.

    Die Kläger des Ausgangsverfahrens in der Sache 2 BvL 43/71 erstreben die Genehmigung zur Auflassung eines Grundstückes gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG; das Ausgangsverfahren zu 2 BvL 44/71 betrifft einen Antrag auf (Nach)genehmigung eines vom ursprünglich genehmigten Bauplan abweichenden Aufbaus auf ein Wohnhaus nach Art. 91 der Bayerischen Bauordnung ( BayBO ) in Verbindung mit § 35 BBauG.

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 76.63

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    1. a) Der Bundesgesetzgeber war zur Einführung des Widerspruchsverfahrens als eines Vorverfahrens vor Erhebung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in § 68 VwGO gemäß Art. 74 Nr. 1 - ("das gerichtliche Verfahren") - zuständig, da es die Voraussetzung für ein Sachurteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist (BVerwGE 17, 246 [248]).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Aber auch für den Fall, daß das Gericht die Klagen aus materiellen Gründen abweist, wäre die Gültigkeit des Art. 10 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayAGVwGO entscheidungserheblich: denn eine Entscheidung, die eine Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung - hier des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens - als unzulässig abweist, hat einen anderen Inhalt als eine Entscheidung, die die Klage für unbegründet hält (BVerfGE 22, 106 [109]; 19, 330 [336]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Die Gewährleistung des Rechtswegs schließt nicht aus, daß seine Beschreitung in den Prozeßordnungen von der Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen abhängig gemacht wird (BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 24/63

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 1 S. 1 AGVwGO Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71
    Gerade im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist der Regelungsvorbehalt zugunsten des Landesgesetzgebers ein übliches Mittel der Gesetzgebungstechnik (vgl. BVerfGE 11, 192 [200]; 20, 238 [251]; 21, 106 [115]; 29, 125 [137]).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Raum bleibt den Ländern im Übrigen selbst bei umfassender Regelung der Materie durch den Bund nach Maßgabe der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungsvorbehalte zugunsten des Landesgesetzgebers ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 83, Seiten 24; BVerfG , BVerfGE 35, Seiten 65 ff. ), im Bereich des bürgerlichen Rechts also derjenigen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( BVerfG , Beschluss vom 19.07.2007, Az.: 1 BvR 650/03, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 26 ff.; BVerfG , BVerfGE 78, Seiten 132 ff. ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auch Landesgesetze können solche Ausnahmeregelungen enthalten (BVerfGE 35, 65 [73]).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Nach dem Regelungsvorbehalt des § 36g Abs. 7 EEG 2017 sollte dieser bewusste Verzicht ergänzende landesgesetzliche Regelungen aber gerade nicht ausschließen (vgl. BVerfGE 35, 65 ; 132, 372 ).
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